Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln


Deutschlands führender Kfz-Versicherungsvergleichsrechner

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Kfz-Haftpflichtversicherung als Grundschutz

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Autoversicherung dürfen Sie Ihren Pkw nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, andernfalls machen Sie sich strafbar. Die Versicherungsbeiträge richten sich dabei nach Fahrzeugmodell und Wohnort. Je nachdem wie Schadenshöhe und -häufigkeit am Fahrzeug sowie in Ihrer Region ausfallen, variieren die Tarife. Weitere sogenannte weiche Tarifmerkmale sind zum Beispiel Alter des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers, Ausstellungsdatum des Führerscheins, Punkte in Flensburg, jährliche Fahrleistung sowie Alter und Abstellplatz des Fahrzeugs.


Gesetzlich festgelegte Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht

Die Pflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern ohne Vorsatz zufügt. Der Versicherungsschutz umfasst dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wird von Dienstleistern in der Regel mit einer Pauschalhöhe von maximal 50 oder 100 Mio. Euro abgedeckt. Die Entschädigungsleistung bei Personenschäden ist pro Person je nach Versicherung auf 8 bis 15 Mio. Euro begrenzt. Gesetzlich festgelegt sind im Rahmen der Kfz-Haftpflicht Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und bis zu 50.000 Euro für Vermögensschäden der Unfallopfer.


Geld sparen beim Kfz-Versicherungsvergleich

Im Automobilsektor gibt es viele Dienstleister, die Versicherungen mit unterschiedlichen Konditionen und verschiedenen Tarifen anbieten. Ganz egal, ob Sie als Fahranfänger, Familie oder Rentner einen Vergleich von Kfz-Versicherungen einholen: Aufgrund des großen Wettbewerbes besteht in der Regel eine Preisspanne von bis zu 60 Prozent zwischen den teuersten und günstigsten Anbietern. Ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung kann für Sie somit eine Ersparnis von bis zu 850 Euro einbringen.


Ganz einfach Versicherungen vergleichen

Nehmen Sie die Suche nach dem passenden Autoversicherer schnell und einfach selbst in die Hand. Da die Anfrage und Gegenüberstellung einzelner Angebote sehr zeitaufwendig ist, eignet sich für die Suche der kostenlose und unverbindliche Vergleichsservice.

Mit Ihrer Suchanfrage vergleichen Sie über 270 Kfz-Versicherungstarife. Durch die Übersicht der Angebote bekommen Sie einen guten Überblick und finden so die passende Versicherung. Neben Angaben zu Ihrem Fahrzeug, Ihrer Person, dem gewünschten Versicherungsschutz und Ihrer Schadensfreiheitsklasse fragt der Vergleichsservice auch Aspekte ab, die zu einem Prämienrabatt führen können. Dazu zählen beispielsweise der nächtliche Stellplatz oder das Zahlintervall der Beiträge. Zutreffende Versicherungsangebote erhalten Sie auf Wunsch kostenlos und unverbindlich per E-Mail oder per Post. Sollte Ihnen ein Angebot direkt zusagen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung ganz bequem online abzuschließen.


Stichtag beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten

Haben Sie im Kfz-Versicherungsvergleich einen passenden Tarif entdeckt und möchten Sie Ihre Autoversicherung wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle Kfz-Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge enden mit dem Kalenderjahr. Da die reguläre Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, gilt der 30. November als Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel.

Aber aufgepasst: Immer häufiger weichen Versicherer von diesem Termin ab. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen. Die Vertragsdauer und Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.


Achten Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht

Sobald es zu einer Beitragserhöhung oder einer sonstigen Änderung Ihrer Vertragsbedingungen kommt, haben Sie innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch bei einem Schadensfall. Nach der Abwicklung eines Schadens über Ihre Kfz-Versicherung haben sowohl Sie als auch Ihr Versicherer ein außerordentliches Recht zur Kündigung. Ebenso können Sie bei Neuzulassung und Fahrzeugwechsel Ihre Kfz-Versicherung unabhängig von der eigentlichen Kündigungsfrist wechseln.

Sehr wichtig ist die Reihenfolge, in welcher Sie Ihren Kfz-Versicherungswechsel vornehmen. Ihren aktuellen Versicherungsschutz sollten Sie erst kündigen, wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Nur so ist ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet.


So einfach geht’s: Kfz-Versicherung kündigen

Reichen Sie Ihre Kündigung auf jeden Fall schriftlich mit Datum und Unterschrift bei Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft ein. Idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie eine Empfangsbestätigung als Nachweis erhalten. Kündigungen per Telefon oder E-Mail reichen für einen Anbieterwechsel nicht aus. Da das Eingangsdatum bei Ihrem Anbieter entscheidend ist, können Sie am Stichtag auch noch per Fax kündigen. Heben Sie als Nachweis hierbei den Sendungsbericht auf. Ziehen Sie diese Option aber nur in Erwägung, falls Sie postalisch die Kündigungsfrist verpassen.

Folgende Angaben sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben für eine reibungslose Bearbeitung unbedingt berücksichtigen:

  • Adresse des Versicherungsnehmers
  • Adresse der Versicherungsgesellschaft
  • Betreffzeile: Kündigung der Kfz-Versicherung
  • Versicherungsnummer
  • Kennzeichen sowie Modell und Typ des Fahrzeugs
  • die Bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung
  • Ort, Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers

Die Musterkündigung für die Kfz-Versicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Versicherung ganz bequem und schnell zu wechseln. Einfach ausdrucken, ausfüllen, abschicken und Kündigungsbestätigung abwarten.


Die Kaskoversicherung als Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht

Eine Erweiterung der Kfz-Haftpflicht erhalten Sie durch den Abschluss einer Kaskoversicherung. Wählen können Sie zwischen Teilkasko und Vollkasko. Bei der Teilkasko werden Schäden am eigenen Fahrzeug im Falle von Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Diebstahl übernommen. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich noch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab.


Mit Zusatzleistungen zum idealen Kfz-Versicherungsschutz

Der Leistungsumfang von Versicherungsgesellschaften ist variabel. Die Basisleistungen lassen sich um zusätzliche Merkmale erweitern. Ob das sinnvoll ist oder nicht, lässt sich in den wenigsten Fällen pauschal sagen, sondern hängt von der individuellen Situation ab.

Hier sehen Sie die wichtigsten Zusatzmerkmale im Überblick:

  • Schutzbrief: Im Falle einer Panne werden Zusatzkosten für Abschleppdienst, Mietwagen und Übernachtung übernommen. Oft ist der Schutzbrief bereits in der regulären Kfz-Versicherung enthalten.
  • Werkstattbindung: Eine positive Auswirkung auf die Beitragssumme bringt die Bindung an Partnerwerkstätten in einem Schadensfall mit sich. Diese Option sollte aber nur gewählt werden, wenn das Werkstattnetz groß genug ist.
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall: Je höher die Selbstbeteiligung angesetzt wird, desto geringer fallen die zu leistenden Beiträge aus. Eine hohe Selbstbeteiligung sollte deshalb nur von sicheren Fahrern bei geringer Nutzung des Fahrzeugs in Erwägung gezogen werden.
  • Erhöhte Deckungssumme: Sollten Sie mit Ihrer maximalen Deckungssumme nicht zufrieden sein, können Sie diese meist gegen Aufpreis erhöhen. Im Idealfall berücksichtigen Sie bereits beim Kfz-Versicherungsvergleich, welche Deckungssummen die jeweilige Versicherungsgesellschaft als Basis vorgibt.
  • Neupreisentschädigung: Diese Zusatzleistung lohnt sich besonders bei Neufahrzeugen. Im Falle eines Totalschadens erstattet Ihnen der Versicherer den Neupreis Ihres Autos und nicht den Wiederbeschaffungswert.
  • Sonderzubehör: Bei dieser Option bezahlt Ihre Versicherung für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, wenn diese beschädigt oder gestohlen worden sind. In vielen Fällen macht dies vor allem bei Radio- und Navigationsinstallationen Sinn.
  • grobe Fahrlässigkeit: Sollte ein Unfall aufgrund grober Fahrlässigkeit wie zum Beispiel nach dem Überfahren einer roten Ampel passieren, erlischt Ihr Versicherungsschutz mit diesem Zusatz nicht. Welche Handlungen als grob fahrlässig gelten, müssen Sie mit Ihrem Anbieter abklären und im Vertrag festhalten.
  • Insassen-/Fahrerunfallversicherung: Sie schützt Insassen und Fahrer bei einem Unfall. Meist ist sie jedoch überflüssig, da für die Insassen bereits die Haftpflicht des Fahrers aufkommt, während letzterer bei einer allgemeinen Unfallversicherung das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis vorfindet.


Verkehrs-Rechtsschutz für sorgenfreie Fahrt im Straßenverkehr

Unfälle, Bußgelder, Streit über Reparaturrechnungen: Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie im Streitfall Ihr Recht jederzeit und ohne Kostenrisiko einfordern. Gebühren Ihres Rechtsanwaltes, Anwaltskosten des Gegners bei Unterliegen, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen sowie Honorarvereinbarungen erstattet diese Versicherung. Insbesondere für Halter von Firmenfahrzeugen macht dieser Versicherungsschutz Sinn. Da diese Fahrzeuge häufig im Einsatz sind und oftmals wechselnde Fahrer haben, besteht ein erhöhtes Risiko auf einen Rechtsstreit.


Zusatzversicherung für einen Mietwagen im Ausland

In der Fremde sind die Versicherungssummen oftmals deutlich niedriger angesetzt, sodass im schlimmsten Falle Schadensersatzforderungen nicht vollständig abgedeckt werden. Ausstehende Differenzen müssten Sie dann selbst tragen. Mit der sogenannten Mallorca-Police als Auslandsversicherung lässt sich diese Lücke ganz einfach schließen, indem der Schutz auf deutschen Standard aufgestockt wird. Trotz des Namens ist die Zusatzleistung nicht nur auf die Insel oder das Land Spanien beschränkt, sondern gilt in allen europäischen Ländern. Die Bezeichnung ist entstanden, da Mallorca ein beliebtes Urlaubsziel ist, an dem sich deutsche Touristen gerne einen Mietwagen leihen.


Fahranfänger profitieren von Zweitwagenversicherung der Eltern

Junge Leute sind für Versicherungsgesellschaften wegen fehlender Fahrpraxis eine Risikogruppe. Entsprechend viel Geld kostet der Kfz-Versicherungsschutz für das erste eigene Auto. Teure Einstufungen lassen sich vermeiden, indem eine zur Familie gehörige Person eine Zweitwagenversicherung abschließt. Als Versicherungsnehmer eines Zweitwagens müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre eigene Einstufung machen, da es sich um zwei getrennte Verträge handelt. Kommt es also am Zweitwagen zu einem Schaden, findet keine Rückstufung in Ihrer Erstwagenversicherung statt.

Haben Sie als Fahranfänger die ersten Jahre unfallfrei überstanden, ist es ratsam, die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen zu beenden und das Fahrzeug auf Ihren Namen zu versichern. Nur so beginnen Ihre eigenen Schadenfreiheitsrabatte. Können Sie nachweisen, dass Sie das bisher über Ihre Eltern versicherte Zweitfahrzeug während des Versicherungszeitraums überwiegend selbst gefahren haben, kann der Rabatt eventuell auch übertragen werden. Ebenso sinnvoll kann eine Zweitwagenversicherung sein, wenn die Kfz-Versicherung des Erstwagens aufgrund eines Schadensfalls zurückgestuft wurde. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherer beraten und die möglichen Optionen aufzeigen.


Schadenfreiheitsrabatt der Autoversicherung übertragen

Einige Versicherungsgesellschaften erlauben es, die eigene Schadenfreiheitsklasse auf eine nahestehende Person wie zum Beispiel Kinder, Ehepartner oder Eltern zu übertragen. Grundsätzlich ist der eigene Schadenfreiheitsrabatt personengebunden und eine Übertragung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies im Speziellen sind, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Versicherer.

Bedenken Sie, dass nur eine Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann, die der Übernehmende auch selbst erzielt haben könnte. Wenn die Fahrerlaubnis zum Beispiel erst seit drei Jahren besteht, kann maximal nur ein Schadenfreiheitsrabatt für drei schadenfreie Jahre übernommen werden. Daher macht eine Übertragung auf Fahranfänger kaum Sinn, weil die restlichen Rabattjahre verfallen.


Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar

Haftpflichtversicherungen für private Risiken sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, sofern die Summe der Versicherungsbeiträge eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Für Selbstständige gilt eine Jahreshöchstgrenze von 2.800 Euro, für alle anderen liegt die Grenze bei 1.900 Euro.

Sollten Sie Ihren Pkw ausschließlich für den Privatgebrauch nutzen, können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung unter der Anlage Vorsorgeaufwand in dem Feld ‚Unfall- und Haftpflichtversicherungen‘ eintragen. Achten Sie darauf, nur die tatsächlich gezahlte Versicherungssumme anzugeben. Schadenfreiheitsrabatte und andere Vergünstigungen müssen Sie also berücksichtigen.

Das Finanzamt hat die Befugnis einen schriftlichen Nachweis über die gezahlten Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung zu verlangen, um die Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung zu überprüfen. Als Beleg dient eine Kopie der jährlichen Beitragsaufstellung Ihrer Autoversicherung. Darin sind die einzelnen Versicherungsarten und Kostenposten aufgeführt.