Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Früher: Doppelkarte

Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Früher wurde dafür die sogenannte Versicherungsdoppelkarte in Papierform, auch Doppelkarte oder Deckungskarte genannt, vorgelegt.

Heute: eVB-Nummer

Seit dem 1.3.2008 stellen die Kfz-Versicherungen als Versicherungsbestätigung nicht mehr die alte Doppelkarte aus, sondern teilen dem Kfz-Halter eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), bestehend aus Zahlen und Buchstaben, mit.

Das neue Verfahren verringert den Arbeitsaufwand bei der Zulassung eines Fahrzeugs um ein Vielfaches. Die eVB-Nummer ermöglicht den Kfz-Zulassungsstellen den direkten Zugriff auf eine Datenbank mit allen notwendigen Informationen zum Versicherungsstatus des Fahrzeugs.

Die Daten, die der Versicherer in dem Antrag angibt, müssen den Daten im Personalausweis entsprechen. Es müssen zum Beispiel alle im Ausweis eingetragenen Vornamen des Versicherungsnehmers angegeben werden.

Die eVB-Nummer ist drei Monate gültig und für den einmaligen Gebrauch bei der Zulassung gedacht. Nachdem Sie das Fahrzeug angemeldet haben, wird die Nummer nicht mehr benötigt.

Wann benötige ich eine eVB-Nummer?

Eine neue eVB-Nummer wird benötigt wenn:

  • ein Fahrzeug neu zugelassen werden soll
  • das Fahrzeug auf einen neuen Fahrzeughalter umgeschrieben wird
  • ein stillgelegtes Fahrzeug wieder angemeldet wird
  • sich der Zulassungsbezirk durch einen Umzug ändert
  • ein Versicherungswechsel stattfinden soll

Sie erhalten die eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung.