Betriebserlaubnis erloschen

Bestimmte Änderungen an Ihrem Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wann dies der Fall ist, und welche Konsequenzen daraus folgen, lesen Sie in diesem Artikel.

Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis

Folgende Maßnahmen führen dazu, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlischt und Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen:

  • Die genehmigte Fahrzeugart ändert sich im Zuge der Veränderung. (z. B. Umbau eines Pkw zum Wohnmobil)
  • Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten. (z. B. Änderung an der Bremsanlage oder der Lenkung)
  • Die Änderung führt zu einem verschlechterten Abgas- oder Geräuschverhalten. (z. B. Änderungen am Motor oder der Abgasanlage)

Außerdem kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn die Vorschriften für den Einbau der Fahrzeugteile nicht berücksichtigt wurden. Dies bezieht sich u. a. auf Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen, die nicht beachtet wurden. Auch die Nichteinhaltung einer erforderlichen Änderungsabnahme führt zum Erlöschen der ABE.

Konsequenzen für das Fahren ohne Betriebserlaubnis

Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist strengstens untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Bußgeldstrafen und Punkten in Flensburg geahndet wird. Darüber hinaus kann die Ordnungswidrigkeit je nach Schwere des Falles die sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben.

Wiedererlangung der erloschenen Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis kann sowohl bei zulassungspflichtigen als auch bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen erlöschen. Wenn die Erlaubnis erst einmal erloschen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Betriebserlaubnis kann ihre Gültigkeit erst dann wiedererlangen, wenn alle Mängel beseitigt wurden oder die Veränderungen am Fahrzeug infolge einer Änderungsabnahme bei der technischen Prüfstelle akzeptiert wurden.