Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Seit dem 01.03.2007 übernimmt und listet die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die Zulassungsbestimmungen, die vorher die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und davor die Fahrzeugregisterverordnung (FRV) regelte.

Was regelt die FZV genau?

Unter die neue Fahrzeugzulassungsverordnung fallen alle Zulassungsverfahren für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Inhaltlich regelt die FZV unter anderem folgende Themen:

  • Erklärung zu den Zulassungsverfahren (Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Kfz)
  • Inhalt und Gestaltung der Zulassungsbescheinigungen (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Gestaltung, Anbringung und Zuteilung von Kfz-Kennzeichen
  • Pflicht über die Versicherung von Kraftfahrzeugen
  • Speicherung von Fahrzeugdaten im Fahrzeugregister

Das FZV regelt ebenfalls die Vorgaben für Fahrräder.

Frühere Regelungen weiterhin gültig

Wurden vor Eintreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum Beispiel Kfz-Kennzeichen ausgestellt oder wurde ein Kfz zugelassen, sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiterhin gültig.

Dies betrifft auch Fahrzeuge, die am Zweitwohnsitz angemeldet sind. Wurde das Fahrzeug vor dem 01.03.2007 am Zweitwohnsitz zugelassen, ist die Kfz-Ummeldung auf den Hauptwohnsitz nicht verpflichtend. Das Fahrzeug muss erst bei einer Neuzulassung oder Änderung des Zweitwohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk am Hauptwohnsitz angemeldet werden.