Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)

Was ist ein SEPA-Mandat?

Im Prinzip ist ein SEPA-Mandat nichts anderes als eine schriftliche Einzugsermächtigung von einem Girokonto.

Im Jahr 2014 wurde der Europäische Zahlungsraum, auf englisch: Single European Payment Area (SEPA), in der EU sowie einigen weiteren Ländern eingeführt. Kern ist ein vereinfachter, standardisierter Zahlungsverkehr. Schriftliche Einzugsermächtigungen nennen sich seitdem SEPA-Mandat.

Seit Mai 2014 muss bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs ein solches SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.

Einzugsermächtigungen, die bereits vor der Umstellung auf das SEPA-Mandat erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneuert werden. Auch an der Höhe der Abgaben ändert sich nichts.

Hauptzollamt statt Finanzamt

Der Empfänger der Kfz-Steuern hat sich aber gleichzeitig geändert. Die Verwaltung und Erhebung der Kfz-Steuer wurde 2014 von den Finanzämtern auf die Zollverwaltung übertragen. Ansprechpartner im Bezug zur Kfz-Steuer sind nun die Hauptzollämter.

SEPA-Mandat: Das müssen Sie beachten

Beim Behördenbesuch zwecks Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie das ausgefüllte SEPA-Mandat vorlegen. Dieses wird dann von der Zulassungsstelle im Original an das Zollamt weitergeleitet.

Falls es sich beim Fahrzeughalter und dem Kontoinhaber, von dem die Kosten für die Kfz-Steuer beglichen werden, nicht um die gleiche Person handelt, müssen beide auf dem SEPA-Mandat unterschreiben.

Mit der Umstellung auf SEPA ist es nicht mehr möglich, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und eine Zulassungsvollmacht auf einem Vordruck zu erteilen. Für die Vollmacht zur Kfz-Zulassung benötigen Sie ein gesondertes Formular.

Bundeseinheitlich gilt die Regelung, dass der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassung keine offenen Steuerrückstände haben darf. Diese müssen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, bezahlt sein.