Internationaler Fahrzeugschein

Der internationale Fahrzeugschein ist in etliche Sprachen übersetzt und gilt als zusätzliches Ausweisdokument für ein Fahrzeug im Ausland. Er ist vor allem für zwei Fälle nützlich: Bei Reisen in ein Land außerhalb der EU sowie beim Export eines Kraftfahrzeugs.

Internationalen Fahrzeugschein beantragen

Beantragen können Sie den internationalen Fahrzeugschein bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, Ausweis des Bevollmächtigten (Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie)

Die Gebühr für den internationalen Fahrzeugschein beträgt bei den meisten Kommunen um die 11 Euro. Er wird zusätzlich zur Zulassungsbestätigung Teil I erstellt und ist ein Jahr lang gültig.

Internationaler Fahrzeugschein als Ausweisdokument

Der internationale Fahrzeugschein wird von vielen Ländern als zusätzliches Ausweisdokument akzeptiert. Hierzu zählen unter anderem: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.

Trotzdem kann es im Ausland zu Problemen kommen, da je nach Land zusätzliche Vorschriften bestehen können. Informieren Sie sich daher vor der Auslandsreise über die geltenden Vorschriften des Landes, dass Sie besuchen wollen, damit vor Ort keine Unstimmigkeiten auftreten.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug exportieren wollen, es also im Ausland verkauft wird und dort verbleibt, benötigen Sie zusätzlich ein Ausfuhrkennzeichen.