Kfz ummelden / abmelden

Carbon Schilder

Hier finden Sie Infotexte für Kfz-Halter, die ihr Fahrzeug ummelden, abmelden, stilllegen oder verkaufen möchten. Dabei werden unter anderem die unterschiedlichen Verfahrensweisen für kreiszugehörige und kreisfremde Fahrzeuge aufgezeigt.

Seit Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. So lassen sich alle ab dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassenen Fahrzeuge auch online abmelden. Zudem besteht beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk keine Pflicht der Umkennzeichnung des Fahrzeugs mehr. Sie können Ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten und brauchen kein neues zu beantragen. Dennoch kommen Sie um den Behördengang für die Ummeldung nicht herum.

Welche Unterlagen die zuständige Kfz-Zulassungsstelle für die Kfz-Ummeldung, Kfz-Abmeldung oder Kfz-Stilllegung benötigt, erfahren Sie ebenfalls hier. Dies trifft auch auf den Fall einer Namensänderung zu.