Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge

Allgemeine versus Einzelbetriebserlaubnis

Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird für Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Serienproduktion angefertigt. Für Fahrzeuge und Bauteile, die nicht in Serie produziert wurden, benötigen Sie hingegen eine Einzelbetriebserlaubnis. Gleiches gilt bei umfangreichen Umbauten und für spezielle Importe.

Wann ist eine Einzelbetriebserlaubnis notwendig?

Die Einzelbetriebserlaubnis wird von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt. Sie wird auf Basis eines Gutachtens angefertigt, das Sie infolge einer Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine technische Prüfstelle (TÜV, Dekra) erhalten.

Die Durchführung einer Einzelabnahme kann einiges kosten, da der Bearbeitungsaufwand relativ hoch ist. Eine Einzelabnahme ist jedoch für die Erstellung einer Einzelbetriebserlaubnis unumgänglich.

Die Anfertigung einer Einzelbetriebserlaubnis ist in der Regel in folgenden Fällen nötig:

  • bei Fahrzeugen in Einzelfertigung
  • bei Fahrzeugen, die in Kleinserie produziert wurden
  • bei Fahrzeugen, an denen umfangreiche bauliche Änderungen nach individuellen Wünschen vorgenommen wurden
  • bei importierten Fahrzeugen, die über keine EG-Typengenehmigung verfügen
  • bei Fahrzeugen, an denen Umbauten für bestimmte Einsatzzwecke durchgeführt werden
  • bei Fahrzeugen, deren Betriebserlaubnis erloschen ist (länger als 18 Monate abgemeldet)

Ausstellung der Einzelbetriebserlaubnis

Die Ausstellung der Einzelbetriebserlaubnis erfolgt bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und liegt preislich bei rund 10 Euro. Sie benötigen folgende Unterlagen für den Antrag:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorhanden)
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA)