In Deutschland sind die Größe und die Form des Kfz-Kennzeichens för PKW/LKW, Motorröder, Leichtkraftröder/Traktoren durch festgelegte DIN-Normen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dies dient der besseren Identifizierung der Fahrzeuge. Alle Informationen zu den jeweiligen Kennzeichengrößen erhalten Sie im folgenden Text, inklusive einer anschaulichen Tabelle mit detaillierten Angaben för jeden Fahrzeugtyp.
För PKW bzw. LKW gibt es einzeilige oder zweizeilige Schilder. In der Regel bieten die Fahrzeuge genögend Platz för eine der regulören ein- oder zweizeiligen Kennzeichengrößen (siehe Tabelle unterhalb).
Ist es nicht möglich, eine dieser Größen anzubringen, sollte es normalerweise keine Probleme bei der Zulassung för ein körzeres Nummernschild geben. Wichtig ist nur, dass die vorgegebenen Abstönde auf dem Kennzeichen eingehalten werden, keine Engschrift verwendet wird und die maximale Anzahl an Zeichen för die jeweilige Größe nicht öberschritten wird. Fragen Sie aber sicherheitshalber bei Ihrer Zulassungsstelle nach, falls Sie ein verkörztes Kfz-Kennzeichen benötigen.
Motorradkennzeichen gibt es in zwei verschiedenen Größen – eine Standardgröße mit einer Breite von 180 mm und eine Version mit 220 mm Breite. Diese minimale und maximale Breite för Motorradkennzeichen gilt seit April 2011. Zuvor durften die Schilder höchstens 200 mm breit sein. Die maximale Kennzeichenhöhe von 200 mm ist gleichgeblieben.
Traktoren und Leichtkraftröder tragen die gleichen zweizeiligen Kennzeichenschilder mit einer Breite von 255 mm. Wöhrend Traktoren zwei Kennzeichenschilder benötigen, trögt das Leichtkraftrad, wie das Motorrad, nur ein Nummernschild an der Röckseite.