Weitere Kennzeichen

Behördenkennzeichen

Kraftfahrzeuge von Behörden, Verwaltungen (Stadt, Kreis), der Polizei, der städtischen Berufsfeuerwehr und Rettungsdienste sowie Organisationen oder konsularische Vertretungen ohne Diplomatenstatus werden mit dieser Art von Kfz-Kennzeichen ausgestattet. Im Anschluss an das Eurofeld und die Erkennungsnummer folgt lediglich eine ein- bis fünfstellige Zahl ohne Buchstaben.

Diplomatenkennzeichen

Fahrzeughalter von mit Diplomatenkennzeichen ausgerüsteten Kfz genießen gewisse Sonderrechte. Hierzu gehören unter anderem freies Parken sowie freie Fahrt bei Verkehrskontrollen. Das Diplomatenkennzeichen setzt sich aus der Zahl Null zu Beginn sowie zwei weiteren Zahlen zusammen, wobei die der Null folgende Zahl für das Herkunftsland des Diplomaten steht. Die letzte Zahl hat keine weitere Bedeutung, sondern wird der Reihe nach vergeben.

THW-Kennzeichen

Kraftfahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) werden mit vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums vergebenen THW-Kennzeichen versehen. Hauptamtliche Dienststellen-Fahrzeuge erhalten eine vierstellige, Ortsgruppen-Fahrzeuge eine fünfstellige Nummer.

Tarnkennzeichen

Behördenfahrzeuge, deren dienstlicher Gebrauch verschleiert werden soll, können mit einem Tarnkennzeichen ausgestattet werden. Rechtlich ist diesen Fahrzeugen ein festes, in der Zulassungsbescheinigung eingetragenes Behörden-Kennzeichen zugeteilt. Aus Tarnungsgründen wird das zugeteilte Kennzeichen aber durch normale Kennzeichen ausgetauscht.

Zur Verwendung kommen Tarnkennzeichen vor allem bei der Polizei in zivil, dem Verfassungsschutz (Bund und Land), dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie bei Dienstfahrzeugen von Mitgliedern der Bundesregierung. Sogar die Polizei selbst kann Tarnkennzeichen nicht ohne weiteres erkennen. Zum Feststellen des Halters ist in solchen Fällen mitunter eine schriftliche Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt mit detaillierter Begründung zu stellen.