Rotes Kennzeichen

Analog zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen ist ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von Händlerfahrzeugen bestimmt. Das Besondere am roten Nummernschild ist, dass es keinem Fahrzeug fest zugeordnet wird. Es wird lediglich an gewerbliche Verkäufer ausgegeben. Dazu zählen unter anderem Kfz- und Autoteilehersteller, Kfz-Händler sowie Kfz-Werkstätten. Die Händlerkennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.

Aufbau des Händlerkennzeichens

Nach dem Ortskürzel beginnt die Nummernfolge des Händlerkennzeichens mit „06“. Daher werden die roten Nummernschilder alternativ auch als 06-Kennzeichen bezeichnet. Das Händlerkennzeichen entspricht von der Größe und Form dem normalen Kfz-Kennzeichen. Die Schrift und der Rahmen sind rot eingefärbt.

Bei alten Händlerkennzeichen fehlt der linke blaue Streifen mit den Europasternen und dem Länderkürzel. Die Gültigkeit wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Das rote Kennzeichen kann zwischen verschiedenen Fahrzeugarten wechseln. Eine Ausnahme bilden Krafträder, da diese andere Kennzeichengrößen haben und ein separates 06-Kennzeichen zugeteilt bekommen.

Fahrten mit rotem Kennzeichen

Probefahrten dienen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs durch einen Käufer. Eine Kaufabsicht ist dementsprechend vorhanden. Manche Händler bieten aber auch kostenlose Probefahrten an, die einen Kaufanreiz schaffen sollen. In solchen Fällen darf das rote Kennzeichen jedoch nicht eingesetzt werden.

Bei Prüfungsfahrten, z.B. für die Hauptuntersuchung, testen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs. Für diese Fahrten darf das 06-Kennzeichen verwendet werden. Es gilt auch für Hin- und Rückfahrten zum Prüfungsort.

Auch Überführungsfahrten von Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union können mit dem roten Kennzeichen stattfinden.

Beachten Sie: Gewerbetreibende sind nur dazu befugt, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Ein privater Einkauf oder die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit sind untersagt. Ebenfalls unzulässig sind Fahrten gegen Vergütung.

Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen

  • die „Zuverlässigkeit“ des Antragstellers, belegbar zum Beispiel durch:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs
  • Nachweis des Bedarfs für die Zuteilung des roten Kennzeichens

Als unzuverlässig werden Händler gesehen, die z.B. rückständige Gebühren aus vorangegangen Zulassungsvorgängen haben, die den Wert von 20 Euro überschreiten und rückständige Steuerzahlungen von mehr als 5 Euro aufweisen.

Jede Fahrt mit einem roten Kennzeichen muss im Fahrtenbuch eingetragen werden. Außerdem ist bei jeder Fahrt das Fahrzeugscheinheft mitzuführen. In dieses werden das genutzte Kennzeichen (Kennzeichenkombination), Daten über das Fahrzeug (Fahrzeugmarke, Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer), Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie die Fahrdaten (Tag, Start- und Endzeitpunkt) eingetragen.

Ein Händlerkennzeichen beantragen

Rote Nummernschilder sind bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis für Zuverlässigkeit
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
  • falls kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterungen zum Bedarf

Befestigung der Schilder am Fahrzeug

Anders als bei regulären Kennzeichen müssen 06-Kennzeichen nicht allzu fest angebracht werden. Aber auch hier gilt: das Kennzeichen ist gut sichtbar an der Vorder- und Rückseite anzubringen. Befinden sich schon Kennzeichen am Fahrzeug, dann sind diese abzudecken.

Versicherung, Steuer und Kosten für rote Nummernschilder

Fahrzeuge mit roten Kennzeichen müssen eine Haftpflicht- oder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung aufweisen, da sie den regulären Straßenverkehr nutzen.

Die Verwendung von 06-Kennzeichen bringt eine Steuervergünstigung mit sich. Bei Krafträdern beträgt die Kraftfahrzeugsteuer 46,03 Euro, bei allen anderen Fahrzeugarten 191,73 Euro.

Die Kosten für ein rotes Kennzeichen lassen sich nicht genau beziffern, da sie zumeist in den Versicherungs-Gesamtpaketen für Kfz-Betriebe enthalten sind.

Gültigkeit der roten Kennzeichen

Das Überführungskennzeichen kann bei Erstantrag für ein Jahr zugeteilt werden. Danach ist eine Verlängerung möglich, wenn die Einträge in den Fahrtenbüchern ordnungsgemäß getätigt wurden. Falsche Informationen im Fahrzeugscheinheft oder im Fahrtenbuch gelten als Ordnungswidrigkeit. Der Gebrauch von roten Kennzeichen kann unangemeldet überprüft werden. Bei Missbrauch kann ein Widerruf erfolgen, eine Ablehnung einer Neuzuteilung ist ebenfalls möglich.

Der Versicherungsschutz greift nur bei zugelassenen Fahrten. Das Verleihen des roten Kennzeichens ist daher verboten. Wer ein Fahrzeug mit Händlerkennzeichen und ohne Versicherung fährt macht sich strafbar.