Kfz-Zulassungsstelle Weißenfels, Burgenlandkreis, Kennzeichen BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

Die Zulassungsstelle Weißenfels ist eine von drei Zulassungsbehörden des Burgenlandkreises. Die übrigen beiden Straßenverkehrsämter befinden sich in Naumburg sowie in Zeitz. Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Burgenlandkreis gemeldet sind, können Sie alle drei Zulassungsstellen gleichermaßen für die Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs nutzen.

Anschrift und Erreichbarkeit

Kfz-Zulassungsstelle Weißenfels
Außenstelle Weißenfels

Anschrift:

Am Stadtpark 6
06667 Weißenfels

Kontaktdaten:

Telefon: 03443 372-231
Email: strassenverkehrsamt@blk.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 – 11:30 Uhr
Di. 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 08:00 – 11:30 Uhr

Wegbeschreibung

Die Zulassungsstelle Weißenfels liegt im Gebäude des Landratsamts Burgenlandkreis, Außenstelle Weißenfels.

Wunschkennzeichen BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ: Verfügbarkeit online prüfen und offiziell reservieren

Ihr Wunschkennzeichen wird im Burgenlandkreis ein ganzes Jahr lang für Sie reserviert. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine Zulassung oder Umkennzeichnung vornehmen, wird die Reservierung automatisch wieder aufgehoben.

Anders als in fast allen anderen Zulassungsbezirken in Deutschland sind die Wunschkennzeichen-Gebühren (10,20 Euro plus 2,60 Euro für die Vorab-Reservierung) im Burgenlandkreis nicht erst bei der Fahrzeug-Zulassung, sondern bereits bei der Kennzeichen-Reservierung fällig.

Auf ein Pkw-Kennzeichen können maximal 8 Zeichen geprägt werden. Bei Saison-, Oldtimer- und Elektrofahrzeugschildern verringert sich die Zahl auf 7 Zeichen.

Die an den Nationalsozialismus erinnernden Buchstabenkombinationen SS, SA, NS, HJ und KZ werden in Deutschland nicht vergeben. Ebenso können Sie keine Umlaute (Ä, Ö, Ü) und keine Null als erste Zahl wählen.

Welche Kennzeichenkürzel gibt es im Burgenlandkreis?

Neben dem BLK-Kürzel können Sie seit dem 27.11.2012 auch aus einer Reihe weiterer Unterscheidungskürzel wählen. Folgende Kürzel stehen Ihnen zur Verfügung:

Ermöglicht wurde dies durch einen Bundesratsentscheid Anfang November 2012 zur Wiedereinführung ehemals gültiger Kreiskürzel. Seitdem können in ganz Deutschland auf Beschluss des jeweiligen Kreistags Kennzeichenkürzel wieder genutzt werden, die bereits früher im Einsatz waren, aber z.B. aufgrund von Kreiszusammenlegungen weggefallen sind.