Kfz-Zulassungsstelle Vohenstrauß, Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Kennzeichen NEW, ESB, VOH

Die Kfz-Zulassungsstelle Vohenstrauß ist eine von drei Zulassungsstellen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Die beiden anderen Zulassungsbehörden befinden sich in Neustadt und in Eschenbach. In allen drei Straßenverkehrsämtern können Sie alle zulassungsrelevanten Vorgänge erledigen, unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Landkreis.

Kontaktinfos und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Vohenstrauß
Außenstelle Vohenstrauß

Anschrift:

Wernberger Str. 12
92648 Vohenstrauß

Kontaktdaten:

Telefon: 09602 79-3391, -3392, -3393
Fax: 09602 79-3357
Email: verkehrswesenvoh@neustadt.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Anreise per Auto oder Bus

Die Kfz-Zulassungsstelle Vohenstrauß befindet sich im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Außenstelle Vohenstrauß. Das Gebäude liegt hinter dem Stadtpark, vis-a-vis vom Schloss Friedrichsburg.

Wunschkennzeichen VOH reservieren

Seit dem 10. Juli 2013 kann jeder Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Neustadt an der Waldnaab neben dem bisherigen NEW-Kürzel auch die Unterscheidungskürzel ESB (Eschenbach) und VOH (Vohenstrauß) für sein Wunschkennzeichen wählen.

Das Wunschkennzeichen wird 90 Tage für Sie reserviert. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine Kfz-Zulassung oder Umkennzeichnung vornehmen, wird Ihre Wunschkombination wieder freigegeben.

Sie können Ihre Reservierung einmalig um weitere 90 Tage verlängern. Senden Sie hierzu bitte 5 Werktage vor Ablauf Ihrer Reservierung eine E-Mail an verkehrswesen@neustadt.de mit Ihren bei der Reservierung angegebenen Kontaktdaten und der zu verlängernden Wunschkombination.

Ein Pkw-Schild kann maximal 8 Zeichen beinhalten. Drei Zeichen sind bereits durch das Kreiskürzel belegt. Daher stehen Ihnen für VOH noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Kurzkombinationen (1 Buchstabe, 1 Zahl) sind meist nicht mehr reservierbar bzw. werden für gesonderte Zulassungen (Fahrzeuge, die baulich bedingt nur kürzere Nummernschilder tragen können) genutzt.

Sollten Sie ein Saisonkennzeichen wünschen, einen Oldtimer zulassen oder ein Elektrofahrzeug anmelden wollen, reduzieren sich die verfügbaren Zeichen auf dem Nummernschild von 8 auf 7.

Die Buchstaben KZ, HJ, SS, SA und NS können nicht reserviert werden. Gleiches gilt für Ä, Ö und Ü. Im Zahlenfeld ist eine 0 zu Beginn nicht zulässig (z.B. 007).

Wiedereinführung der Kürzel ESB und VOH

Sowohl ESB als auch VOH galten bereits in den Jahren 1956 bis 1974 in den damaligen Landkreisen Eschenbach in der Oberpfalz bzw. Vohenstrauß. Nach der Zusammenlegung der Landkreise mit dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab Im Jahre 1972 fielen 2 Jahre später auch die beiden Unterscheidungskürzel zugunsten von NEW weg.

Im Rahmen der sogenannten Kennzeichenliberalisierung, ein Bundesratsbeschluss vom November 2012, wurde es allen deutschen Landkreisen erlaubt, ehemals gültige Kennzeichenkürzel wiedereinzuführen, sofern der jeweilige Kreistag dies beschließt. Anfang Februar 2013 wies Landrat Simon Wittmann die Kreisverwaltung an, die Wiedereinführung von VOH und ESB für den 10.7.2013 in die Wege zu leiten.

Vorlagen für Kfz-Vorgängen