Kfz-Zulassungsstelle Genthin, Jerichower Land; Kennzeichen JL, BRG, GNT

Sie möchten demnächst die Zulassungsstelle in Genthin aufsuchen? Die wichtigsten Informationen rund um Ihre örtliche Kfz-Stelle finden Sie nachfolgend im Überblick, von den Öffnungszeiten bis hin zu notwendigen Formularen.

Angaben zum Kontakt zur Kfz-Behörde in Genthin

Kfz-Zulassungsstelle Genthin
Landkreis Jerichower Land Außenstelle Genthin

Anschrift:

Brandenburger Str. 100
39288 Genthin

Postfach:

Bahnhofstraße 939288 BurgPostfach 113139281 Burg

Kontaktdaten:

Telefon: 03921 949-3610, -3611
Fax: 03921 949-3299
Email: FB-Ordnung@lkjl.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 16:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 – 16:00 Uhr
Do. geschlossen Fr. geschlossen

Kfz-Zulassungsstelle Genthin

Anschrift:

Brandenburger Str. 100
39307 Genthin

Kontaktdaten:

Telefon: 03921 949-3200
Fax: 03921 949-9532
Email: FB-Ordnung@lkjl.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 16:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 – 16:00 Uhr
Do. geschlossen Fr. geschlossen

Ihr Weg zum Straßenverkehrsamt

Die Zulassungsstelle in Genthin können Sie mit dem ÖPNV erreichen. Direkt bei der Außenstelle liegt die Bushaltestelle Krankenhaus. Alternativ ist natürlich ein Besuch der Hauptstelle des Jerichower Lands in Burg möglich. Diese erreichen Sie ebenfalls mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Fahren Sie mit dem Bus zu den Haltestellen Verwaltungszentrum, Kreiskrankenhaus oder Förderschulen.

Ihr Besuch vor Ort bei der Zulassungsstelle in Genthin

Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen vor Ort suchen Sie die Nebenstelle in Genthin innerhalb der Öffnungszeiten auf. Beachten Sie, dass die Zulassungsstelle in Genthin nur an bestimmten Tagen geöffnet ist.

Tipp: Für die Hauptstelle in Burg ist eine Online-Terminvergabe möglich.

Das leistet Ihre Zulassungsstelle in Genthin

Die Zulassungsstelle in Genthin betreut Ihre Anliegen rund um Ihr Fahrzeug, von der Abmeldung bis hin zur Neu- oder Wiederzulassung. Des Weiteren kümmern sich die Kfz-Behörden um Themen wie Ummeldung, Zuteilung von Kennzeichen oder Beantragung von Sonderkennzeichen (Saison-, H-, Elektrokennzeichen), Ausstellung von Ersatzdokumenten und vieles mehr.

Durch die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist es möglich, Zulassungsvorgänge komplett ohne Besuch bei der Kfz-Behörde online durchzuführen. Im Landkreis Jerichower Land ist bereits die Außerbetriebsetzung sowie Wiederzulassung Ihres Kraftfahrzeugs im Internet möglich. Damit Sie dieses Verfahren durchführen können, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Unter anderem darf Ihr Fahrzeug nicht vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein. Zudem benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion.

Formulare für die An- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs

Vorlagen zu Kfz-Vorgängen