Kfz-Zulassungsstelle Dresden, Kennzeichen DD

Wunschkennzeichen DD: Verfügbarkeit online prüfen und reservieren

Sie müssen demnächst ein Fahrzeug zulassen oder wegen eines anderen Vorgangs zur Zulassungsstelle in Dresden? Hier finden Sie übersichtlich alle wichtigen Daten für Ihren Besuch – von den Öffnungszeiten über Informationen zur Terminvergabe bis hin zu den Formularen.

Anschrift und Kontakt zur Kfz-Behörde in Dresden

Kfz-Zulassungsstelle Dresden

Anschrift:

Hauboldstr. 7
01239 Dresden

Postfach:

Postfach 12 00 2001001 Dresden

Kontaktdaten:

Telefon: 0351 488-8008
Fax: 0351 488-8003
Email: kfz-zulassung@dresden.de

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 18:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 09:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Ihre Anfahrt zum Straßenverkehrsamt

Die Zulassungsstelle in Dresden ist mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Nehmen Sie den Bus bis zur Haltestelle Gamigstraße. Diese liegt nur zwei Gehminuten entfernt. Die Bushaltestelle in der Tornaer Straße befindet sich in 700 m Entfernung.

Terminvereinbarung bei der Dresdner Kfz-Behörde

Die Landeshauptstadt bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle Dresden vorab online einen Termin zu vereinbaren. Sie können bis zu drei Vorgänge auswählen. Danach entscheiden Sie sich noch für ein verfügbares Datum sowie eine Uhrzeit und geben alle erforderlichen Daten ein. Die Terminreservierung schließen Sie über die Aktivierungs-Mail ab, die Sie nach der abgeschickten Reservierung erhalten.

Aufgaben und Leistungen der Zulassungsbehörde in Dresden

Die Zulassungsstelle Dresden kümmert sich um viele Themen:

Sie benötigen ein Sonderkennzeichen (z. B. ein Oldtimer-Nummernschild)? Dann ist die Kfz-Behörde ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Stadt Dresden ermöglicht Ihnen die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Diese befindet sich weiter im Ausbau. Derzeit können Sie Ihr Kraftfahrzeug damit online außer Betrieb setzen oder im Internet eine Wiederzulassung vornehmen. Beachten Sie jedoch, dass Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen (z. B. darf das Fahrzeug nicht vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein).

Formulare für Ihre Zulassungsvorgänge

Vorlagen zu Kfz-Vorgängen