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Wunschkennzeichen in Neuss reservieren

Kennzeichen-Kürzel: GV, NE | Zulassungsbezirk: Rhein-Kreis Neuss | Bundesland: Nordrhein-Westfalen

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Rhein-Kreis Neuss
Direkt in Neuss reservieren und GV oder NE-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Neuss
Infos zum Wunschkennzeichen Neuss

Neuss zählt zum Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
In Neuss können GV oder NE Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
GV, NE
Reservierungsdauer
90 Tage
Zulassungsbezirk
Rhein-Kreis Neuss
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GV erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GV-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GV-AB 1234)

Im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel NE erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. NE-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. NE-AB 1234)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GV oder NE fallen in Neuss 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Neuss.

Die Zulassungsstelle Neuss reserviert ein GV oder NE Wunschkennzeichen für 90 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Neuss nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Neuss

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Neuss und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Neuss auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Neuss benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Neuss anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Neuss. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Neuss und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Neuss vereinbaren

Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss

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