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Wunschkennzeichen in Neu-Ulm reservieren

Kennzeichen-Kürzel: ILL, NU | Zulassungsbezirk: Landkreis Neu-Ulm | Bundesland: Bayern

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Landkreis Neu-Ulm
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Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Neu-Ulm
Infos zum Wunschkennzeichen Neu-Ulm

Neu-Ulm zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Neu-Ulm im Bundesland Bayern.
In Neu-Ulm können ILL oder NU Wunschkennzeichen für 14 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
ILL, NU
Reservierungsdauer
14 Tage
Zulassungsbezirk
Landkreis Neu-Ulm
Bundesland
Bayern

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Landkreis Neu-Ulm sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel ILL erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. ILL-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. ILL-AB 123)

Im Zulassungsbezirk Landkreis Neu-Ulm sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel NU erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. NU-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. NU-AB 1234)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel ILL oder NU fallen in Neu-Ulm 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Neu-Ulm.

Die Zulassungsstelle Neu-Ulm reserviert ein ILL oder NU Wunschkennzeichen für 14 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Neu-Ulm nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Neu-Ulm

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Neu-Ulm und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Neu-Ulm auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Neu-Ulm benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Neu-Ulm anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Neu-Ulm. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Neu-Ulm und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Neu-Ulm vereinbaren

Zulassungsbezirk Landkreis Neu-Ulm

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