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Kennzeichen SR reservieren

Ursprung von SR: StRaubing | Zulassungsbezirk: Landkreis Straubing-Bogen | Bundesland: Bayern

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Amtliche Kennzeichen für Landkreis Straubing-Bogen
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Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung im LK Straubing-Bogen
Informationen zum Kennzeichen SR

SR (steht für StRaubing) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen im Bundesland Bayern zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel MAL (MALlersdorf) gewählt werden.

Kfz-Kennzeichen
SR
Steht für
StRaubing
Zulassungsbezirk
Landkreis Straubing-Bogen
Bundesland
Bayern
Reservierungsdauer
30 Tage

Häufige Fragen zum Kennzeichen SR

Im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SR erlaubt:

2 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. SR-AB 123)

Die Gebühren für ein SR Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Straubing-Bogen betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.

Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen wird ein SR Kennzeichen für 30 Tage reserviert.

Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen an. Die Kontaktinfos finden Sie hier:

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie SR inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).

An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen. Die Kontaktinfos finden Sie hier:

Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Straubing-Bogen sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen:

Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen

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Reservierungsdauer
30 Tage
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