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Kennzeichen LER reservieren

Ursprung von LER: LEeR | Zulassungsbezirk: Landkreis Leer | Bundesland: Niedersachsen

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Informationen zum Kennzeichen LER

Das Kürzel LER ist die Abkürzung für LEeR. Es ist das einzige Kfz-Kennzeichen des im Bundesland Niedersachsen gelegenen Zulassungsbezirks Landkreis Leer.
Die für die Zuteilung der LER-Kennzeichen verantwortliche Kfz-Zulassungsbehörde befindet sich in Leer.

Kfz-Kennzeichen
LER
Steht für
LEeR
Zulassungsbezirk
Landkreis Leer
Bundesland
Niedersachsen
Reservierungsdauer
30 Tage

Häufige Fragen zum Kennzeichen LER

Im Zulassungsbezirk Landkreis Leer sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel LER erlaubt:

1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. LER-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. LER-AB 123)

Die Gebühren für ein LER Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Leer betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.

Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Leer wird ein LER Kennzeichen für 30 Tage reserviert.

Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Leer an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Leer

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie LER inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).

An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Leer. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Leer

Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier: Kfz in Leer zulassen, ummelden, abmelden

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Leer sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Leer

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