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Wunschkennzeichen in Stuhr reservieren

Kennzeichen-Kürzel: DH, SY | Zulassungsbezirk: Landkreis Diepholz | Bundesland: Niedersachsen

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Landkreis Diepholz
Direkt in Stuhr reservieren und DH oder SY-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Stuhr
Infos zum Wunschkennzeichen Stuhr

Stuhr zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Diepholz im Bundesland Niedersachsen.
In Stuhr können DH oder SY Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
DH, SY
Reservierungsdauer
90 Tage
Zulassungsbezirk
Landkreis Diepholz
Bundesland
Niedersachsen

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Landkreis Diepholz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel DH erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. DH-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. DH-AB 1234)

Im Zulassungsbezirk Landkreis Diepholz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SY erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. SY-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. SY-AB 1234)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel DH oder SY fallen in Stuhr 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Stuhr.

Die Zulassungsstelle Stuhr reserviert ein DH oder SY Wunschkennzeichen für 90 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Stuhr nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Stuhr

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Stuhr und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Stuhr auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Stuhr benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Stuhr anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Stuhr. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Stuhr und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Stuhr vereinbaren

Zulassungsbezirk Landkreis Diepholz

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