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Wunschkennzeichen in Buchen reservieren

Kennzeichen-Kürzel: BCH, MOS | Zulassungsbezirk: Neckar-Odenwald-Kreis | Bundesland: Baden-Württemberg

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Neckar-Odenwald-Kreis
Direkt in Buchen reservieren und BCH oder MOS-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Buchen
Infos zum Wunschkennzeichen Buchen

Buchen zählt zum Zulassungsbezirk Neckar-Odenwald-Kreis im Bundesland Baden-Württemberg.
In Buchen können BCH oder MOS Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
BCH, MOS
Reservierungsdauer
90 Tage
Zulassungsbezirk
Neckar-Odenwald-Kreis
Bundesland
Baden-Württemberg

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Neckar-Odenwald-Kreis sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BCH erlaubt:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. BCH-A 1234)
2 Buchstaben + 2 oder 3 Zahlen (z.B. BCH-AB 123)

Im Zulassungsbezirk Neckar-Odenwald-Kreis sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel MOS erlaubt:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen  (z.B. MOS-A 1234)
2 Buchstaben + 2 oder 3 Zahlen (z.B. MOS-AB 123)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel BCH oder MOS fallen in Buchen 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Buchen.

Die Zulassungsstelle Buchen reserviert ein BCH oder MOS Wunschkennzeichen für 90 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Buchen nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Buchen

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Buchen und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Buchen auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Buchen benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Buchen anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Buchen. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Buchen und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Buchen vereinbaren

Zulassungsbezirk Neckar-Odenwald-Kreis

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