Änderungen Bußgeldkatalog 2021: Was Sie ab sofort beachten müssen

Am 9. November 2021 trat eine neue Bußgeldverordnung in Kraft. Diese betrifft einige Verwarnungsgelder und Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dadurch fallen in Zukunft vor allem die Bußgelder bei Tempoverstößen, Falschparken und dem Blockieren der Rettungsgasse deutlich höher aus. Maßnahmen sind neben Geldbußen auch Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis. Damit soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gesorgt werden. Einen Überblick über alle Änderungen und die neuen Bußgelder finden Sie hier.

Neue Bußgelder bei Tempoverstößen

Für Tempoverstöße werden nach dem neuen Bußgeldkatalog deutlich höhere Verwarnungsgelder festgesetzt. Im Schnitt fallen diese sogar doppelt so teuer aus. Zur Kasse gebeten werden aber nicht nur Raser, die das Tempolimit innerorts deutlich überschreiten – auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit Bußgeldern bestraft. Dabei ist jeweils zwischen Überschreitungen innerorts und außerorts zu unterscheiden. Wie hoch die Strafzahlungen für Temposünder künftig ausfallen werden, sehen Sie hier:

… zu schnellBußgeld (innerorts)Bußgeld (außerorts)
bis 10 km/h30 Euro (früher 15 Euro)20 Euro (früher 10 Euro)
11 – 15 km/h50 Euro (früher 25 Euro)40 Euro (früher 20 Euro)
16 – 20 km/h70 Euro (früher 35 Euro)60 Euro (früher 30 Euro)
21 – 25 km/h115 Euro (früher 80 Euro)100 Euro (früher 70 Euro)
26 – 30 km/h180 Euro (früher 100 Euro)150 Euro (früher 80 Euro)
31 – 40 km/h260 Euro (früher 160 Euro)200 Euro (früher 120 Euro)
41 – 50 km/h400 Euro (früher 200 Euro)320 Euro (früher 160 Euro)
51 – 60 km/h560 Euro (früher 280 Euro)480 Euro (früher 240 Euro)
61 – 70 km/h700 Euro (früher 480 Euro)600 Euro (früher 440 Euro)
über 70 km/h800 Euro (früher 680 Euro)700 Euro (früher 600 Euro)

Höhere Verwarnungsgelder für Falschparker

Der neue Bußgeldkatalog schenkt Falschparkern besondere Beachtung und definiert in diesem Bereich einige Änderungen. So sollen Verkehrsbehinderungen in Zukunft eingedämmt werden. Das betrifft das Parken im Park- oder Halteverbot sowie das Zuparken anderer Autos. Wer Schwerbehindertenparkplätze ohne Berechtigung nutzt, zahlt künftig ebenfalls mehr. Folgende Änderungen ergeben sich für Falschparker aus dem neuen Bußgeldkatalog:

  • Parken im Park- oder Halteverbot: 25 Euro (früher: 15 Euro)
  • Behinderung anderer Autos für mehr als eine Stunde: 50 Euro (früher: 35 Euro)
  • Unberechtigtes Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz: 55 Euro (früher: 35 Euro)

Doch das sind nicht die einzigen Auflagen, die Sie künftig im Hinterkopf behalten sollten. Auf Falschparker, die andere Autos und Rettungsfahrzeuge blockieren oder Fußgänger gefährden, kommen weitaus höhere Kosten zu. Eine Übersicht der neuen Verwarnungsgelder in diesem Bereich finden Sie hier:

  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen/Blockieren von Feuerwehrzufahrten: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Blockieren von Fuß- und Radwegen für mehr als eine Stunde: 80 Euro
  • Parken und Halten in zweiter Reihe: 55 Euro
  • Parken und Halten in zweiter Reihe bei zusätzlicher Verkehrsbehinderung: 80 Euro und einen Punkt in Flensburg
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos oder Car-Sharing-Autos: 55 Euro
  • Rücksichtsloses Abbiegen mit Gefährdung von Fußgängern: 140 Euro (früher: 70 Euro), ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • Für Radfahrer: Rücksichtsloses Abbiegen mit Gefährdung von Fußgängern: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg

Fahrverbot beim Blockieren der Rettungsgasse

Rücksichtslose Fahrer, die andere Fahrzeuge im Stau behindern oder gar beschädigen, müssen ab sofort mit verschärften Maßnahmen rechnen. Der neue Bußgeldkatalog räumt der Rettungsgasse einen besonders hohen Stellenwert ein. Wer keine Rettungsgasse bildet oder die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge blockiert, muss nicht mehr nur mit etwa 200 Euro Strafe und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Stattdessen legt die neue Bußgeldreform für das Blockieren der Rettungsgasse ab sofort einen Monat Fahrverbot obendrauf.

Wer die Rettungsgasse für sich ausnutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss neben einem Monat Fahrverbot mit mindestens 240 Euro Verwarnungsgeld sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Für beide Vergehen können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro zur Kasse gebeten werden.

Hier haben wir die neuen Regelungen zur Rettungsgasse nochmal übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • Blockieren der Rettungsgasse: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • Ausnutzen der Rettungsgasse: mindestens 240 Euro und zwei Punkte in Flensburg

Weitere Beschlüsse im Bußgeldkatalog 2021

Neben den drei großen Kategorien Geschwindigkeit, Parken und Rettungsgasse wurden im neuen Bußgeldkatalog noch weitere Beschlüsse zu anderen Regelverstößen festgehalten. Darunter fallen unter anderem das sogenannte Auto-Posing, zu schnelles Abbiegen oder das Befahren von Gehwegen. Dafür sieht die Bußgeldreform folgende Strafen vor:

  • Auto-Posing (darunter fallen: übermäßige Lärm- und Abgasbelastung, unnötiges Hin- und Herfahren): bis zu 100 Euro
  • Rechtsabbiegen über der zulässigen Schrittgeschwindigkeit von maximal 11 km/h: bis zu 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Widerrechtliches Befahren von Gehwegen, linksseitig angelegten Fahrradwegen und Seitenstreifen: bis zu 100 Euro