Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird für Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Serienproduktion angefertigt. Für Fahrzeuge und Bauteile, die nicht in Serie produziert wurden, ist die Einzelbetriebserlaubnis gültig.
Die Einzelbetriebserlaubnis wird von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt. Sie wird auf Basis eines Gutachtens angefertigt, das Sie infolge einer Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine technische Prüfstelle (TÜV, Dekra) erhalten. Die Durchführung einer Einzelabnahme kann einiges kosten, da der Bearbeitungsaufwand relativ hoch ist. Eine Einzelabnahme ist jedoch für die Erstellung einer Einzelbetriebserlaubnis unumgänglich.
Die Anfertigung einer Einzelbetriebserlaubnis ist in der Regel in folgenden Fällen nötig: