Oldtimer-Kennzeichen

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen. Vorteil der Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 191 € (Pkw und Lkw) bzw. 46 € (Motorrad).

H-Kennzeichen

Damit einem Fahrzeug ein H-Kennzeichen zugeteilt werden kann, muss es mindestens 30 Jahre alt sein. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung. Zudem ist eine Eingangsuntersuchung erforderlich, die jedoch vom jeweiligen Zulassungsbezirk abhängt. Ist diese Überprüfung positiv, wird ein H-Kennzeichen ausgestellt. Das entsprechende Nummernschild ist rechts mit einem "H" versehen. Das Fahrzeug unterliegt keinen Nutzungsbeschränkungen.

Rotes 07-Kennzeichen

Das rote 07-Kennzeichen beginnt mit der Ziffernkombination 07 und wird als so genanntes Wechselkennzeichen ausgegeben, so dass es alternativ für mehrere Fahrzeuge Verwendung finden kann. Mit diesem Kennzeichen ist jedoch nur möglich, an Probe- und Werkstattfahrten sowie an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen.

Erforderliche Antragsunterlagen für ein Oldtimer-Kennzeichen

 


H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen für Oldtimer
© 2011 netTraders GmbH