Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen wird für einmalige Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten vergeben und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Tagen. Der exakte Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch drei untereinander gelistete Zahlen am rechten Rand eingeprägt.
Beispiel:
26
08
11
Der Ablauftag ist in diesem Beispiel am 26. August 2011.
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Vorteil gegenüber roten Kennzeichen
Für den Fahrzeughalter hat das Kurzzeitkennzeichen im Vergleich zum roten Kennzeichen den Vorteil, dass es nicht an der Kfz-Zulassungsstelle zurückgegeben werden muss.
Kurzzeitkennzeichen Kosten
Die Kosten für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens liegen je nach Kfz-Zulassungsstelle bei ca. 10 Euro. Dazu fallen je nach Schildermacher ca. 20 bis 30 € für das Schilderpaar an. Für die Ausstellung ist das Vorzeigen der Versicherungsbestätigungskarte vorgeschrieben.
Erforderliche Antragsunterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
- Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen