Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen wird für einmalige Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten vergeben und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Tagen. Der exakte Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch drei untereinander gelistete Zahlen am rechten Rand eingeprägt.

Beispiel:
26
08
11
Der Ablauftag ist in diesem Beispiel am 26. August 2011.

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Vorteil gegenüber roten Kennzeichen

Für den Fahrzeughalter hat das Kurzzeitkennzeichen im Vergleich zum roten Kennzeichen den Vorteil, dass es nicht an der Kfz-Zulassungsstelle zurückgegeben werden muss. 

Kurzzeitkennzeichen Kosten

Die Kosten für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens liegen je nach Kfz-Zulassungsstelle bei ca. 10 Euro. Dazu fallen je nach Schildermacher ca. 20 bis 30 € für das Schilderpaar an. Für die Ausstellung ist das Vorzeigen der Versicherungsbestätigungskarte vorgeschrieben.

Erforderliche Antragsunterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:

Kurzzeitkennzeichen Kosten und Infos
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