Grünes Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge und Anhänger

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen (grüne Schrift und grüner Rand auf weißem Grund) führen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Hierzu zählen:

Grünes Kennzeichen beantragen

Ein grünes Kennzeichen wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle nur auf Antrag ausgestellt und nur dann, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. 

Erforderliche Antragsunterlagen für ein grünes Kennzeichen

Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt für ein grünes Kennzeichen folgende Antragsunterlagen: Die mitzubringenden Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. 

Grünes Kennzeichen ist zweckgebunden

Mit einem grünen Kennzeichen versehene Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine zweckfremde Nutzung ist Vergehen gegen das Steuergesetz und damit ein Straftatbestand.


Grünes Kennzeichen
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