Ein Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie, wenn Sie ein nicht zugelassenes oder ein bisher in Deutschland zugelassenes, aber vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug selbsttätig ins Ausland ausführen möchten.
Das Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Transitkennzeichen genannt, weist rechts einen roten Rand mit dem Ablaufdatum des Versicherungsschutzes auf. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss das Fahrzeug das Land verlassen haben.
Das Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) (gültige Prüfplakette, gültige Abgasuntersuchung) des Fahrzeugs. Der Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung darf dabei nicht vor Ablauf des Ausfuhrkennzeichens liegen. Ist dies dennoch der Fall, wird ein Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Verkehrstauglichkeit benötigt.
Ferner muss für die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegen, die europaweit und für mindestens 15 Tage und maximal 1 Jahr gültig ist.
Beachten Sie, dass das Fahrzeug grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss. War das Fahrzeug bislang zugelassen, werden die Kennzeichen entstempelt, der Fahrzeugbrief entwertet sowie der Fahrzeugschein eingezogen. Im Anschluss wird das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Kfz-Haftpflichtversicherung zugeteilt.
Seit dem 01.07.2010 muss für das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen für den gesamten Zeitraum bis zum Ablauf (maximal ein Jahr) die Kfz-Steuer bezahlt werden. Früher waren die ersten drei Monate steuerfrei.