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Wunschkennzeichen in Stockach reservieren

Kennzeichen-Kürzel: KN, STO | Zulassungsbezirk: Landkreis Konstanz | Bundesland: Baden-Württemberg

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Landkreis Konstanz
Direkt in Stockach reservieren und KN oder STO-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Stockach
Infos zum Wunschkennzeichen Stockach

Stockach zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Konstanz im Bundesland Baden-Württemberg.
In Stockach können KN oder STO Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
KN, STO
Reservierungsdauer
90 Tage
Zulassungsbezirk
Landkreis Konstanz
Bundesland
Baden-Württemberg

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Landkreis Konstanz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel KN erlaubt:

Normale Kennzeichen:

1 Buchstabe + 4 Zahlen (z.B. KN-A 1234)
2 Buchstaben + 2 oder 3 Zahlen (z.B. KN-AB 123)

Motorrad 

1 Buchstaben + 3 Zahl (z.B. KN-A 123)

Im Zulassungsbezirk Landkreis Konstanz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel STO erlaubt:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. KN-A 1234)
2 Buchstaben + 2 oder 3 Zahlen(z.B. KN-AB 123) 

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel KN oder STO fallen in Stockach 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Stockach.

Die Zulassungsstelle Stockach reserviert ein KN oder STO Wunschkennzeichen für 90 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Stockach nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Stockach

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Stockach und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Stockach auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Stockach benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Stockach anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Stockach. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Stockach und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Stockach vereinbaren

Zulassungsbezirk Landkreis Konstanz

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