Wunschkennzeichen in Sagsdorf reservieren
Kennzeichen-Kürzel: HGN, LBZ, LUP, LWL, PCH, STB | Zulassungsbezirk: Landkreis Ludwigslust-Parchim | Bundesland: Mecklenburg-VorpommernIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Sagsdorf
Sagsdorf zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
In Sagsdorf können HGN, LBZ, LUP, LWL, PCH oder STB Wunschkennzeichen für 180 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel HGN erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel LBZ erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel LUP erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel LWL erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel PCH erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ludwigslust-Parchim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel STB erlaubt:
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel HGN, LBZ, LUP, LWL, PCH oder STB fallen in Sagsdorf 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Sagsdorf.
Die Zulassungsstelle Sagsdorf reserviert ein HGN, LBZ, LUP, LWL, PCH oder STB Wunschkennzeichen für 180 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Sagsdorf nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Sagsdorf
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Sagsdorf und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Sagsdorf auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Sagsdorf benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Sagsdorf anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Sagsdorf. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Sagsdorf und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Sagsdorf vereinbaren