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Wunschkennzeichen in Rotenburg reservieren

Kennzeichen-Kürzel: BRV, ROW | Zulassungsbezirk: Landkreis Rotenburg (Wümme) | Bundesland: Niedersachsen

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Landkreis Rotenburg (Wümme)
Direkt in Rotenburg reservieren und BRV oder ROW-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Rotenburg
Infos zum Wunschkennzeichen Rotenburg

Rotenburg zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Rotenburg (Wümme) im Bundesland Niedersachsen.
In Rotenburg können BRV oder ROW Wunschkennzeichen für 30 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
BRV, ROW
Reservierungsdauer
30 Tage
Zulassungsbezirk
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bundesland
Niedersachsen

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Landkreis Rotenburg (Wümme) sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BRV erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BRV-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. BRV-AB 123)

Im Zulassungsbezirk Landkreis Rotenburg (Wümme) sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel ROW erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. ROW-A 1234)
2 Buchstaben + 1 oder 3 Zahlen (z.B. ROW-AB 123)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel BRV oder ROW fallen in Rotenburg 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Rotenburg.

Die Zulassungsstelle Rotenburg reserviert ein BRV oder ROW Wunschkennzeichen für 30 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Rotenburg nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Rotenburg

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Rotenburg und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Rotenburg auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Rotenburg benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Rotenburg anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Rotenburg. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Rotenburg und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Rotenburg vereinbaren

Zulassungsbezirk Landkreis Rotenburg (Wümme)

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