Wunschkennzeichen in Niemtsch reservieren
Kennzeichen-Kürzel: CA, OSL, SFB | Zulassungsbezirk: Landkreis Oberspreewald-Lausitz | Bundesland: BrandenburgIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Niemtsch
Niemtsch zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Bundesland Brandenburg.
In Niemtsch können CA, OSL oder SFB Wunschkennzeichen für 365 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel CA erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. CA-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. CA-AB 123)
Kombinationen mit der Ziffernfolge 88, 188, 888, 8818 und 8888 sind nicht erlaubt.
Im Zulassungsbezirk Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel OSL erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. OSL-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. OSL-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SFB erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. SFB-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. SFB-AB 123)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel CA, OSL oder SFB fallen in Niemtsch 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Niemtsch.
Die Zulassungsstelle Niemtsch reserviert ein CA, OSL oder SFB Wunschkennzeichen für 365 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Niemtsch nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Niemtsch
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Niemtsch und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Niemtsch auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Niemtsch benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Niemtsch anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Niemtsch. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Niemtsch und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Niemtsch vereinbaren