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Kfz-Zulassung

Zulassungsbescheinigung Teil I und II einfach erklärt

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Teil I, Teil II – wer blickt da noch durch? Ich erkläre dir die Zulassungsbescheinigung verständlich und zeige, was du tust, wenn ein Teil verloren geht.

Als ich neulich ein Auto verkaufen wollte, fragte mich der Käufer ganz selbstverständlich: „Hast du den Brief dabei?" Ich nickte – und merkte im selben Moment, dass ich gar nicht mehr genau wusste, welches der beiden Dokumente jetzt der „Brief" und welches der „Schein" ist. Geht dir das auch so? Dann bist du hier richtig.

Denn seit 2005 heißen die beiden Papiere offiziell anders, als die meisten sie nennen. Aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Im Alltag halten sich die alten Begriffe hartnäckig – und das sorgt regelmäßig für Verwirrung.

Gut zu wissen: Beide Dokumente gibt es seit dem 1. Oktober 2005. Ältere Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe bleiben aber gültig, du musst sie nicht zwingend umtauschen. Erst bei einer Ummeldung oder Halteränderung bekommst du in der Regel die neuen Vordrucke.

Teil I = Fahrzeugschein: dein Begleiter im Auto

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das, was du früher Fahrzeugschein genannt hast. Sie ist dein laufendes Betriebsdokument und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden – zumindest theoretisch, denn die Polizei kann sie bei einer Kontrolle verlangen.

Was steht drin? Eine ganze Menge: Halterdaten, das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Marke und Typ, Hubraum, Leistung, zulässige Gesamtmasse, Reifengrößen und – wichtig für viele – der Termin der nächsten Hauptuntersuchung.

Das brauchst du Teil I unter anderem für: Verkehrskontrollen, den Reifenwechsel (zulässige Größen), die Hauptuntersuchung beim TÜV, das Berechnen der Kfz-Steuer und natürlich für jede Ummeldung oder Abmeldung.

Teil II = Fahrzeugbrief: der Eigentumsnachweis

Die Zulassungsbescheinigung Teil II – früher Fahrzeugbrief – ist das deutlich wichtigere Dokument, auch wenn du es seltener in der Hand hast. Sie gehört nämlich nicht ins Handschuhfach, sondern an einen sicheren Ort zu Hause.

Warum? Teil II dokumentiert die Halterkette und dient beim Verkauf als zentraler Nachweis. Wer den „Brief" besitzt, gilt zwar nicht automatisch als Eigentümer – ein verbreiteter Irrtum –, aber ohne ihn lässt sich ein Fahrzeug praktisch nicht ummelden oder verkaufen. Genau deshalb ist er beim Halterwechsel so zentral.

Wichtig: Bewahre Teil II niemals im Auto auf. Wird dein Wagen gestohlen und liegt der „Brief" drin, machst du es Dieben unnötig leicht, das Fahrzeug weiterzuverkaufen. Teil II gehört nach Hause – am besten zu deinen wichtigen Unterlagen.

Schein oder Brief – wann brauchst du welchen Teil?

Damit du nicht durcheinanderkommst, hier die einfache Faustregel, die ich mir selbst eingeprägt habe:

  • Teil I (Schein) = bewegt sich mit dem Auto. Mitführen, Kontrolle, HU, Reifen.
  • Teil II (Brief) = bleibt zu Hause. Eigentum, Verkauf, Ummeldung, Halterwechsel.

Beim Auto verkaufen und abmelden brauchst du beide Teile: Teil II übergibst du dem Käufer (oder er wird auf ihn umgeschrieben), Teil I begleitet das Fahrzeug. Lässt du ein Auto neu zu oder meldest es um, legst du ebenfalls beide Dokumente vor.

Tipp: Fotografiere beide Teile vorne und hinten ab und speichere die Bilder sicher. Geht ein Dokument verloren, hast du FIN und die wichtigen Nummern sofort zur Hand – das beschleunigt die Neuausstellung enorm.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren – was jetzt?

Das ist der Klassiker: Der Schein verschwindet, oft beim Umzug oder im Chaos des Handschuhfachs. Keine Panik – verloren ist nicht gleich verloren. Du beantragst bei deiner Zulassungsstelle eine Ersatzausfertigung.

So gehst du vor, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren ist: Du erstattest zunächst eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib (das nimmt die Behörde direkt auf), legst deinen Personalausweis vor und – sofern vorhanden – Teil II. Anschließend wird dir ein neuer Teil I ausgestellt.

Brauche ich eine Anzeige bei der Polizei? Bei schlichtem Verlust meist nicht. Wurde der Schein aber gestohlen, ist eine Anzeige sinnvoll und wird von manchen Zulassungsstellen verlangt. Frag im Zweifel kurz bei deiner Behörde nach.

Mehr Details zum Ablauf habe ich dir im Ratgeber Fahrzeugschein verloren zusammengestellt. Ist dagegen der Brief weg, schau in den Ratgeber Fahrzeugbrief verloren – das Verfahren ist ähnlich, aber etwas aufwändiger, weil hier zusätzlich eine Aufgebotsfrist greifen kann.

Kurz gerechnet: Die Ersatzausstellung von Teil I liegt meist bei etwa 10–15 €. Für Teil II musst du wegen des aufwändigeren Verfahrens eher mit 30–60 € rechnen. Die genauen Beträge legt deine Zulassungsstelle fest.

Die rechtliche Grundlage

Geregelt ist das Ganze in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Sie schreibt vor, welche Daten in den Dokumenten stehen, dass Teil I mitzuführen ist und wie eine Ersatzausstellung abläuft. Wenn du es genau wissen willst, kannst du die FZV im Original nachlesen.

Gut zu wissen für die digitale Zukunft: Mit der i-Kfz-Online-Zulassung spielen die aufgedruckten Sicherheitscodes auf beiden Dokumenten eine zentrale Rolle. Du rubbelst dort verdeckte Felder frei, um online eine Ummeldung oder Abmeldung zu bestätigen. Mehr dazu im Ratgeber zur Zulassungsbescheinigung im i-Kfz-Verfahren.

Gut zu wissen: Die Sicherheitscodes sind nur einmal verwendbar. Hast du eine Online-Abmeldung durchgeführt, ist der Code „verbraucht". Für eine spätere Wiederzulassung brauchst du dann neue Dokumente mit frischem Code.

Häufige Fragen zur Zulassungsbescheinigung

Ist der Fahrzeugschein dasselbe wie die Zulassungsbescheinigung Teil I? Ja. „Fahrzeugschein" ist der alte Begriff, seit 2005 heißt das Dokument offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Inhaltlich erfüllt es dieselbe Funktion.
Muss ich beide Teile im Auto haben? Nein. Nur Teil I (den Schein) musst du mitführen. Teil II (den Brief) bewahrst du sicher zu Hause auf – er hat im Handschuhfach nichts verloren.
Bin ich Eigentümer, wenn ich den Brief habe? Nicht automatisch. Teil II ist ein starkes Indiz, aber kein lückenloser Eigentumsbeweis. Maßgeblich ist die tatsächliche Eigentumslage – der Besitz des Dokuments allein genügt rechtlich nicht.
Kann ich mit verlorenem Teil I noch fahren? Bis zur Ersatzausstellung solltest du das vermeiden, denn bei einer Kontrolle musst du den Schein vorzeigen können. Beantrag den Ersatz also zeitnah bei deiner Zulassungsstelle.

Fazit

Die Zulassungsbescheinigung klingt komplizierter, als sie ist: Teil I ist der Schein, der mit dem Auto reist, Teil II der Brief, der sicher zu Hause bleibt. Verwechselst du beide, riskierst du im schlimmsten Fall nur unnötigen Aufwand – Diebstahlrisiko inklusive, wenn der Brief im Wagen liegt.

Geht ein Dokument verloren, ist das kein Drama: Mit Ausweis, einer eidesstattlichen Versicherung und ein paar Euro bekommst du Ersatz. Wer beide Teile abfotografiert und gut verwahrt, ist für Verkauf, Ummeldung und Notfall bestens gerüstet. Wenn der nächste Halterwechsel ansteht, hilft dir mein Ratgeber zum Halterwechsel weiter.

Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Fahrzeugschein

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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