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Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen: Wie viele Buchstaben & Zahlen sind erlaubt?

Wie viele Buchstaben und Zahlen darf dein Wunschkennzeichen haben? Ich zeige dir den genauen Aufbau, die maximale Zeichenzahl und wie du die freie Kombination clever ausreizt.

Als ich mein erstes Wunschkennzeichen zusammenstellen wollte, saß ich vor dem Online-Portal und tippte fröhlich meine Initialen plus Geburtsjahr ein – sechs Zeichen, kein Problem, dachte ich. Doch das System spuckte mir prompt eine Fehlermeldung aus. Zu lang.

Da wurde mir klar: So frei, wie es klingt, ist die Kombination eben doch nicht. Es gibt feste Regeln, wie viele Buchstaben und Zahlen auf ein deutsches Kennzeichen passen. Und genau die schauen wir uns jetzt in Ruhe an – damit du nicht denselben Frust erlebst wie ich.

Die kurze Antwort: Auf den frei wählbaren Teil deines Wunschkennzeichens passen maximal zwei Buchstaben und vier Ziffern – zusammen also bis zu sechs Zeichen. Insgesamt darf ein Kennzeichen höchstens acht Stellen haben, inklusive des Ortskürzels.

So ist ein deutsches Kennzeichen aufgebaut

Bevor wir über deine Wunsch-Kombination reden, lohnt sich ein Blick auf den Kennzeichen-Aufbau. Jedes deutsche Schild besteht aus drei Teilen, die immer in derselben Reihenfolge stehen:

  1. Das Unterscheidungszeichen – das Ortskürzel (1 bis 3 Buchstaben), zum Beispiel „M" für München oder „GAP" für Garmisch-Partenkirchen.
  2. Die Erkennungsnummer – ein bis zwei Buchstaben, gefolgt von ein bis vier Ziffern. Das ist der Teil, den du frei wählst.
  3. Die Plaketten – das HU-Siegel und das Zulassungssiegel des Bundeslandes.

Den ersten Teil bekommst du also von der Zulassungsstelle vorgegeben, je nachdem, wo dein Auto angemeldet wird. Den zweiten Teil – Buchstaben und Zahlen – darfst du dir aussuchen. Genau das macht das Wunschkennzeichen aus.

Gut zu wissen: Welche Ortskürzel es gibt und welche Altkennzeichen wieder erlaubt sind, hat nichts mit deiner Wunsch-Kombination zu tun. Das Kürzel ist fix – frei wählbar ist nur der hintere Teil. Eine Übersicht findest du in unseren Kennzeichen-Abkürzungen.

Wie viele Zeichen sind beim Kennzeichen maximal erlaubt?

Jetzt zur Kernfrage: Wie viele Zeichen darf ein Kennzeichen haben? Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt den Rahmen vor. Entscheidend ist nicht nur deine Wunsch-Kombi, sondern die Gesamtlänge.

Für den frei wählbaren Teil – die Erkennungsnummer – gilt:

  • Buchstaben: ein oder zwei (z. B. „A" oder „AB")
  • Ziffern: eine bis vier (z. B. „7" oder „1234")

Damit reicht die Spanne von einem einzigen Buchstaben mit einer Ziffer (etwa „M-A 1") bis hin zu zwei Buchstaben mit vier Ziffern. Die maximale Zeichenzahl beim Kennzeichen liegt bei acht Stellen insgesamt – das Ortskürzel mitgerechnet.

Wichtig: Die Gesamtlänge ist gedeckelt. Hat deine Stadt ein dreistelliges Kürzel wie „GAP", bleiben dir weniger Stellen für Buchstaben und Ziffern, weil insgesamt nur acht Zeichen zulässig sind. Bei langen Ortskürzeln wird die Wunsch-Kombi also automatisch kürzer. Angaben hier ohne Gewähr – im Zweifel entscheidet deine Zulassungsstelle.

Warum die Kombination begrenzt ist

Das hat einen handfesten Grund: Platz und Lesbarkeit. Ein Standard-Schild ist genormt, und sowohl das menschliche Auge als auch die automatische Kennzeichenerkennung müssen das Schild zuverlässig lesen können. Würde man beliebig viele Zeichen zulassen, würden die Buchstaben schmaler und das Schild unübersichtlich.

Deshalb ist auch die Breite der Schilder gestaffelt. Ein langes Kennzeichen mit acht Stellen braucht ein breiteres Schild als eine kurze Kombination. Wie das beim Prägen abläuft, liest du im Ratgeber Nummernschild prägen.

Tipp: Willst du es besonders kompakt, geh auf ein kurzes Kennzeichen mit nur wenigen Zeichen. Das wirkt aufgeräumt, passt auch an kleine Motorräder und sieht an sportlichen Autos einfach gut aus.

Welche Buchstaben und Zahlen sind nicht erlaubt?

Frei wählen heißt nicht alles wählen. Ein paar Einschränkungen solltest du kennen, bevor du im Portal loslegst:

  • Die Buchstabenkombinationen dürfen keine verbotenen Kürzel ergeben. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den verbotenen Wunschkennzeichen.
  • Eine Null als erste Ziffer ist nicht erlaubt – „M-A 07" geht also nicht.
  • Bestimmte Kombinationen wie „HJ" oder „SS" werden in vielen Bundesländern generell gesperrt.

Ansonsten gilt: Vom einzelnen Lieblingsbuchstaben bis zum Geburtsdatum ist fast alles möglich, solange du im erlaubten Zeichenrahmen bleibst.

Darf ich Umlaute oder Sonderzeichen nehmen? Nein. Erlaubt sind nur die Buchstaben A bis Z ohne Umlaute und die Ziffern 0 bis 9. Bindestriche oder Punkte gibt es auf dem Schild nicht – die optischen Abstände entstehen durch die Plaketten.

Beispiele: Was passt auf dein Schild?

Damit es greifbar wird, hier ein paar realistische Kombinationen für die Stadt München (Kürzel „M"):

  • M-A 1 – kürzestmöglich: ein Buchstabe, eine Ziffer
  • M-AB 12 – Initialen plus zweistellige Zahl
  • M-PM 1980 – Initialen plus Geburtsjahr, voll ausgereizt
  • M-XY 2024 – zwei Buchstaben, vier Ziffern: die maximale Wunsch-Länge

Bei einem dreistelligen Kürzel wie „GAP" würde „GAP-XY 2024" dagegen schon zu lang. Dann musst du Buchstaben oder Ziffern reduzieren – etwa „GAP-X 24".

Das brauchst du zum Reservieren: deine Wunsch-Buchstaben (1–2), deine Wunsch-Ziffern (1–4), das passende Ortskürzel und ein paar Alternativ-Kombinationen, falls deine erste Wahl schon vergeben ist.

Mehr Zeichen, größeres Schild – auch eine Kostenfrage

Die Zeichenzahl wirkt sich nicht nur auf die Optik aus, sondern indirekt auch auf den Geldbeutel. Längere Kennzeichen brauchen breitere Schilder, und die Prägekosten können minimal höher liegen. Riesig sind die Unterschiede nicht, aber wer ohnehin auf eine kurze Kombi steht, spart hier ein paar Cent.

Kurz gerechnet: Zwei geprägte Standardschilder kosten je nach Anbieter etwa 20–35 €. Die Reservierung deiner Wunsch-Kombi schlägt mit rund 10–13 € zu Buche – unabhängig davon, ob du zwei oder sechs Zeichen wählst. Details findest du im Ratgeber zu den Wunschkennzeichen-Kosten.

Ob du am Ende online oder vor Ort reservierst, macht für die Zeichenregeln keinen Unterschied. Praktisch ist der digitale Weg trotzdem: Du siehst sofort, ob deine Kombination noch frei ist. Wie das funktioniert, zeige ich dir unter Wunschkennzeichen online oder vor Ort.

Häufige Fragen

Wie viele Buchstaben darf ein Wunschkennzeichen haben? Maximal zwei Buchstaben im frei wählbaren Teil. Dazu kommt das vorgegebene Ortskürzel mit ein bis drei Buchstaben.
Wie viele Zahlen sind erlaubt? Eine bis vier Ziffern. Wichtig: Die erste Ziffer darf keine Null sein.
Was ist die maximale Zeichenzahl auf einem Kennzeichen? Insgesamt acht Stellen, inklusive Ortskürzel. Der frei wählbare Teil umfasst höchstens zwei Buchstaben und vier Ziffern.
Kann ich nur Buchstaben oder nur Zahlen wählen? Nein. Die Erkennungsnummer braucht immer mindestens einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer – eine reine Buchstaben- oder Zahlenkombi ist nicht zulässig.

Fazit

Der Aufbau eines deutschen Kennzeichens folgt klaren Regeln: Ortskürzel, Erkennungsnummer und Plaketten – mehr ist nicht. Für deine Wunsch-Kombination bleiben maximal zwei Buchstaben und vier Ziffern, und die Gesamtlänge ist auf acht Stellen begrenzt. Wer ein langes Ortskürzel hat, muss bei den Wunsch-Zeichen etwas zurückstecken.

Mein Rat: Überleg dir vorab zwei oder drei Varianten, dann findest du fast immer eine freie Kombi. Wie du sie sicherst, liest du im Ratgeber Wunschkennzeichen reservieren – und was einzelne Buchstabenkombis bedeuten können, klärt der Ratgeber zur Wunschkennzeichen-Bedeutung.

Wunschkennzeichen Buchstaben Kennzeichen-Aufbau

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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