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Wunschkennzeichen

Verbotene Wunschkennzeichen: diese Kombinationen sind tabu

Nicht jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist erlaubt: Manche verbotene Wunschkennzeichen lehnt die Zulassungsstelle sofort ab. Ich zeige dir, welche Kombinationen tabu sind und warum.

Als ich vor Jahren mein erstes Wunschkennzeichen aussuchte, hatte ich eine richtig coole Kombi im Kopf – und die Online-Maske spuckte mir trotzdem ein rotes „nicht verfügbar" aus. Erst dachte ich: schon vergeben. In Wahrheit war sie schlicht verboten. Und das ist kein Einzelfall.

Denn so frei du dein Wunschkennzeichen auch wählen darfst: Ein paar Grenzen gibt es. Welche Kennzeichen verboten sind, ist nicht immer logisch – mal steckt deutsche Geschichte dahinter, mal nur die nüchterne Technik der Zulassungsstelle. Schauen wir uns das in Ruhe an, damit du am Schalter keine böse Überraschung erlebst.

Gut zu wissen: Es gibt keine bundesweit veröffentlichte „Verbotsliste" zum Nachschlagen. Jede Zulassungsstelle pflegt ihre eigenen Sperrlisten – die bekanntesten Tabu-Kürzel sind aber überall gleich blockiert.

Warum überhaupt manche Kombinationen tabu sind

Ein deutsches Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen deiner Stadt oder deines Kreises (zum Beispiel M, B oder HH) sowie einer Erkennungs­nummer aus ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Mehr zu diesem Aufbau findest du im Ratgeber zu den Kennzeichen-Abkürzungen.

Die Behörde sperrt bestimmte Buchstabenkombinationen aus zwei Gründen: Entweder sie erinnern an nationalsozialistische Begriffe und Organisationen, oder sie sind aus technischen Gründen für andere Zwecke reserviert. Das Ganze stützt sich auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und auf interne Verwaltungsvorschriften der Länder.

Die historisch belasteten Kürzel: HJ, SS, KZ und Co.

Das ist der bekannteste Block. Bestimmte Buchstabenpaare lehnt fast jede Zulassungsstelle ab, weil sie eindeutig der NS-Zeit zugeordnet werden. Bei der Frage „hj ss kz kennzeichen" geht es genau um diese Sperre.

Konkret blockiert sind in aller Regel diese Kürzel:

  • HJ – Hitlerjugend
  • KZ – Konzentrationslager
  • SS – Schutzstaffel
  • SA – Sturmabteilung
  • NS – Nationalsozialismus
  • SD – Sicherheitsdienst
Wichtig: Diese Sperren gelten nicht nur als ganzes Wort, sondern auch in Verbindung mit bestimmten Zahlen. Die Kombi 88 (für „HH" = Heil Hitler) oder 18 (für „AH" = Adolf Hitler) ist in vielen Bezirken zusätzlich gesperrt – mal pauschal, mal nur zusammen mit belasteten Buchstaben. Die genaue Handhabung unterscheidet sich regional, deshalb hier ohne Gewähr.

Spannend ist: Manche dieser Kürzel sind regulär das Unterscheidungszeichen einer Stadt. SS steht offiziell für die Stadt Schwäbisch Gmünd? Nein – aber zum Beispiel ist „KS" Kassel völlig in Ordnung. Verboten ist immer nur die belastete Kombination im hinteren, frei wählbaren Teil deines Kennzeichens.

Technisch reservierte Buchstaben

Neben der Geschichte gibt es einen ganz unaufgeregten zweiten Grund, warum eine Kombination nicht geht: Sie ist für etwas anderes reserviert.

So sind zum Beispiel die Buchstaben, die sonst für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen gebraucht werden, im normalen Wunschbereich nicht frei verfügbar. Auch Behörden- und Diplomaten­kennzeichen folgen eigenen Regeln und tauchen für dich gar nicht erst als Option auf.

Gut zu wissen: Die Buchstaben I, O und Q werden im Erkennungsteil bewusst vermieden, weil sie mit den Ziffern 1 und 0 verwechselt würden. Du wirst sie in der Wunschmaske deshalb gar nicht angeboten bekommen.

Beleidigungen, Anstößiges und „Fantasie"-Kombinationen

Über die klaren NS-Verbote hinaus haben viele Zulassungsstellen weitere verbotene Kennzeichen Kombinationen auf ihren Sperrlisten – etwa eindeutig beleidigende oder sittenwidrige Buchstabenfolgen. Hier wird es allerdings unübersichtlich: Was die eine Behörde durchwinkt, lehnt die nächste ab.

Ein klassisches Beispiel sind Kürzel mit klarer Schimpfwort-Bedeutung. Ob dein Wunsch durchgeht, hängt am Ende oft vom Sachbearbeiter und der örtlichen Liste ab. Verlass dich also nicht darauf, dass eine grenzwertige Kombi überall klappt.

Darf ich gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen? Grundsätzlich ja – bei den klaren NS-Kürzeln hast du aber keine Chance. Bei strittigen „Geschmacksfragen" lohnt manchmal eine sachliche Nachfrage, ein Anspruch auf eine bestimmte Kombination besteht jedoch nicht.

So findest du heraus, ob deine Kombi erlaubt ist

Der einfachste Weg führt über das Online-Portal deiner Zulassungsstelle. Gibst du dort deine Wunsch-Buchstaben und -Zahlen ein, prüft das System in Echtzeit, ob die Kombination frei, vergeben oder gesperrt ist. Eine gesperrte Kombi wird dir gar nicht erst zur Reservierung angeboten.

Wie das Schritt für Schritt läuft, habe ich dir im Ratgeber zum Wunschkennzeichen reservieren aufgeschrieben. Und wenn du wissen willst, was hinter den Kürzeln stecken kann, schau in den Ratgeber zur Wunschkennzeichen-Bedeutung.

Das brauchst du für die Prüfung: nur deine Wunschkombination und die Online-Maske deiner Zulassungsstelle. Du musst dafür noch nichts bezahlen – die reine Verfügbarkeitsabfrage ist kostenlos.

Was es nicht kostet – und was schon

Die gute Nachricht zuerst: Das Prüfen auf verbotene oder vergebene Kombinationen ist gratis. Erst wenn du eine erlaubte Kombi tatsächlich reservierst, fällt eine Gebühr an. Wie hoch die ausfällt, liest du im Detail im Ratgeber zu den Wunschkennzeichen-Kosten.

Kurz gerechnet: Die reine Reservierung deines Wunschkennzeichens kostet meist rund 10–13 €. Probierst du vorher zehn verschiedene Kombinationen durch, weil die ersten gesperrt waren, zahlst du dafür nichts extra – bezahlt wird nur die finale Wahl.
Mein Rat: Leg dir vor der Reservierung zwei, drei Alternativ-Kombinationen zurecht. Falls dein Favorit gesperrt oder vergeben ist, musst du dann nicht lange überlegen – und sicherst dir trotzdem flott deine Wunschnummer.

Gelten die Verbote auch fürs Motorrad?

Ja. Ein zweizeiliges Wunschkennzeichen fürs Motorrad folgt denselben Regeln wie das Auto-Kennzeichen. Die belasteten Kürzel sind auch hier tabu – die kompaktere Schildform ändert nichts an den inhaltlichen Sperren.

Mehr seriöse Hintergründe rund um Zulassung und Kennzeichen findest du beim ADAC, der die wichtigsten Behördenregeln verständlich zusammenfasst.

Häufige Fragen zu verbotenen Wunschkennzeichen

Welche Kennzeichen sind verboten? Vor allem NS-belastete Kürzel wie HJ, SS, KZ, SA, NS und SD sowie bestimmte Zahlen wie 88 und 18. Dazu kommen technisch reservierte und örtlich als anstößig gelistete Kombinationen.
Ist die Zahl 88 generell verboten? Nicht überall pauschal. Viele Bezirke sperren 88 (und 18) zumindest in Verbindung mit belasteten Buchstaben. Die Handhabung ist regional unterschiedlich – im Zweifel zeigt dir die Online-Maske, ob deine Kombi geht.
Kann ich ein gesperrtes Altkennzeichen bekommen? Wieder eingeführte Altkennzeichen betreffen nur das vordere Unterscheidungszeichen. Im frei wählbaren Teil gelten die normalen Sperren weiter – ein belastetes Kürzel bleibt also auch dort verboten.
Warum wird mir mein Wunsch ohne Begründung abgelehnt? Gesperrte Kombinationen erscheinen meist gar nicht erst als verfügbar. Bei strittigen Fällen entscheidet die örtliche Sperrliste – einen Anspruch auf eine bestimmte Kombination hast du nicht.

Fazit

Die meisten Wunschkennzeichen sind problemlos möglich – verboten ist nur ein klar umrissener Kreis: NS-belastete Kürzel wie HJ, SS und KZ, bestimmte Zahlencodes sowie technisch reservierte und örtlich als anstößig gelistete Kombinationen. Ärgerlich ist das selten, denn das Prüfen kostet nichts und du findest fast immer eine erlaubte Alternative.

Wenn du deinen Favoriten checken willst: In der Online-Maske deiner Zulassungsstelle siehst du in Sekunden, ob deine Kombi frei ist. Und falls sie durchgeht, zeige ich dir im Ratgeber zum Wunschkennzeichen reservieren, wie du sie dir gleich sicherst.

Wunschkennzeichen Verbote Buchstaben

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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