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Kennzeichen-Arten

Überführungskennzeichen: Auto legal überführen 2026

Du willst ein Auto von A nach B fahren, das noch nicht zugelassen ist? Das richtige Überführungskennzeichen macht die Überführungsfahrt legal – ich zeige dir, welches du brauchst und worauf es ankommt.

Als ich vor Jahren meinen ersten Gebrauchten im Nachbarland gekauft habe, stand ich plötzlich vor einem ganz praktischen Problem: Wie bekomme ich das Auto eigentlich nach Hause, wenn es noch gar nicht auf mich zugelassen ist? Einfach losfahren? Auf gar keinen Fall – das wäre Fahren ohne Zulassung, und das kann richtig teuer werden.

Die Lösung heißt Überführungskennzeichen. Klingt nach einem einzigen klaren Schild – ist es aber nicht. Genau genommen verbirgt sich dahinter ein ganzer Strauß an Möglichkeiten, je nachdem, wohin du fährst und wie lange du unterwegs sein willst. Lass uns das gemeinsam entwirren.

Gut zu wissen: „Überführungskennzeichen" ist kein offizieller Begriff aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es ist ein Sammelname für alle Kennzeichen, mit denen du ein Fahrzeug für eine Überführungsfahrt bewegen darfst – vom Kurzzeitkennzeichen bis zum Ausfuhrkennzeichen.

Warum du ein Auto nicht einfach so überführen darfst

Der Grundsatz ist streng: Ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn es zugelassen und versichert ist. Das steht so in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer ein abgemeldetes oder noch nicht angemeldetes Auto trotzdem bewegt, riskiert ein Bußgeld, Punkte – und im Schadensfall haftet er ohne Versicherungsschutz selbst.

Genau deshalb gibt es die verschiedenen Überführungskennzeichen: Sie geben dir für einen begrenzten Zeitraum die Erlaubnis, das Fahrzeug zu fahren, obwohl es (noch) keine reguläre Zulassung hat. Mehr zu den Folgen einer Fahrt ohne Papiere liest du im Ratgeber Fahren ohne Zulassung.

Wichtig: Ohne gültige Versicherung darfst du auch mit einem Überführungskennzeichen nicht losfahren. Für jede dieser Kennzeichenarten brauchst du eine Versicherungsbestätigung – meist in Form einer eVB-Nummer.

Die drei Wege, ein Auto zu überführen

Welches Kennzeichen das richtige ist, hängt vor allem von deiner Strecke ab. Ich sortiere dir die drei häufigsten Fälle.

1. Das Kurzzeitkennzeichen – der Klassiker im Inland

Für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands ist das Kurzzeitkennzeichen der Standard. Du erkennst es am gelben Balken am rechten Rand mit einem Ablaufdatum. Es gilt für maximal fünf Tage und ist gedacht für Probe-, Prüfungs- und eben Überführungsfahrten.

Der Haken: Seit einigen Jahren brauchst du für ein Kurzzeitkennzeichen in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung. Ohne HU darfst du damit oft nur noch direkt zur nächsten Prüfstelle fahren.

Das brauchst du fürs Kurzzeitkennzeichen: Personalausweis, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), eVB-Nummer und – für die uneingeschränkte Nutzung – einen gültigen HU-Nachweis. Beantragen kannst du es bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts oder am Standort des Fahrzeugs.

2. Das Ausfuhrkennzeichen – wenn es ins Ausland geht

Verkaufst oder kaufst du ein Auto über die Grenze, kommt das Ausfuhrkennzeichen ins Spiel. Es hat einen roten Balken mit Ablaufdatum und ist international anerkannt. Damit kannst du das Fahrzeug legal aus Deutschland heraus überführen.

Die Geltungsdauer ist flexibel: von wenigen Tagen bis zu rund einem Jahr. Je länger, desto höher die Versicherungsprämie – und genau die ist hier der größere Kostenfaktor, nicht die Behördengebühr.

Mein Rat: Plane bei einer Ausfuhr genug Puffer ein. Brauchst du das Kennzeichen nur für die reine Fahrt, reicht oft eine kurze Laufzeit. Musst du im Zielland erst noch Termine wahrnehmen, wähle lieber ein paar Tage mehr – nachträglich verlängern ist umständlich.

3. Das rote Kennzeichen für Händler

Reine Privatleute betrifft das selten, aber der Vollständigkeit halber: Kfz-Händler und Werkstätten nutzen rote Dauerkennzeichen (06er-Nummern) für wiederkehrende Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten. Diese werden nur an gewerbliche Betriebe mit entsprechender Zuverlässigkeitsprüfung vergeben.

Auto überführen ohne Zulassung – geht das überhaupt?

Diese Frage höre ich oft, und die ehrliche Antwort lautet: Ja, aber nie ganz ohne Kennzeichen. „Auto überführen ohne Zulassung" meint nicht, dass du komplett ohne Schild fährst – sondern dass das Fahrzeug keine reguläre, dauerhafte Zulassung hat. Du brauchst trotzdem immer eines der oben genannten Überführungskennzeichen plus Versicherung.

Eine Ausnahme gibt es: Steht das Auto auf einem Anhänger oder wird es per Transporter gefahren, brauchst du für das überführte Fahrzeug selbst kein Kennzeichen – dann zählt nur die Zulassung des Zugfahrzeugs.

Darf ich mit Überführungskennzeichen ins Ausland? Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist das heikel – es ist nicht überall anerkannt. Für grenzüberschreitende Fahrten ist das Ausfuhrkennzeichen die sichere Wahl.

Was kostet eine Überführungsfahrt?

Die Kosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: der Behördengebühr, den Schildern und der Versicherung. Letztere ist beim Überführungs- und besonders beim Ausfuhrkennzeichen der größte Posten.

Kurz gerechnet: Für ein Kurzzeitkennzeichen zahlst du grob: Zuteilung bei der Behörde ca. 13 €, zwei Schilder ca. 20–30 € und die Kurzzeit-Versicherung je nach Anbieter etwa 30–60 €. Macht in Summe rund 60–100 €. Ein Ausfuhrkennzeichen liegt durch die längere Versicherung meist höher.

Beim Schilderkauf gilt dasselbe wie bei jedem Kennzeichen: Direkt am Stand vor dem Amt zahlst du den Höchstpreis, online sind die DIN-zertifizierten Schilder oft günstiger. Mehr dazu im Ratgeber Nummernschild prägen.

Wichtig: Alle hier genannten Beträge sind realistische Spannen, keine garantierten Festpreise. Gebühren und vor allem Versicherungsprämien unterscheiden sich je nach Bundesland, Anbieter und Laufzeit. Sieh die Angaben als Orientierung – ohne Gewähr.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Damit du nicht ins Stolpern gerätst, hier mein bewährter Ablauf:

  1. Strecke klären: Inland oder über die Grenze? Das entscheidet über die Kennzeichenart.
  2. Versicherung sichern: eVB-Nummer oder Kurzzeit-/Ausfuhrpolice besorgen.
  3. Unterlagen sammeln: Ausweis, Fahrzeugbrief, ggf. HU-Nachweis.
  4. Kennzeichen beantragen: bei der Zulassungsstelle am Wohnort oder Fahrzeugstandort.
  5. Schilder prägen lassen und montieren – fertig für die Überführungsfahrt.

Den allgemeinen Behördenablauf habe ich dir im Ratgeber Auto anmelden zusammengefasst – vieles davon gilt sinngemäß auch hier. Wer einen Gebrauchten überführt, findet außerdem im Ratgeber Gebrauchtwagen zulassen die nächsten Schritte nach der Fahrt. Eine gute neutrale Übersicht zu Fahrzeug- und Zulassungsthemen bietet außerdem der ADAC.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Überführungskennzeichen? Das hängt von der Art ab: Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage, das Ausfuhrkennzeichen je nach Buchung von wenigen Tagen bis zu etwa einem Jahr.
Brauche ich eine HU für die Überführungsfahrt? Fürs Kurzzeitkennzeichen in der Regel ja. Ohne gültige Hauptuntersuchung darfst du damit meist nur direkt zur nächsten Prüfstelle fahren.
Kann ich ein Wunschkennzeichen als Überführungskennzeichen wählen? Nein. Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen werden fortlaufend zugeteilt, eine freie Wunschkombination wie bei der regulären Zulassung ist nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn das Kennzeichen abläuft? Dann darfst du nicht mehr fahren. Das Ablaufdatum auf dem farbigen Balken ist verbindlich – danach ist die Fahrt wieder eine Fahrt ohne gültige Zulassung.

Fazit

Ein Auto legal zu überführen ist kein Hexenwerk – du musst nur das richtige Kennzeichen zur Strecke wählen. Im Inland ist das Kurzzeitkennzeichen dein Werkzeug, für Fahrten ins Ausland das Ausfuhrkennzeichen. „Auto überführen ohne Zulassung" heißt dabei nie „ohne Schild und ohne Versicherung", sondern immer mit einem dieser befristeten Kennzeichen.

Wenn du als Nächstes wissen willst, wie du das überführte Fahrzeug endgültig anmeldest, schau in den Ratgeber Gebrauchtwagen zulassen oder direkt in die i-Kfz Online-Zulassung – damit bringst du dein Auto entspannt auf die Straße.

Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen Ausfuhr

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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