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Kfz-Zulassung

Neuwagen zulassen: Ablauf, Unterlagen und Kosten 2026

Du holst dein neues Auto ab – aber rollen darf es erst mit Kennzeichen. Ich zeige dir, wie du deinen Neuwagen zulassen lässt, welche Unterlagen du brauchst und was die Erstzulassung wirklich kostet.

Als ich meinen ersten fabrikneuen Wagen abgeholt habe, stand ich kurz vor der Übergabe mit einem mulmigen Gefühl im Autohaus. „Und wie kommt das Ding jetzt legal auf die Straße?" Die Antwort ist erfreulich unspektakulär – wenn man weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge dran sind.

Genau das nehmen wir uns hier vor. Denn einen Neuwagen zulassen ist kein Hexenwerk, aber es gibt ein paar Stolpersteine, die dich sonst einen zweiten Behördengang oder unnötige Gebühren kosten. Lass uns das gemeinsam sauber durchgehen.

Gut zu wissen: Beim Neuwagen sprechen wir von einer Erstzulassung. Das Fahrzeug war nie zuvor angemeldet, hat also noch keine Vorgeschichte – das macht den Vorgang sogar etwas einfacher als bei einem Gebrauchten.

Was beim Neuwagen anders ist als beim Gebrauchten

Beim Neuwagen entfällt das, was bei einem Gebrauchtwagen oft Zeit frisst: Es gibt keine alten Kennzeichen abzumelden, keine Vorbesitzer-Historie und keine fällige Hauptuntersuchung. Ein Neufahrzeug bringt seine HU quasi „ab Werk" mit – die erste Hauptuntersuchung steht erst nach drei Jahren an.

Auch die Zulassungsbescheinigung ist beim Neuwagen frisch. Teil II (früher Fahrzeugbrief) und Teil I (früher Fahrzeugschein) bekommst du im Rahmen des Kaufs. Mehr zu diesen Papieren findest du im Ratgeber zur Zulassungsbescheinigung.

Schritt für Schritt: So meldest du deinen Neuwagen an

Den Ablauf kannst du dir wie eine kurze Checkliste merken. In dieser Reihenfolge geht nichts schief:

  1. eVB-Nummer besorgen. Ohne Versicherungsbestätigung läuft nichts. Die eVB-Nummer bekommst du von deinem Kfz-Versicherer, meist in Minuten per E-Mail.
  2. Unterlagen zusammenstellen (gleich mehr dazu).
  3. Wunschkennzeichen reservieren – falls du eine bestimmte Kombination willst.
  4. Zulassung beantragen – online über i-Kfz oder vor Ort.
  5. Schilder prägen lassen und am Fahrzeug anbringen.
  6. Plaketten ankleben – das Auto ist startklar.
Das brauchst du für die Erstzulassung: Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung), Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und – bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung – das Datenblatt oder die CoC-Bescheinigung.

Viele Autohäuser bieten an, die Anmeldung gegen Aufpreis komplett für dich zu übernehmen. Dann unterschreibst du nur eine Zulassungsdienst-Vollmacht und holst den Wagen fix und fertig zugelassen ab. Bequem – aber selten die günstigste Variante.

Online oder vor Ort?

Hier scheiden sich die Geister, und ich bin ehrlich: Den Neuwagen anmelden geht heute in vielen Fällen komplett digital. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigst du Erstzulassung, Wunschkennzeichen und Steueranmeldung von zu Hause.

Mein Rat: Prüf vor dem Autohaus-Besuch, ob dein neues Fahrzeug die i-Kfz-Voraussetzungen erfüllt. Spätestens seit der Ausbaustufe 4 läuft fast alles online – inklusive sofortiger vorläufiger Zulassung, mit der du direkt losfahren darfst.

Der Gang zur Zulassungsstelle lohnt sich vor allem, wenn du es sehr eilig hast und die Behörde gut erreichbar ist, oder wenn dir der digitale Weg zu fummelig ist. Wer online geht, sollte allerdings die Versanddauer der Plaketten und Papiere einplanen – die kommen per Post.

Gut zu wissen: Beim Online-Weg erhältst du nach erfolgreicher Beantragung sofort eine vorläufige Zulassungsbescheinigung zum Ausdrucken. Damit darfst du fahren, bis Stempelplaketten und Papiere eintreffen.

Neuwagen Zulassung: Kosten im Überblick

Jetzt zum Geld. Die Neuwagen Zulassung Kosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen – und die reine Behördengebühr ist dabei oft der kleinste Posten.

  • Zulassungsgebühr: rund 30 € vor Ort, online häufig etwas günstiger.
  • Wunschkennzeichen (optional): Zuteilung plus Reservierung zusammen etwa 13 € – Details im Ratgeber zu den Wunschkennzeichen-Kosten.
  • Zwei geprägte Schilder: je nach Anbieter 20–35 €.
  • Kfz-Steuer: läuft separat über das Hauptzollamt, wird per Lastschrift eingezogen.
Kurz gerechnet: Erstzulassung (ca. 30 €) + Wunschkennzeichen (ca. 13 €) + zwei Schilder online (ca. 25 €) = rund 68 €. Ohne Wunschkennzeichen landest du eher bei 55 €. Die laufende Kfz-Steuer kommt obendrauf.

Den teuersten Hebel hast du selbst in der Hand: die Schilder. Direkt am Schilderstand vor dem Amt zahlst du fast immer den Höchstpreis. Online bestellt sind dieselben DIN-zertifizierten Schilder oft deutlich günstiger.

Tipp: Reservier zuerst dein Kennzeichen, dann steht die Kombination fest – und du kannst die Schilder in Ruhe beim günstigsten Anbieter prägen lassen, ohne Fehlprägung zu riskieren.

Wie viele Neuwagen jährlich überhaupt erstzugelassen werden, veröffentlicht übrigens das Kraftfahrt-Bundesamt – ein guter Beleg dafür, wie eingespielt dieser Vorgang inzwischen ist. Rechtlich geregelt ist alles in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Wichtig: Die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland und Zulassungsbezirk. Manche Kommunen rufen für Online-Dienste eigene Gebühren auf. Sieh die Zahlen hier als realistische Orientierung, nicht als amtlich garantierten Festpreis – Angaben ohne Gewähr.

Die häufigsten Stolpersteine

Aus eigener Erfahrung und vielen Leserfragen kenne ich die Klassiker: Die eVB-Nummer wird vergessen, die SEPA-Daten für die Kfz-Steuer fehlen, oder das Wunschkennzeichen wird zu spät reserviert und ist plötzlich weg. Plane die Reservierung deshalb rechtzeitig vor dem Abholtermin ein.

Ein weiterer Punkt: Wenn das Autohaus in einem anderen Zulassungsbezirk liegt als dein Wohnort, meldest du den Wagen trotzdem an deinem Wohnort an. Maßgeblich ist dein Hauptwohnsitz, nicht der Standort des Händlers.

Häufige Fragen zum Neuwagen zulassen

Kann das Autohaus meinen Neuwagen für mich zulassen? Ja. Mit einer Vollmacht übernimmt der Händler oder ein Zulassungsdienst die komplette Anmeldung. Du bekommst den Wagen fertig zugelassen – meist gegen eine Servicepauschale.
Brauche ich beim Neuwagen eine HU? Nein. Ein Neufahrzeug ist ab Werk geprüft. Die erste Hauptuntersuchung wird erst nach drei Jahren fällig.
Kann ich gleich ein Wunschkennzeichen nehmen? Klar. Du reservierst deine Wunschkombination vor der Zulassung und gibst sie bei der Anmeldung an – online wie vor Ort problemlos möglich.
Darf ich sofort losfahren? Über i-Kfz ja: Mit der vorläufigen Zulassungsbescheinigung und den angebrachten Schildern darfst du direkt fahren, bis die offiziellen Plaketten per Post kommen.

Fazit

Einen Neuwagen zulassen ist deutlich entspannter, als es vor dem ersten Mal wirkt. Weil Vorgeschichte, HU und Abmeldung wegfallen, brauchst du im Kern nur drei Dinge: die Papiere vom Händler, eine eVB-Nummer und – wenn gewünscht – ein reserviertes Kennzeichen. Den Rest erledigst du heute meist bequem online.

Wenn du so weit bist: Im Ratgeber zum Auto anmelden gehe ich den allgemeinen Ablauf noch einmal Schritt für Schritt durch – und im Ratgeber zur Online-Zulassung zeige ich dir, wie du dir den Gang zur Behörde komplett sparst.

Zulassung Neuwagen Erstzulassung

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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