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Kennzeichen-Arten

Kurzzeitkennzeichen: Überführung & Probefahrt clever lösen

Ein Kurzzeitkennzeichen rettet dich, wenn das Auto noch nicht zugelassen ist, aber gefahren werden muss. Ich zeige dir, wie du es beantragst, was es kostet und worauf du bei der Versicherung achten musst.

Als ich vor ein paar Jahren einen Gebrauchten zwei Bundesländer weiter kaufte, stand ich plötzlich vor genau diesem Problem: Das Auto war abgemeldet, ich aber wollte es noch am selben Tag nach Hause fahren. Ein Anhänger? Zu teuer. Ein Abschleppdienst? Erst recht. Die Lösung hieß Kurzzeitkennzeichen – und genau dieses unscheinbare gelbe Schild mit dem schmalen Datumsfeld am rechten Rand schauen wir uns hier in Ruhe an.

Denn so simpel das Ding aussieht, so viele Fragen tauchen auf, sobald man es wirklich braucht. Wofür darf ich es einsetzen? Wie lange gilt es? Und was ist dieser ominöse Versicherungsnachweis, ohne den nichts geht?

Gut zu wissen: Das Kurzzeitkennzeichen ist kein „Kennzeichen light", sondern eine eigene Zulassung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Du erkennst es am gelben Feld rechts mit dem Ablaufdatum – nach diesem Tag ist das Schild ungültig.

Wofür brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist der Joker für alle Fahrten, bei denen ein Fahrzeug noch nicht regulär zugelassen ist. Klassisch sind drei Szenarien:

  • die Überführung eines gekauften Autos vom Verkäufer nach Hause,
  • die Probefahrt mit einem noch nicht angemeldeten Fahrzeug,
  • die Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Zulassungsstelle.

Wichtig ist: Es ist immer an ein konkretes Fahrzeug gebunden. Du darfst damit nicht beliebig mehrere Autos bewegen. Wer regelmäßig wechselnde Fahrzeuge fährt – etwa Händler oder Werkstätten – nutzt stattdessen ein Überführungskennzeichen oder ein rotes Händlerkennzeichen.

Wichtig: Für ein Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ist die HU abgelaufen, darfst du in vielen Zulassungsbezirken nur noch die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle antreten – keine freien Probefahrten. Die Auslegung unterscheidet sich regional, frag im Zweifel vorher nach.

Kurzzeitkennzeichen beantragen – so läuft es ab

Beim Thema Kurzzeitkennzeichen beantragen geraten viele in Stress, dabei ist der Ablauf erstaunlich geradlinig. Du gehst dafür zur Zulassungsstelle – meist dort, wo du wohnst oder wo das Fahrzeug steht.

Der Ablauf in Kurzform:

  1. Du legst deine Unterlagen vor und nennst die zuständige Stelle.
  2. Du erhältst die zugeteilte Nummer auf einem Bescheid.
  3. Mit dieser Nummer lässt du die Schilder beim Prägedienst herstellen.
  4. Die Schilder werden gestempelt – fertig, du darfst losfahren.

Anders als bei der normalen Auto-Anmeldung brauchst du hier keine Zulassungsbescheinigung Teil I auf deinen Namen. Das macht die Sache schnell – oft hast du das Schild in unter einer Stunde in der Hand.

Das brauchst du: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder ein vergleichbarer Nachweis, der HU-Bericht als Beleg der gültigen Hauptuntersuchung – und vor allem die eVB-Nummer deiner Versicherung.

Eine reine Online-Beantragung wie bei der i-Kfz-Zulassung ist beim Kurzzeitkennzeichen bislang nur eingeschränkt möglich. In den meisten Bezirken bleibt der Gang vor Ort oder ein beauftragter Dienstleister der zuverlässigste Weg.

Kurzzeitkennzeichen Kosten – was zahlst du wirklich?

Jetzt zu der Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: Kurzzeitkennzeichen Kosten – wie teuer wird der Spaß? Die gute Nachricht: Es bleibt überschaubar, aber wie immer setzt sich der Preis aus mehreren Bausteinen zusammen.

Kurz gerechnet: Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt meist bei 13–15 €. Dazu kommen die beiden geprägten Schilder (ca. 20–30 €) und – der Posten, den viele unterschätzen – die Versicherung für rund 30–90 € je nach Anbieter und Fahrzeugart. Unterm Strich landest du häufig bei 60–120 €.

Die größte Spanne steckt in der Versicherung. Für einen normalen Pkw zahlst du deutlich weniger als für ein schweres Motorrad oder einen Sportwagen. Auch dein Alter und deine Schadenfreiheitsklasse können hineinspielen.

Tipp: Hol dir die eVB für das Kurzzeitkennzeichen über einen Online-Versicherer statt am Schalter. Die Preise schwanken stark – ein kurzer Versicherungsvergleich kann dir hier schnell 30 € und mehr sparen.

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung – ohne eVB geht nichts

Das Herzstück und gleichzeitig die häufigste Stolperfalle ist die Kurzzeitkennzeichen Versicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz teilt dir keine Zulassungsstelle ein Kennzeichen zu – genau wie bei jeder anderen Zulassung.

Der Nachweis läuft über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Wichtig ist: Es muss eine spezielle eVB für Kurzzeitkennzeichen sein. Die Standard-eVB für eine reguläre Anmeldung passt hier nicht immer, weil die Laufzeit eine andere ist.

Gut zu wissen: Die Versicherung deckt in der Regel die Haftpflicht ab – also Schäden, die du anderen zufügst. Eine Kaskoabdeckung für dein eigenes Fahrzeug ist nicht automatisch dabei. Bei einem hochwertigen Überführungsstück lohnt sich der Blick auf einen Zusatzschutz. Mehr zur eVB findest du im eVB-Nummer-Ratgeber.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Hier kommt die wichtigste Zahl: fünf Tage. Genau so lange ist ein Kurzzeitkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung gültig – das Ablaufdatum steht schwarz auf gelb im rechten Feld. Danach ist Schluss, und zwar ohne Verlängerung. Du musst bei Bedarf ein neues beantragen.

Plane deine Fahrten also realistisch. Wenn du ein Auto über mehrere Etappen überführen willst oder eine längere Wiederzulassung vorhast, ist unter Umständen ein anderer Weg sinnvoller – etwa eine Wiederzulassung oder gleich die reguläre Anmeldung.

Wichtig: Fährst du nach Ablauf des Datums weiter, giltst du als ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz unterwegs. Das kann teuer werden und im Schadensfall existenzbedrohend. Beträge und rechtliche Folgen unterscheiden sich je nach Fall – die Angaben hier sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keinen Rechtsrat.

Kurzzeitkennzeichen oder doch ein anderer Weg?

Nicht immer ist das Kurzzeitkennzeichen die beste Wahl. Ein kurzer Vergleich, damit du die passende Lösung findest:

  • Überführung über lange Strecke oder mehrfach? Dann lohnt ein Ausfuhrkennzeichen (bei Export) oder das rote Händlerschild.
  • Fahrzeug bleibt dauerhaft deins? Dann melde es direkt regulär an – siehe Gebrauchtwagen zulassen.
  • Nur saisonal unterwegs? Ein Saisonkennzeichen spart auf Dauer Geld.

Für die einmalige Fahrt vom Verkäufer nach Hause aber bleibt das Kurzzeitkennzeichen unschlagbar praktisch. Die offiziellen Regeln dazu findest du in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, und der ADAC hält ebenfalls eine gute Übersicht bereit.

Mein Rat: Kläre vor dem Kauf, ob das Wunschfahrzeug eine gültige HU hat. Ohne sie wird das Kurzzeitkennzeichen kompliziert, und du stehst im schlimmsten Fall ohne Heimweg da.

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bekommen? In der Regel nein. Ohne gültige HU ist meist nur die direkte Fahrt zur Prüfstelle erlaubt – freie Probefahrten sind dann tabu. Die Auslegung variiert je nach Zulassungsbezirk.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren? Nicht überall. Manche Länder erkennen es an, andere nicht. Für den Export ist das Ausfuhrkennzeichen der sichere Weg. Kläre die Einreisebestimmungen vorher.
Was passiert mit den Schildern nach den fünf Tagen? Sie werden ungültig und du entsorgst sie. Eine Entstempelung wie beim normalen Auto abmelden ist nicht nötig.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern? Nein. Brauchst du länger, beantragst du ein neues – mit neuer Gebühr und neuer Versicherung.

Fazit

Das Kurzzeitkennzeichen ist genau das, wonach es klingt: eine schnelle, befristete Lösung für Überführung und Probefahrt. Du beantragst es zügig bei der Zulassungsstelle, brauchst dafür eine passende eVB-Nummer und musst die Kosten aus Gebühr, Schildern und Versicherung im Blick behalten. Die wichtigste Regel: Es gilt nur fünf Tage – plane deine Fahrt entsprechend.

Wenn das Auto danach dauerhaft deins bleibt, geht es weiter mit der regulären Anmeldung. Wie das Schritt für Schritt läuft, habe ich dir im Ratgeber zum Auto anmelden ausführlich aufgeschrieben.

Kurzzeitkennzeichen Überführung Probefahrt

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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