Als ich vor ein paar Jahren mein erstes Auto angemeldet habe, stand am Schalter der Zulassungsstelle plötzlich ein kleines Formular vor mir: ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. „Brauche ich das wirklich?", habe ich gefragt. Die Antwort der Sachbearbeiterin war kurz und freundlich: „Ohne das hier fährt das Auto nicht raus."
Genau so ist es. Seit 2018 ist das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer keine Kür mehr, sondern Pflicht. Und weil das Thema viele verunsichert – gerade wenn das Konto wechselt oder das Auto verkauft wird – schauen wir uns hier in Ruhe an, wie das Ganze funktioniert.
Warum die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Pflicht ist
Früher konntest du die Kfz-Steuer auch per Überweisung zahlen. Das ist seit dem
- Januar 2018 vorbei. Wer ein Fahrzeug anmeldet oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen – sonst gibt es keine Zulassung.
Der Grund ist simpel: Der Staat will den Verwaltungsaufwand klein halten und sicherstellen, dass die Steuer pünktlich und vollständig eingeht. Mit dem Mandat zieht der Zoll den fälligen Betrag automatisch von deinem Konto ein – einmal im Jahr, im Voraus, zum Tag der Zulassung.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat überhaupt?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area" – den einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer ist nichts anderes als deine schriftliche Erlaubnis, dass der Zoll Geld von deinem Konto abbuchen darf. Du gibst dafür deine IBAN an und unterschreibst.
Damit das Mandat gültig ist, brauchst du ein paar Angaben. Die sind schnell zusammen, aber sie müssen stimmen – ein Zahlendreher in der IBAN sorgt sonst für unnötigen Ärger.
Bei einer reinen Online-Zulassung über i-Kfz gibst du die Bankverbindung direkt im Portal ein. Das Mandat wird dann elektronisch erteilt – ganz ohne Papier und Unterschrift am Schalter.
So erteilst du das Mandat – Schritt für Schritt
In der Praxis läuft es meist über die Zulassungsstelle, weil du dort sowieso bist. Du füllst das Formular aus, gibst es ab, und die Behörde leitet die Daten an den Zoll weiter. Du musst also nicht selbst zum Hauptzollamt fahren.
- Formular besorgen: Du bekommst es an der Zulassungsstelle oder als Download beim Zoll. Bei der Online-Zulassung erübrigt sich das.
- Bankdaten eintragen: IBAN sorgfältig prüfen – am besten von der Bankkarte abschreiben statt aus dem Kopf.
- Unterschreiben: Nur der Kontoinhaber darf das Mandat erteilen.
- Abgeben: Zusammen mit den übrigen Zulassungsunterlagen.
Konto gewechselt? So änderst du die Einzugsermächtigung
Das ist der Fall, der die meisten Leser zu mir bringt: Die Bankverbindung hat sich geändert, und plötzlich kann der Zoll die Kfz-Steuer nicht mehr einziehen. Keine Sorge – das lässt sich unkompliziert lösen, aber du musst aktiv werden.
Für eine Änderung der Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer wendest du dich direkt an dein zuständiges Hauptzollamt. Du teilst die neue IBAN mit – schriftlich, über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls oder per Formular. Wichtig: Das läuft hier nicht über die Zulassungsstelle, sondern über den Zoll selbst.
Was passiert bei Verkauf, Abmeldung oder Halterwechsel?
Verkaufst du dein Auto und meldest es ab, endet auch deine Steuerpflicht. Der Zoll rechnet die zu viel gezahlte Steuer tagesgenau ab und erstattet dir den Restbetrag – über genau das Konto, das du im Mandat hinterlegt hast. Auch deshalb lohnt es sich, die Bankverbindung aktuell zu halten.
Beim Halterwechsel wird das alte Mandat hinfällig. Der neue Halter muss ein eigenes SEPA-Mandat erteilen, denn die Steuerpflicht geht auf ihn über. Dein altes Mandat erlischt mit der Ummeldung automatisch.
Beispielrechnung: Was zieht der Zoll ein?
Damit du ein Gefühl für die Beträge bekommst, ein typisches Beispiel. Die genaue Höhe der Steuer hängt von Hubraum, Antriebsart und CO₂-Ausstoß ab – wie sich das zusammensetzt, kannst du im Ratgeber Kfz-Steuer berechnen nachlesen.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer per Lastschrift
Fazit
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer klingt bürokratischer, als es ist: Einmal beim Anmelden erteilt, läuft der Einzug Jahr für Jahr automatisch. Wichtig ist nur, dass die Bankverbindung immer aktuell ist – sonst drohen Mahnungen und im schlimmsten Fall die Stilllegung.
Mein Rat: Notier dir, welches Konto im Mandat steht, und denk bei jedem Kontowechsel an die Meldung ans Hauptzollamt. Alle amtlichen Details und Formulare findest du beim ADAC oder direkt beim Zoll. Wie du die Steuer im Vorfeld schätzt, zeige ich dir im Ratgeber Kfz-Steuer berechnen.