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Kosten & Steuer

SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer: So geht's richtig

Seit 2018 geht bei der Kfz-Steuer fast nichts mehr ohne SEPA-Lastschriftmandat. Ich zeige dir, wie du die Einzugsermächtigung erteilst, änderst und Ärger mit dem Zoll vermeidest.

Als ich vor ein paar Jahren mein erstes Auto angemeldet habe, stand am Schalter der Zulassungsstelle plötzlich ein kleines Formular vor mir: ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. „Brauche ich das wirklich?", habe ich gefragt. Die Antwort der Sachbearbeiterin war kurz und freundlich: „Ohne das hier fährt das Auto nicht raus."

Genau so ist es. Seit 2018 ist das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer keine Kür mehr, sondern Pflicht. Und weil das Thema viele verunsichert – gerade wenn das Konto wechselt oder das Auto verkauft wird – schauen wir uns hier in Ruhe an, wie das Ganze funktioniert.

Gut zu wissen: Die Kfz-Steuer wird in Deutschland nicht mehr vom Finanzamt, sondern vom Zoll verwaltet. Zuständig ist dein Hauptzollamt – nicht die Zulassungsstelle, auch wenn du das Mandat dort abgibst.

Warum die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Pflicht ist

Früher konntest du die Kfz-Steuer auch per Überweisung zahlen. Das ist seit dem

  1. Januar 2018 vorbei. Wer ein Fahrzeug anmeldet oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen – sonst gibt es keine Zulassung.

Der Grund ist simpel: Der Staat will den Verwaltungsaufwand klein halten und sicherstellen, dass die Steuer pünktlich und vollständig eingeht. Mit dem Mandat zieht der Zoll den fälligen Betrag automatisch von deinem Konto ein – einmal im Jahr, im Voraus, zum Tag der Zulassung.

Wichtig: Ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat verweigert die Zulassungsstelle die Anmeldung. Das gilt für Neuwagen, Gebrauchtwagen und jeden Halterwechsel gleichermaßen. Es gibt hier praktisch keine Ausnahme für Privatpersonen.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat überhaupt?

SEPA steht für „Single Euro Payments Area" – den einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer ist nichts anderes als deine schriftliche Erlaubnis, dass der Zoll Geld von deinem Konto abbuchen darf. Du gibst dafür deine IBAN an und unterschreibst.

Damit das Mandat gültig ist, brauchst du ein paar Angaben. Die sind schnell zusammen, aber sie müssen stimmen – ein Zahlendreher in der IBAN sorgt sonst für unnötigen Ärger.

Das brauchst du fürs Mandat: deinen vollständigen Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters, eine gültige IBAN (und ggf. BIC), das amtliche Kennzeichen sowie deine Unterschrift. Das Konto muss auf den Halter lauten oder eine Abbuchung durch ihn zulassen.

Bei einer reinen Online-Zulassung über i-Kfz gibst du die Bankverbindung direkt im Portal ein. Das Mandat wird dann elektronisch erteilt – ganz ohne Papier und Unterschrift am Schalter.

So erteilst du das Mandat – Schritt für Schritt

In der Praxis läuft es meist über die Zulassungsstelle, weil du dort sowieso bist. Du füllst das Formular aus, gibst es ab, und die Behörde leitet die Daten an den Zoll weiter. Du musst also nicht selbst zum Hauptzollamt fahren.

  1. Formular besorgen: Du bekommst es an der Zulassungsstelle oder als Download beim Zoll. Bei der Online-Zulassung erübrigt sich das.
  2. Bankdaten eintragen: IBAN sorgfältig prüfen – am besten von der Bankkarte abschreiben statt aus dem Kopf.
  3. Unterschreiben: Nur der Kontoinhaber darf das Mandat erteilen.
  4. Abgeben: Zusammen mit den übrigen Zulassungsunterlagen.
Tipp: Sorge dafür, dass auf dem Konto am Tag der Zulassung genug Deckung ist. Der Zoll bucht die erste Jahressteuer oft schon wenige Tage nach der Anmeldung ab – und eine geplatzte Lastschrift kostet extra.

Konto gewechselt? So änderst du die Einzugsermächtigung

Das ist der Fall, der die meisten Leser zu mir bringt: Die Bankverbindung hat sich geändert, und plötzlich kann der Zoll die Kfz-Steuer nicht mehr einziehen. Keine Sorge – das lässt sich unkompliziert lösen, aber du musst aktiv werden.

Für eine Änderung der Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer wendest du dich direkt an dein zuständiges Hauptzollamt. Du teilst die neue IBAN mit – schriftlich, über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls oder per Formular. Wichtig: Das läuft hier nicht über die Zulassungsstelle, sondern über den Zoll selbst.

Wichtig: Kündigst du nur dein altes Konto, ohne dem Zoll die neue Bankverbindung zu nennen, scheitert der Einzug. Es folgen Mahnung und Säumniszuschläge – und im Extremfall droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Melde einen Kontowechsel deshalb zeitnah.

Was passiert bei Verkauf, Abmeldung oder Halterwechsel?

Verkaufst du dein Auto und meldest es ab, endet auch deine Steuerpflicht. Der Zoll rechnet die zu viel gezahlte Steuer tagesgenau ab und erstattet dir den Restbetrag – über genau das Konto, das du im Mandat hinterlegt hast. Auch deshalb lohnt es sich, die Bankverbindung aktuell zu halten.

Beim Halterwechsel wird das alte Mandat hinfällig. Der neue Halter muss ein eigenes SEPA-Mandat erteilen, denn die Steuerpflicht geht auf ihn über. Dein altes Mandat erlischt mit der Ummeldung automatisch.

Bleibt mein Mandat beim Umzug bestehen? Ja. Ziehst du nur um und behältst dein Auto, läuft die Lastschrift weiter. Bei einem Kreiswechsel ändert sich ggf. das zuständige Zollamt, das Mandat selbst bleibt aber gültig.

Beispielrechnung: Was zieht der Zoll ein?

Damit du ein Gefühl für die Beträge bekommst, ein typisches Beispiel. Die genaue Höhe der Steuer hängt von Hubraum, Antriebsart und CO₂-Ausstoß ab – wie sich das zusammensetzt, kannst du im Ratgeber Kfz-Steuer berechnen nachlesen.

Kurz gerechnet: Ein Benziner mit 1.600 ccm und moderatem CO₂-Wert liegt grob bei 120–180 € Kfz-Steuer im Jahr. Diesen Betrag zieht der Zoll per Lastschrift in einer Summe ein – nicht monatlich. Ein reines Elektroauto ist befristet steuerbefreit, hier wird (vorerst) gar nichts abgebucht.
Gut zu wissen: Liegt deine Jahressteuer über 500 €, kannst du sie auf Antrag halbjährlich oder vierteljährlich zahlen – gegen einen kleinen Aufschlag. Für die meisten Privatfahrzeuge lohnt sich das aber nicht.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer per Lastschrift

Kann ich die Kfz-Steuer noch überweisen? Nein. Seit 2018 ist das SEPA-Lastschriftmandat verpflichtend. Eine freiwillige Überweisung akzeptiert der Zoll im Regelfall nicht mehr.
Wer darf das Mandat erteilen? Nur der Kontoinhaber. Das muss nicht zwingend der Halter sein – aber der Inhaber muss der Abbuchung zustimmen und unterschreiben.
Was kostet ein SEPA-Mandat? Das Mandat selbst ist kostenlos. Bezahlt wird nur die eigentliche Kfz-Steuer. Kosten entstehen erst, wenn eine Lastschrift platzt – dann werden Rücklastschrift-Gebühren fällig.
Wie ändere ich die IBAN für die Kfz-Steuer? Über dein zuständiges Hauptzollamt oder das Online-Portal des Zolls – nicht über die Zulassungsstelle. Neue IBAN mitteilen, fertig.
Wichtig: Steuerhöhe, Fristen und Verfahren können sich ändern und unterscheiden sich je nach Fahrzeug. Die Angaben hier sind eine realistische Orientierung, kein Rechts- oder Steuerrat – ohne Gewähr. Verbindlich ist immer dein Bescheid vom Zoll.

Fazit

Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer klingt bürokratischer, als es ist: Einmal beim Anmelden erteilt, läuft der Einzug Jahr für Jahr automatisch. Wichtig ist nur, dass die Bankverbindung immer aktuell ist – sonst drohen Mahnungen und im schlimmsten Fall die Stilllegung.

Mein Rat: Notier dir, welches Konto im Mandat steht, und denk bei jedem Kontowechsel an die Meldung ans Hauptzollamt. Alle amtlichen Details und Formulare findest du beim ADAC oder direkt beim Zoll. Wie du die Steuer im Vorfeld schätzt, zeige ich dir im Ratgeber Kfz-Steuer berechnen.

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Kfz-Steuer SEPA Lastschrift

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: Zoll (Hauptzollamt), KraftStG, ADAC

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