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Kosten & Steuer

Kfz-Steuer für Elektroautos: Befreiung & Fristen 2026

Ein Elektroauto fährt nicht nur leise, es spart auch beim Finanzamt: Die Kfz-Steuer für Elektroautos entfällt jahrelang komplett. Ich zeige dir, wie lange die E-Auto-Steuerbefreiung gilt und was danach kommt.

Als ich mein erstes Elektroauto angemeldet habe, wartete ich Wochen auf den ersten Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Er kam nie. Stattdessen lag eines Tages ein nüchterner Brief im Briefkasten: „von der Kraftfahrzeugsteuer befreit". Genau dieser Satz spart dir als Halter eines Stromers über Jahre hinweg richtig Geld – und genau den schauen wir uns hier in Ruhe an.

Denn so simpel „E-Auto, keine Steuer" ist es bei näherem Hinsehen nicht. Es gibt ein klares Stichdatum, eine feste Befreiungsdauer und eine Regelung für die Zeit danach, die viele überrascht. Lass uns das Schritt für Schritt auseinandernehmen.

Die kurze Antwort: Reine Elektroautos, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen wurden, sind bis spätestens 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit – maximal zehn Jahre ab Erstzulassung. Danach fällt eine reduzierte Steuer an, die sich nur nach dem Fahrzeuggewicht richtet, nicht nach Emissionen.

Warum E-Autos überhaupt steuerfrei sind

Die Idee dahinter ist politischer Natur: Der Staat wollte den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge attraktiv machen. Bei klassischen Verbrennern berechnet sich die Kfz-Steuer zu großen Teilen nach dem CO₂-Ausstoß und dem Hubraum. Ein reines Elektroauto stößt lokal kein CO₂ aus – und hat gar keinen Hubraum. Logischerweise greift hier ein eigener Mechanismus.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist deshalb eine zeitlich befristete E-Auto-Steuerbefreiung verankert. Wichtig: Sie gilt nur für reine Elektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride profitieren davon nicht – die werden wie emissionsarme Verbrenner behandelt.

Gut zu wissen: Die Steuerbefreiung wird automatisch gewährt. Du musst keinen Antrag stellen. Das Hauptzollamt erkennt anhand der Fahrzeugklasse (Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung), dass es sich um ein reines E-Auto handelt.

Die entscheidende Frist: Erstzulassung bis Ende 2025

Hier kommt der Knackpunkt, an dem sich alles entscheidet. Die volle Befreiung hängt am Datum der Erstzulassung:

  • Erstzulassung bis 31.12.2025: zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31.12.2030.
  • Erstzulassung ab 2026: Die ursprüngliche Befreiungsregelung läuft aus – hier solltest du die aktuelle Gesetzeslage prüfen, da der Gesetzgeber zuletzt über eine Verlängerung diskutiert hat.

Die zehn Jahre sind dabei eine Obergrenze, kein Versprechen auf zehn volle Jahre ab Kauf. Wer 2024 zulässt, bekommt also nicht bis 2034, sondern nur bis 2030 die Befreiung – weil das gesetzliche Enddatum greift.

Wichtig: Steuerrecht ändert sich schnell. Die hier genannten Daten und Beträge spiegeln den Stand 2026 wider und sind ohne Gewähr. Verbindlich ist immer der Bescheid deines Hauptzollamts und das aktuelle KraftStG. Dies ist kein Rechts- oder Steuerberatungsersatz.

Was die Befreiung an deine Zulassung knüpft

Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht an dir als Person – und sie bleibt erhalten, auch wenn das Auto den Besitzer wechselt. Kaufst du einen gebrauchten Stromer, übernimmst du die Restlaufzeit der Befreiung. Das ist ein unterschätztes Argument beim Gebrauchtkauf.

Beim Ummelden oder einem Halterwechsel läuft die Frist also einfach weiter, sie wird nicht zurückgesetzt. Wenn du also 2026 ein E-Auto mit Erstzulassung 2022 kaufst, profitierst du noch bis 2030 von der Steuerfreiheit.

Das brauchst du, um es zu prüfen: Wirf einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Unter „B" steht das Datum der Erstzulassung – ab diesem Tag läuft deine Befreiungsfrist. Die Antriebsart erkennst du an Feld „P.3" (Kraftstoffart: „Elektro").

Was passiert nach Ablauf der Befreiung?

Irgendwann ist auch beim E-Auto Schluss mit steuerfrei. Aber keine Sorge: Du fällst nicht in den vollen Verbrenner-Tarif. Nach Ende der Befreiung wird für reine Elektrofahrzeuge eine um 50 Prozent ermäßigte Steuer berechnet – und zwar ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, nicht nach Emissionen.

Das macht die spätere Steuer sehr überschaubar. Gerechnet wird in Gewichtsstufen: je angefangene 200 Kilogramm ein bestimmter Eurobetrag, der mit steigendem Gewicht leicht ansteigt – und auf diesen Betrag kommt dann der Rabatt von 50 Prozent.

Kurz gerechnet: Ein E-Auto mit rund 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht käme als Verbrenner-Äquivalent grob auf etwa 110–130 € Gewichtssteuer im Jahr. Mit dem 50-Prozent-Rabatt für Stromer landest du danach bei ungefähr 55–65 € jährlich – also deutlich weniger als bei einem vergleichbaren Benziner oder Diesel.

E-Auto vs. Verbrenner: der Steuervorteil in Zahlen

Damit du ein Gefühl bekommst, wie groß der Unterschied wirklich ist, ein ehrlicher Vergleich über die ersten Jahre. Ein typischer Mittelklasse-Diesel zahlt schnell 200–300 € Kfz-Steuer pro Jahr, weil CO₂-Anteil und Hubraum ordentlich zu Buche schlagen.

Dein E-Auto zahlt in derselben Zeit: nichts. Über eine Befreiung von acht bis zehn Jahren summiert sich das auf weit über 1.500 € ersparte Steuer – Geld, das du in Strom, Reifen oder schlicht in den Tank deiner Urlaubskasse steckst.

Mein Rat: Lass dich nicht nur von der Steuerbefreiung leiten. Rechne die Gesamtkosten – Anschaffung, Strom, Versicherung und Wertverlust – zusammen. Die Steuerersparnis ist ein schöner Bonus, aber selten allein der entscheidende Posten.

Das grüne Drumherum: Plakette und Kennzeichen

Steuerlich bist du als E-Auto-Fahrer im Vorteil, und auch sonst gibt es Extras. Mit einem E-Kennzeichen – dem Schild mit dem „E" am Ende – darfst du je nach Kommune kostenlos parken oder Busspuren nutzen. Das hat mit der Steuer zwar nichts zu tun, gehört für mich aber zum Gesamtbild dazu.

Die Umweltplakette für Umweltzonen brauchst du als reines Elektroauto übrigens trotzdem – sie ist an die Schadstoffklasse geknüpft, nicht an die Steuerfreiheit. Stromer bekommen die grüne Plakette automatisch.

Muss ich die Befreiung jährlich neu beantragen? Nein. Sie läuft automatisch über die gesamte Befreiungsdauer. Erst nach Ablauf schickt dir das Hauptzollamt von selbst einen Steuerbescheid mit dem ermäßigten Betrag.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer beim Elektroauto

Gilt die Steuerbefreiung auch für Plug-in-Hybride? Nein. Die E-Auto-Steuerbefreiung greift nur bei reinen Elektrofahrzeugen. Plug-in-Hybride werden nach CO₂ und Hubraum besteuert wie emissionsarme Verbrenner.
Was passiert, wenn ich ein E-Auto aus dem Ausland importiere? Entscheidend ist die deutsche Erstzulassung. Beim Import und der Zulassung zählt das Datum, an dem das Fahrzeug hier erstmals zugelassen wurde.
Verliere ich die Befreiung beim Umzug oder Ummelden? Nein. Beim Ummelden mit Kreiswechsel oder ohne läuft die Befreiungsfrist unverändert weiter – sie hängt am Fahrzeug, nicht am Wohnort.
Wer zieht die Kfz-Steuer ein? Seit der Reform ist die Zollverwaltung zuständig. Den ermäßigten Betrag nach Ablauf der Befreiung bucht das Hauptzollamt per Lastschrift ein.

Fazit

Die Kfz-Steuer für Elektroautos ist ein echter Pluspunkt: Wer seinen Stromer bis Ende 2025 erstmals zugelassen hat, fährt bis spätestens 2030 komplett steuerfrei – und zahlt danach nur eine halbierte, rein gewichtsbasierte Abgabe. Über die Jahre spart das schnell vierstellige Beträge gegenüber einem Verbrenner.

Behalte trotzdem das Stichdatum und die Gesetzeslage im Blick, denn beim Steuerrecht ändert sich gern etwas. Aktuelle Eckdaten findest du beim ADAC und bei der zuständigen Zulassungsstelle. Wenn du dein E-Auto erst noch anmelden willst, zeige ich dir den Ablauf im Ratgeber zum Auto anmelden Schritt für Schritt.

Elektroauto Kfz-Steuer Steuerbefreiung

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: KraftStG, KBA, ADAC

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