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Kennzeichen-Arten

Grünes Kennzeichen: Wer fährt steuerbefreit?

Ein grünes Kennzeichen bedeutet: keine Kfz-Steuer. Klingt verlockend – aber es gibt es nicht für jeden. Ich zeige dir, wer ein steuerbefreites Kennzeichen bekommt und was die grüne Schrift wirklich kostet.

Als ich das erste Mal einen Anhänger mit grüner Schrift auf dem Nummernschild sah, dachte ich kurz: „Moment, ist das ein Elektroauto-Ding?" Falsch gedacht. Das grüne Kennzeichen hat mit Antrieb nichts zu tun – sondern mit einem ganz anderen Versprechen: Wer es führt, zahlt keine Kfz-Steuer.

Klingt nach einem Schnäppchen, oder? Ist es auch – aber nur, wenn du zu der recht eng gezogenen Gruppe gehörst, für die der Gesetzgeber diese Befreiung vorgesehen hat. Und es kommen ein paar Pflichten dazu, die viele unterschätzen. Genau das schauen wir uns jetzt in Ruhe an.

Gut zu wissen: Das grüne Nummernschild ist ein steuerbefreites Kennzeichen. Die grüne Schrift auf weißem Grund signalisiert Polizei und Zoll auf einen Blick: Dieses Fahrzeug ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit – aber nur für bestimmte, festgelegte Zwecke.

Was bedeutet das grüne Kennzeichen überhaupt?

Die meisten Fahrzeuge in Deutschland tragen schwarze Schrift auf weißem Grund. Das grüne Kennzeichen ist die Ausnahme: grüne Zeichen, weißer Untergrund, ansonsten dieselbe Form und Prägung wie ein normales Schild.

Der Clou steckt nicht im Aussehen, sondern in der rechtlichen Folge. Ein grünes Nummernschild bekommst du nur, wenn dein Fahrzeug nach dem Kraftfahrzeugsteuer­gesetz von der Steuer befreit ist. Die Farbe ist also eine Art Ausweis – sie macht die Steuerbefreiung von außen sichtbar und kontrollierbar.

Wichtig: Steuerbefreit heißt nicht versicherungsfrei. Auch ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen braucht eine Kfz-Haftpflicht und in der Regel eine eVB-Nummer für die Zulassung. Gespart wird nur bei der Steuer, nicht beim Versicherungsschutz.

Wer bekommt ein steuerbefreites Kennzeichen?

Jetzt zur entscheidenden Frage: Wer darf überhaupt grün fahren? Der Kreis ist klar umrissen. Zu den typischen Fällen gehören:

  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wie viele Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Anhänger, sofern sie steuerbefreit angemeldet werden – dazu gleich mehr
  • Fahrzeuge im gemeinnützigen oder mildtätigen Einsatz, etwa von Hilfsorganisationen
  • Bestimmte Sonderfahrzeuge wie Zugmaschinen für Schausteller oder im Straßenbau
  • Fahrzeuge zur Wegereinigung, Winterdienst oder im Feuerwehr- und Katastrophenschutz

Ein häufiges Missverständnis: Privatleute mit einem normalen Pkw bekommen kein grünes Kennzeichen, egal wie sparsam das Auto ist. Auch reine Elektroautos fahren mit normalem schwarzem Schild – ihre zeitlich befristete Steuerbefreiung läuft über einen anderen Mechanismus, nicht über die Farbe.

Bekommt mein E-Auto ein grünes Kennzeichen? Nein. Elektroautos sind zwar befristet von der Kfz-Steuer befreit, fahren aber mit normalem Schild. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur Kfz-Steuer beim Elektroauto.

Der Klassiker: der grüne Anhänger

Am häufigsten begegnet dir das grüne Kennzeichen bei Anhängern. Und hier wird es spannend, denn es gibt eine clevere Variante, die viele Wohnwagen- und Pferdeanhänger-Besitzer nutzen: die sogenannte Anhänger-Steuervergünstigung.

Vereinfacht gesagt zahlst du dann für den Anhänger keine eigene Steuer mehr. Dafür wird ein Aufschlag auf die Steuer des Zugfahrzeugs erhoben. Lohnt sich das? Bei einem Anhänger, den du nur selten ziehst, oft ja. Wer mehrere Anhänger besitzt, profitiert besonders.

Kurz gerechnet: Statt für jeden Anhänger separat Steuer zu zahlen, fällt bei der Vergünstigung nur ein pauschaler Aufschlag aufs Zugfahrzeug an – grob im Bereich von rund 15–25 € pro angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers, gedeckelt nach oben. Ab dem zweiten Anhänger rechnet sich das fast immer.

Wie du einen Anhänger überhaupt anmeldest und worauf du dabei achten musst, habe ich dir ausführlich im Ratgeber zum Anhänger zulassen aufgeschrieben.

Wichtig: Die genauen Beträge richten sich nach Gewicht und Bundesland und können sich ändern. Sieh die Zahlen hier als realistische Orientierung – ohne Gewähr. Verbindlich rechnet dir das deine Zulassungsstelle aus.

So beantragst du das grüne Kennzeichen

Der Weg zum grünen Nummernschild läuft über die Zulassung – ähnlich wie bei jedem anderen Fahrzeug, nur mit dem zusätzlichen Antrag auf Steuerbefreiung.

Das brauchst du: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und (bei Erstzulassung) Teil II, eVB-Nummer, gültige HU sowie den Nachweis, dass dein Fahrzeug die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt – etwa eine Bescheinigung über die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung.

Bei der Zulassungsstelle gibst du an, dass du die Steuerbefreiung beantragst. Die Behörde prüft, ob dein Fahrzeug dazu berechtigt ist, und vermerkt das. Erst dann darfst du Schilder mit grüner Schrift prägen lassen. Den allgemeinen Ablauf einer Anmeldung findest du im Ratgeber zum Auto anmelden.

Mein Rat: Lass die grünen Schilder erst prägen, wenn die Zulassungsstelle die Steuerbefreiung bestätigt hat. Prägst du sie vorher, riskierst du eine Fehlinvestition – grüne Schilder darfst du ohne Bewilligung nicht führen.

Welche Pflichten hängen am grünen Kennzeichen?

Hier kommt der Haken, den viele übersehen. Die Steuerbefreiung ist an einen Zweck gebunden. Ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf eben nur für land- und forstwirtschaftliche Fahrten genutzt werden – nicht für die private Spritztour zum Baumarkt.

Wer das grüne Nummernschild zweckwidrig nutzt, begeht eine Steuerverkürzung. Das kann teuer werden: Nachzahlung der hinterzogenen Steuer plus Bußgeld, im Extremfall ein Strafverfahren. Der Zoll kontrolliert das durchaus.

Darf ich mit dem grünen Anhänger privat umziehen? Bei der reinen Anhänger-Steuervergünstigung ist die Nutzung meist nicht zweckgebunden – anders als bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Im Zweifel fragst du vorher bei deiner Zulassungsstelle nach.

Lohnt sich das grüne Kennzeichen für dich?

Ganz ehrlich: Für die meisten Privatleute ist die Frage schnell beantwortet – sie kommen für ein grünes Kennzeichen gar nicht infrage. Wer aber einen Anhänger besitzt, in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist oder ein Sonderfahrzeug betreibt, sollte genau hinrechnen.

Bei einem einzelnen, viel genutzten Anhänger kann die normale Besteuerung sogar günstiger sein als der Aufschlag aufs Zugfahrzeug. Bei mehreren Anhängern oder seltener Nutzung dreht sich das Bild. Es lohnt sich, beide Varianten gegenüberzustellen, bevor du dich festlegst. Die rechtlichen Grundlagen dazu findest du beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Tipp: Hast du mehrere Anhänger, melde sie alle mit Steuervergünstigung an und zahle nur einmal den Aufschlag aufs Zugfahrzeug. Das ist der klassische Spar-Hebel beim grünen Kennzeichen.

Häufige Fragen zum grünen Kennzeichen

Ist ein grünes Kennzeichen komplett kostenlos? Nein. Die Kfz-Steuer entfällt, aber Zulassungsgebühren, Schilder und Versicherung zahlst du ganz normal. Einen Überblick gibt der Ratgeber zu den Zulassungskosten.
Kann ich ein normales Kennzeichen in ein grünes umwandeln? Nur, wenn dein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Dann beantragst du die Steuerbefreiung bei der Zulassungsstelle und lässt neue, grüne Schilder prägen.
Verliere ich die Befreiung bei einer Ummeldung? Nicht automatisch. Bei einem Halterwechsel oder Umzug bleibt die Befreiung bestehen, solange der begünstigte Zweck weiter erfüllt ist – sonst wird das Fahrzeug wieder steuerpflichtig.
Gibt es ein Wunschkennzeichen mit grüner Schrift? Ja. Auch ein steuerbefreites Fahrzeug darf eine Wunschkombination tragen – wie das geht, zeigt der Ratgeber zum Wunschkennzeichen reservieren.

Fazit

Das grüne Kennzeichen ist kein Schnäppchen für jedermann, sondern ein gezieltes Instrument: Es macht eine Steuerbefreiung sichtbar – für Anhänger, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Sonderfälle. Der Vorteil ist real, die Pflichten aber auch. Wer das steuerbefreite Kennzeichen zweckwidrig nutzt, zahlt am Ende drauf.

Mein Rat: Prüf zuerst, ob dein Fahrzeug überhaupt berechtigt ist, rechne bei Anhängern beide Varianten durch und hol dir die Bestätigung der Zulassungsstelle, bevor du grüne Schilder prägen lässt. Dann ist das grüne Nummernschild genau das, was es verspricht – ein legaler Steuervorteil ohne böse Überraschungen.

Kfz-Steuer Grünes Kennzeichen Steuerbefreiung

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: KraftStG, FZV, KBA

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