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Kfz-Zulassung

Gebrauchtwagen zulassen – Schritt für Schritt zum eigenen Auto

Du hast deinen Gebrauchtwagen gekauft – jetzt muss er auf deinen Namen. Ich zeige dir Schritt für Schritt, wie du den Gebrauchtwagen zulassen kannst, welche Unterlagen nötig sind und wo Stolperfallen lauern.

Als ich meinen ersten Gebrauchtwagen gekauft habe, stand ich kurz darauf ratlos vor der Zulassungsstelle: Welche Papiere brauche ich eigentlich? Reicht der Kaufvertrag? Und was ist mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers? Genau diese Fragen kläre ich hier – damit du den Termin entspannt und mit dem richtigen Stapel Dokumente angehst.

Denn die gute Nachricht vorweg: Einen Gebrauchtwagen zulassen ist kein Hexenwerk. Es ist im Grunde immer derselbe Ablauf – egal ob du privat oder beim Händler gekauft hast. Wichtig ist nur, dass du nichts vergisst. Und genau dafür gibt es diesen Leitfaden.

Gut zu wissen: „Zulassen" und „ummelden" werden oft durcheinandergeworfen. Ist das Auto noch angemeldet und du übernimmst es, sprichst du genau genommen von einem Halterwechsel. Ist es abgemeldet, lässt du es neu zu. Der Behördengang ist in beiden Fällen sehr ähnlich.

Vor dem Kauf: Diese Papiere muss der Verkäufer dir geben

Den größten Fehler machen viele schon beim Kauf – nämlich, dass sie nicht alle Unterlagen mitnehmen. Ohne vollständige Papiere kannst du den Gebrauchtwagen nicht anmelden, und ein zweiter Anlauf kostet Zeit und Nerven.

Lass dir vom Vorbesitzer unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief) aushändigen. Teil II ist dabei der wichtigste Beweis: Wer ihn hat, gilt als verfügungsberechtigt. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Zulassungsbescheinigung.

Das brauchst du vom Verkäufer: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen schriftlichen Kaufvertrag, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht) und – falls vorhanden – alle Codekarten und das CoC-Papier. Fehlt ein Dokument, kläre das vor der Übergabe.

Fehlt ein Papier? Dann wird es komplizierter. Wie du einen verlorenen Fahrzeugschein oder einen verlorenen Fahrzeugbrief ersetzt, habe ich dir separat aufgeschrieben – am besten erledigt das aber noch der Verkäufer.

Gebrauchtwagen ummelden: Unterlagen-Checkliste

Kommen wir zum Kern. Für den Termin bei der Zulassungsstelle solltest du diese Dokumente vollständig dabeihaben. Ich nenne sie bewusst in der Reihenfolge, in der ich sie selbst zusammenpacke:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Pass mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung
  • gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht / Plakette)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug; bei Vertretung: Vollmacht
Tipp: Die eVB-Nummer bekommst du von deiner Versicherung meist in Minuten – telefonisch oder online. Ohne sie läuft gar nichts, also besorg sie vor dem Behördengang. Wie sie funktioniert, erklärt der Ratgeber zur eVB-Nummer.

Stammt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, ist das heute kein Problem mehr. Seit der Kennzeichen-Reform darfst du das alte Unterscheidungszeichen oft behalten. Ob sich für dich ein Kreiswechsel oder eine Ummeldung ohne Kreiswechsel ergibt, hängt von deinem Wohnort ab.

Schritt für Schritt: So läuft die Zulassung ab

Jetzt wird es konkret. Ich gehe den Ablauf so durch, wie er bei mir an einem ganz normalen Vormittag aussieht.

Schritt 1 – Versicherung klären. Hol dir die eVB-Nummer. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich gerade beim Gebrauchten oft, weil sich Typklasse und Region stark auswirken.

Schritt 2 – Unterlagen prüfen. Geh die Checkliste oben durch. Lieber zweimal schauen als einmal umsonst fahren.

Schritt 3 – Termin machen. Die meisten Zulassungsstellen arbeiten mit Online-Terminen. Spontan ohne Termin geht oft auch, bedeutet aber Wartezeit. Deine zuständige Behörde findest du über die Zulassungsstellen-Übersicht.

Schritt 4 – Zuteilung & Kennzeichen. Vor Ort meldest du das Auto an, wählst ein Kennzeichen – gern auch ein reserviertes Wunschkennzeichen – und lässt die Schilder prägen.

Schritt 5 – Plaketten & Losfahren. Du erhältst die Stempelplaketten, befestigst die Schilder und darfst sofort fahren.

Gut zu wissen: Das Prägen der Schilder und das Anbringen der Plaketten erledigst du nach der Zuteilung. Mehr zum Nummernschild prägen findest du im eigenen Ratgeber – online sind die Schilder fast immer günstiger als am Amt.

Geht das auch online? i-Kfz beim Gebrauchtwagen

Ja – und ich nutze es inzwischen, wann immer es geht. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) kannst du einen Gebrauchtwagen vom Sofa aus anmelden, ummelden oder umschreiben. Voraussetzung sind unter anderem ein Personalausweis mit Online-Funktion und die verdeckten Sicherheitscodes auf Schein, Brief und Plaketten.

Welche Voraussetzungen für i-Kfz genau gelten und wie Ablauf und Dauer aussehen, habe ich separat aufgeschrieben. Der große Vorteil: Du bekommst eine vorläufige Zulassung und darfst direkt losfahren.

Wichtig: Nicht jeder Gebrauchtwagen lässt sich online zulassen. Fehlen die verdeckten Codes – etwa bei älteren Papieren – oder gibt es offene HU-Mängel, führt der Weg über die Behörde vor Ort. Prüfe die Voraussetzungen, bevor du startest.

Was kostet es, einen Gebrauchtwagen zuzulassen?

Die reine Behördengebühr für einen Halterwechsel ist überschaubar. Teurer wird es durch Schilder und mögliche Zusatzleistungen. Hier eine realistische Orientierung – Details findest du im Ratgeber zu den Zulassungskosten.

Kurz gerechnet: Umschreibung/Zulassung ca. 20–30 €, zwei neue Schilder ca. 20–35 €, optional Wunschkennzeichen ca. 10–13 €. Macht für einen typischen Gebrauchten rund 40–75 € – ohne Versicherung und Kfz-Steuer.

Dazu kommt laufend die Kfz-Steuer, die sich nach Hubraum und Schadstoffklasse richtet, sowie deine Versicherungsprämie. Beides solltest du vor dem Kauf grob durchrechnen, damit es keine Überraschung gibt.

Wichtig: Die genauen Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Zulassungsbezirk. Manche Kommunen rufen für Online-Dienste eigene Beträge auf. Sieh die Zahlen hier als Orientierung, nicht als amtlich garantierten Festpreis – Angaben ohne Gewähr.

Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

Ein paar Dinge gehen erfahrungsgemäß gern schief:

  • HU abgelaufen: Ist die Hauptuntersuchung fällig, lass sie vor der Zulassung machen. Sonst gibt es keine Plakette.
  • Vorbesitzer hat nicht abgemeldet: Kein Drama, aber kläre, ob du umschreibst oder neu zulässt. Bei einem Halterwechsel bleibt das Auto durchgängig versichert.
  • Kaufvertrag unvollständig: Fahrzeug-Ident-Nummer, Kilometerstand und beide Unterschriften gehören rein.
Mein Rat: Notiere dir beim Kauf sofort die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und gleiche sie mit Teil I und II ab. Stimmt etwas nicht, klär das, bevor Geld fließt.

Mehr Hintergrund zu Fristen und Pflichten liefert dir der ADAC; die rechtliche Grundlage findest du in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Häufige Fragen zur Gebrauchtwagen-Zulassung

Kann ich das alte Kennzeichen behalten? Seit der Reform ist die Mitnahme bundesweit möglich – auch über Kreisgrenzen hinweg. Du sparst dir damit neue Schilder. Details im Ratgeber Kennzeichen mitnehmen.
Muss der Verkäufer dabei sein? Nein. Du brauchst nur die vollständigen Papiere und den Kaufvertrag. Eine Vollmacht des Verkäufers ist nicht nötig, solange du Teil II besitzt.
Wie schnell muss ich umschreiben? Sobald du Halter wirst, solltest du das Fahrzeug zeitnah auf dich anmelden. Fährst du es nicht angemeldet, drohen Probleme – siehe Fahren ohne Zulassung.
Welche Unterlagen brauche ich zum Gebrauchtwagen ummelden mindestens? Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, gültige HU und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Fazit

Einen Gebrauchtwagen zulassen ist mit dem richtigen Stapel Papiere in einer halben Stunde erledigt. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung: vollständige Unterlagen, eVB-Nummer und gültige HU – dann läuft der Termin reibungslos. Wer mag, erledigt das Ganze sogar online per i-Kfz und spart sich den Weg.

Wenn du parallel noch das passende Kennzeichen suchst: Im Ratgeber zum Gebrauchtwagen anmelden über i-Kfz und beim Wunschkennzeichen reservieren zeige ich dir die nächsten Schritte.

Zulassung Halterwechsel Gebrauchtwagen

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), KBA, ADAC

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