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Führerschein

Führerschein umtauschen: Fristen für den Pflichtumtausch 2026

Der Pflichtumtausch beim Führerschein läuft seit Jahren – und genau jetzt sind wieder neue Jahrgänge dran. Ich zeige dir, welche Frist für dich gilt, was es kostet und wie der Umtausch entspannt klappt.

Als ich neulich meinen alten grauen „Lappen" aus dem Geldbeutel zog, dachte ich kurz: „Eigentlich ein schönes Stück Geschichte." Und im nächsten Moment fiel mir ein – das Ding muss ja weg. Pflichtumtausch. Wenn es dir gerade ähnlich geht, bist du hier genau richtig.

Denn so kompliziert das Thema klingt, so überschaubar ist es am Ende. Der Pflichtumtausch Führerschein betrifft praktisch jeden, der noch ein Dokument im Papier- oder alten Scheckkartenformat besitzt. Die Frage ist nur: Bis wann musst du tauschen?

Gut zu wissen: Beim Umtausch geht es nicht um eine neue Prüfung. Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen – du bekommst nur ein neues, fälschungssicheres Dokument im EU-Scheckkartenformat mit einem Ablaufdatum von 15 Jahren.

Warum es den Pflichtumtausch überhaupt gibt

Bis 2033 sollen in der gesamten EU alle Führerscheine einheitlich aussehen. Über 40 verschiedene Modelle waren in Deutschland im Umlauf – vom grauen Papierführerschein über den rosa Lappen bis zu den ersten Scheckkarten. Für Polizei und Behörden, gerade im Ausland, war das ein Albtraum.

Deshalb hat der Gesetzgeber gestaffelte Führerschein Umtausch Fristen festgelegt. Wer nicht rechtzeitig tauscht, fährt zwar nicht „ohne Fahrerlaubnis", riskiert aber ein Verwarnungsgeld. Die rechtliche Grundlage findest du in der Fahrerlaubnis-Verordnung und den zugehörigen Übergangsregelungen.

Die Fristen nach Geburtsjahr – für Papierführerscheine

Hast du einen Papierführerschein (ausgestellt bis 31.12.1998), richtet sich deine Frist nach deinem Geburtsjahr:

  • Geburtsjahr vor 1953: bereits abgelaufen (Frist war 19.01.2033 – Ausnahme, hier zählt das Ausstellungsjahr nicht)
  • Geburtsjahr 1953–1958: Frist war der 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959–1964: Frist war der 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965–1970: Frist war der 19.01.2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Frist ist der 19.01.2025
Wichtig: Liegt deine Frist bereits in der Vergangenheit, tausch trotzdem so schnell wie möglich um. Es gibt keine „Strafe rückwirkend" mit Punkten, aber bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von rund 10 €. Die genauen Stichtage können je nach Bundesland in der Umsetzung leicht abweichen – Angaben ohne Gewähr.

Die Fristen nach Ausstellungsjahr – für alte Scheckkarten

Wurde dein Führerschein zwischen 1999 und 2018 als Scheckkarte ausgestellt, zählt nicht dein Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Dokuments:

  • Ausstellung 1999–2001: Frist war der 19.01.2026
  • Ausstellung 2002–2004: Frist ist der 19.01.2027
  • Ausstellung 2005–2007: Frist ist der 19.01.2028
  • Ausstellung 2008: Frist ist der 19.01.2029
  • Ausstellung 2009: Frist ist der 19.01.2030
  • Ausstellung 2010: Frist ist der 19.01.2031
  • Ausstellung 2011: Frist ist der 19.01.2032
  • Ausstellung 2012–2018: Frist ist der 19.01.2033

Das Ausstellungsdatum findest du auf der Vorderseite deiner Scheckkarte unter Punkt 4a. Ein kurzer Blick genügt – und du weißt sofort, ob du zu den nächsten Jahrgängen gehörst.

Das brauchst du für den Umtausch: ein aktuelles biometrisches Passfoto, deinen Personalausweis oder Reisepass, deinen alten Führerschein und – falls er nicht von deiner heutigen Behörde stammt – eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle.

Wie läuft der Umtausch konkret ab?

Der Weg ist erfreulich kurz. Du gehst zur Führerscheinstelle oder zum Bürgeramt deines Wohnorts, gibst deinen alten Führerschein ab und stellst den Antrag. In vielen Städten kannst du den Termin inzwischen online buchen – das spart Wartezeit.

Wenn dein alter Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, braucht deine jetzige Stelle eine Bestätigung über deine Fahrerlaubnis. Diese sogenannte Karteikartenabschrift fordert sie meist selbst an. Plane dafür ein paar Tage mehr ein.

Mein Rat: Lass dir beim Termin direkt eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, falls die neue Karte erst per Post kommt. Den alten Führerschein bekommst du übrigens nicht zurück – wenn dir das Stück emotional wichtig ist, fotografier es vorher.

Nach etwa drei bis vier Wochen hältst du deinen neuen Scheckkartenführerschein in der Hand. In dringenden Fällen geht es gegen Aufpreis auch im Express.

Was kostet der Umtausch?

Hier kann ich dich beruhigen: Der reine Pflichtumtausch ist kein großer Posten.

Kurz gerechnet: Für den Umtausch zahlst du in der Regel rund 25–30 € Verwaltungsgebühr. Dazu kommt ein biometrisches Passfoto (ca. 10–15 €). Unterm Strich landest du meist bei 35–45 € – einmalig, alle 15 Jahre wiederkehrend.

Ein medizinisches Gutachten oder eine Sehtest-Bescheinigung brauchst du beim einfachen Pflichtumtausch nicht. Anders sieht es bei den Lkw- und Busklassen aus – mehr dazu findest du im Ratgeber zum Lkw-Führerschein. Wie viel ein kompletter Führerschein heute kostet, habe ich dir übrigens im Ratgeber zu den Führerschein-Kosten aufgeschlüsselt.

EU-Führerschein umtauschen – ausländische Dokumente

Hast du deinen Führerschein in einem anderen EU- oder EWR-Land gemacht und lebst jetzt in Deutschland, gilt etwas anderes. Dein EU Führerschein Umtausch ist grundsätzlich freiwillig: Ein gültiger EU-Führerschein wird in ganz Deutschland anerkannt, solange er nicht abgelaufen ist.

Pflicht wird der Umtausch erst, wenn dein ausländisches Dokument seine Gültigkeit verliert oder du eine Klasse erweitern willst. Stammt der Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat, sieht die Sache deutlich strenger aus – dann kann je nach Herkunftsland eine theoretische oder praktische Prüfung fällig werden.

Muss ich meinen kroatischen oder polnischen Führerschein umtauschen? Nein, nicht zwingend. Solange er gültig ist, darfst du damit in Deutschland fahren. Erst wenn er abläuft, tauschst du ihn bei deiner deutschen Führerscheinstelle in einen deutschen um.

Verloren gegangen ist dein Dokument? Dann hilft dir der separate Ratgeber Führerschein verloren weiter. Und wer gerade ohnehin seine Klassen sortiert, findet in der Übersicht zu den Führerscheinklassen den richtigen Durchblick.

Häufige Fragen zum Führerschein umtauschen

Verliere ich beim Umtausch eine Fahrerlaubnis-Klasse? In der Regel nicht. Deine alten Klassen werden korrekt in das neue System übertragen. Prüfe die Rückseite trotzdem genau und melde Abweichungen sofort.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – du darfst weiterfahren. Bei einer Kontrolle droht aber ein Verwarnungsgeld. Tausch deshalb zeitnah um, auch wenn dein Stichtag schon vorbei ist.
Muss ich einen Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs machen? Beim einfachen Pflichtumtausch nein. Diese Nachweise brauchst du nur bei bestimmten Klassen oder bei einer Neuerteilung nach Entzug.
Wie oft muss ich künftig umtauschen? Der neue Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach erneuerst du nur das Dokument – deine Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet bestehen.

Fazit

Der Führerschein-Umtausch klingt nach Behördenstress, ist aber in Wahrheit eine Sache von einem Termin, einem Passfoto und rund 40 Euro. Wichtig ist nur, dass du deine persönliche Frist kennst – je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr.

Mein Rat: Schau jetzt kurz auf Punkt 4a deiner Karte oder auf das Ausstellungsdatum deines Papierführerscheins und gleich es mit den Tabellen oben ab. Wer dran ist, bucht am besten direkt einen Termin – dann hast du das Thema entspannt vom Tisch. Welche Fristen aktuell gelten und wie viele Jahrgänge schon getauscht haben, hält das Kraftfahrt-Bundesamt laufend aktuell.

Führerschein Pflichtumtausch Fristen

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: KBA, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), ADAC

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