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Wunschkennzeichen

Altkennzeichen: wieder eingeführte Kfz-Kennzeichen erklärt

Plötzlich tauchen alte Kürzel wie WK, SLE oder BCH wieder auf der Straße auf. Ich erkläre dir, was hinter den wieder eingeführten Altkennzeichen steckt und wie du eines bekommst.

Als ich neulich auf dem Parkplatz vor mir ein Kennzeichen mit dem Kürzel „SLE" sah, musste ich kurz überlegen: Gibt's das überhaupt noch? Ich war mir sicher, dass dieser Landkreis längst zu einem größeren zusammengelegt worden war. Und genau hier beginnt die Geschichte der Altkennzeichen – jener Kürzel, die totgesagt waren und seit einigen Jahren ihr Comeback feiern.

Vielleicht geht es dir wie mir: Du hängst an deiner alten Heimatstadt und würdest gern ihr Kürzel am Auto tragen, obwohl der Kreis offiziell anders heißt. Die gute Nachricht vorweg – in vielen Regionen ist das heute wieder möglich.

Gut zu wissen: Mit „Altkennzeichen" sind wieder eingeführte Unterscheidungszeichen gemeint – also die Buchstabenkürzel ehemaliger Landkreise und Städte, die bei früheren Gebietsreformen abgeschafft, aber seit der sogenannten Kennzeichenliberalisierung wieder zugelassen wurden.

Was sind Altkennzeichen überhaupt?

Bei den großen Kreis- und Gebietsreformen der 1970er Jahre verschwanden Hunderte von Unterscheidungszeichen. Kleine Landkreise wurden zu größeren verschmolzen, und das alte Kürzel wanderte ins Archiv. Wer in so einem Kreis wohnte, fuhr fortan mit dem Kennzeichen des neuen, übergeordneten Kreises herum – ob ihm das gefiel oder nicht.

Über Jahrzehnte galt: ein Zulassungsbezirk, ein Kürzel. Doch viele Menschen identifizieren sich stark mit ihrer Region. Aus diesem Wunsch heraus entstand die Idee, die alten Kürzel wieder freizugeben.

Gut zu wissen: Ein Altkennzeichen ist technisch ein ganz normales Unterscheidungszeichen. Es steht für einen Ort, gehört aber demselben heutigen Zulassungsbezirk an. Verwaltung, Steuer und Zulassung laufen völlig identisch – nur die Buchstaben vorn sind eben „alt".

Die Kennzeichenliberalisierung – der Wendepunkt

Der entscheidende Schritt kam mit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Seit 2012 dürfen die Bundesländer schrittweise alte, verschwundene Kürzel wieder freigeben. Diese Öffnung wird gern als Kennzeichenliberalisierung bezeichnet – und sie hat die Landschaft auf unseren Straßen spürbar verändert.

Wichtig ist: Es handelt sich nicht um einen Automatismus. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Altkennzeichen es freigibt. Manche Länder zogen sofort mit und reaktivierten gleich Dutzende Kürzel, andere ließen sich Zeit oder gaben nur eine Auswahl frei. Deshalb ist das eine Kürzel in deinem Wohnort verfügbar, ein anderes nur ein paar Kilometer weiter nicht.

Wichtig: Welche Altkennzeichen verfügbar sind, hängt vom Bundesland und vom konkreten Zulassungsbezirk ab und kann sich ändern. Die Rechtsgrundlage findest du in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Sieh die Angaben hier als Orientierung – ohne Gewähr und ohne Rechtsrat.

Altkennzeichen-Liste: bekannte Beispiele

Eine vollständige, bundesweit gültige Altkennzeichen-Liste gibt es nicht in Stein gemeißelt, weil sich der Stand laufend ändert. Aber ein paar Klassiker tauchen immer wieder auf, wenn von wieder eingeführten Kennzeichen die Rede ist:

  • SLE – Schleiden (Nordrhein-Westfalen)
  • WK – Wittlich (Rheinland-Pfalz)
  • BCH – Buchen (Baden-Württemberg)
  • ROL – Rottenburg an der Laaber (Bayern)
  • HOR – Horb am Neckar (Baden-Württemberg)
  • WEL – Wesel/Weilburg-Region, je nach Land

Diese Beispiele zeigen das Muster: Es sind fast immer ehemalige Kreisstädte oder kleinere Landkreise, deren Kürzel im Gedächtnis der Menschen weiterlebt.

Das brauchst du, um es zu prüfen: deine Wohnort-Postleitzahl, den Namen deines aktuellen Zulassungsbezirks und einen Blick ins Online-Portal deiner Zulassungsstelle. Dort siehst du, welche Kürzel – aktuelle wie alte – sich auswählen lassen.

Wie bekomme ich ein Altkennzeichen?

Jetzt zum praktischen Teil, denn das ist erfreulich unkompliziert. Ein Altkennzeichen beantragst du genau wie jedes andere Kennzeichen. Du wählst bei der Zulassung schlicht das alte Kürzel statt des aktuellen – sofern es in deinem Bezirk freigegeben ist.

Du kannst das alte Kürzel sogar mit einer Wunschkombination verbinden. Möchtest du also „SLE – AB 123", reservierst du das wie ein klassisches Wunschkennzeichen und sicherst dir die Kombination für den Zulassungstermin. Wie das Reservieren funktioniert und wie lange deine Reservierung gilt, habe ich dir im Ratgeber zur Gültigkeit der Reservierung aufgeschrieben.

Mein Rat: Prüfe zuerst online, ob dein Wunsch-Altkürzel überhaupt verfügbar ist, und reserviere die Kombination erst dann. Bei einer Neuanmeldung kannst du das Altkennzeichen direkt mit der Auto-Anmeldung verbinden.

Ob du den Gang zur Behörde oder den digitalen Weg wählst, bleibt dir überlassen. Viele Bezirke bieten die Auswahl des Kürzels inzwischen auch über die i-Kfz-Online-Zulassung an – bequem vom Sofa aus.

Was kostet ein Altkennzeichen?

Hier kann ich dich beruhigen: Ein Altkennzeichen ist nicht teurer als ein normales. Du zahlst die übliche Zuteilungsgebühr, und wenn du es mit einer Wunschkombination verbindest, kommt der kleine Wunsch-Aufpreis dazu. Die genauen Posten habe ich dir im Ratgeber zu den Wunschkennzeichen-Kosten aufgeschlüsselt.

Kurz gerechnet: Wunsch-Zuteilung inkl. Online-Reservierung rund 13 €, Zulassungsgebühr etwa 30 €, zwei geprägte Schilder online ca. 25 € – macht zusammen ungefähr 68 €. Das Altkürzel selbst kostet keinen Cent extra.

Lohnt sich ein Altkennzeichen für dich?

Das ist am Ende Geschmackssache. Praktische Vorteile gegenüber dem aktuellen Kürzel hast du keine – die Buchstaben sind reine Identifikation und ein Stück Heimatgefühl. Wer aus einer Region stammt, deren Kürzel verschwunden ist, freut sich oft riesig, das alte Zeichen wieder fahren zu dürfen.

Ein kleiner Nebeneffekt: Manche seltene Altkürzel sind echte Hingucker und lassen Kombinationen zu, die bei den überlaufenen Großstadtkennzeichen längst vergeben wären. Du hast also unter Umständen mehr Auswahl bei deiner Buchstaben-Zahlen-Kombination.

Wichtig: Ein Altkennzeichen ändert nichts an Zuständigkeit oder Steuer. Du bleibst beim selben Zulassungsbezirk gemeldet – nur die Buchstaben sind anders. Bei Umzug oder Halterwechsel gelten die ganz normalen Regeln.

Häufige Fragen zu Altkennzeichen

Sind Altkennzeichen offiziell gültig? Ja. Wieder eingeführte Kennzeichen sind vollwertige amtliche Kennzeichen. Polizei, Versicherung und Behörden behandeln sie genau wie jedes andere Kürzel.
Kann ich jedes alte Kürzel wählen? Nein. Verfügbar sind nur die Altkennzeichen, die dein Bundesland für deinen Zulassungsbezirk wieder freigegeben hat. Das prüfst du am besten direkt im Portal deiner Zulassungsstelle.
Muss ich im Altkennzeichen-Ort wohnen? In der Regel musst du im heutigen Zulassungsbezirk gemeldet sein, zu dem das alte Kürzel gehört. Der exakte Wohnort innerhalb des Bezirks spielt meist keine Rolle – die Details regelt die jeweilige Behörde.
Kann ich mein Altkennzeichen bei Umzug mitnehmen? Seit der Reform ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Ziehst du allerdings in einen ganz anderen Bezirk, hängt es von der dortigen Freigabe ab, ob du das Kürzel behalten darfst.

Fazit

Altkennzeichen sind ein schönes Beispiel dafür, wie Verwaltung auch mal zurückrudern kann: Was bei den Gebietsreformen verschwand, ist dank der Kennzeichenliberalisierung vielerorts wieder da. Für dich heißt das vor allem mehr Auswahl und ein Stück Heimat am Auto – ohne Mehrkosten und ohne Nachteile.

Wenn du dein Wunsch-Altkürzel gefunden hast, geht es weiter wie bei jedem anderen Kennzeichen: Im Ratgeber zum Wunschkennzeichen reservieren zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du deine Kombination prüfst und sicherst. Mehr Hintergrund zu Kürzeln und ihrer Herkunft findest du außerdem in der Übersicht der Kennzeichen-Abkürzungen.

Wunschkennzeichen Altkennzeichen Kennzeichenliberalisierung

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: KBA, FZV, ADAC

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