Wappen von Grevenbroich

Kfz-Zulassungsstelle Grevenbroich - Termin online buchen

Straßenverkehrsamt Grevenbroich | Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss | Bundesland Nordrhein-Westfalen

Übersicht

Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten


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Rhein-Kreis-Neuss Zulassungsbehörde Straßenverkehrsamt in Grevenbroich place Created with Sketch. Lindenstr. 10, 41515 Grevenbroich local_phone Created with Sketch. 02181 601-9090 02181 601-3697 mail Created with Sketch. strassenverkehrsamt@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:00 - 15:30 Uhr
Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Termin für Grevenbroich buchen

Per Telefon

02181 601-9090 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.

Hinweis
Falls Sie ein Wunschkennzeichen wünschen, reservieren Sie es bitte, bevor Sie einen Termin vereinbaren!
  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin! Wartezeiten von mehreren Wochen oder gar Monaten sind nicht ungewöhnlich.
  • Falls es eine Online-Terminvereinbarung gibt, nutzen Sie diese. Ansonsten telefonisch.
  • An vielen Zulassungsstellen ist eine Terminvereinbarung inzwischen Pflicht.
  • Falls Besuch ohne Termin: rechnen Sie mit mehreren Stunden Wartezeit und vermeiden Sie Brückentage, da weniger Personal vor Ort ist.
  • Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie für Ihr Anliegen in Grevenbroich vorlegen müssen. Im Zweifel lieber mehr mitnehmen als zu wenig. Und immer Originale statt Kopien. Bei Vollmachten etc. die Unterschrift nicht vergessen! Siehe auch den Abschnitt Kfz in Grevenbroich zulassen, ummelden, abmelden
  • Nehmen Sie im Zweifel auch eine FFP2-Maske mit. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls im Straßenverkehrsamt Grevenbroich zu Ihrem Termin eine Maskenpflicht besteht.
  • Falls Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie zuvor eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Von dieser erhalten Sie eine Versicherungsnummer (eVB-Nummer), die Sie bei der Zulassungsstelle Grevenbroich angeben müssen. Nutzen Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich, um eine günstige Versicherung zu finden.
  • Falls Sie ein GV oder NE Wunschkennzeichen möchten, reservieren Sie es spätestens einige Tage vor dem Termin. Mit unserem Wunschkennzeichen-Service bekommen Sie zusätzlich die passenden Kennzeichenschilder für die Zulassung in Grevenbroich zugesandt. Das spart Wartezeit in der Zulassungsstelle und den Gang zum örtlichen Schildermacher.

Wunschkennzeichen GV oder NE reservieren

Prüfen und reservieren Sie live Ihr amtliches Grevenbroicher Wunschkennzeichen. Bestellen Sie die passenden GV oder NE-Schilder gleich mit und sparen Sie Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Grevenbroich.

Ihre Wunschkombi:

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Kfz in Grevenbroich zulassen, ummelden, abmelden

Benötigte Unterlagen in Grevenbroich
Generell / Neuwagen aus Deutschland:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) von der Kfz-Versicherung
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)
Zusätzlich bei Neuwagen, aus EU importiert:
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
Zusätzlich bei Neuwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen aus Deutschland:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • bisherige Kennzeichen
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus EU importiert:
  • die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • die ausländischen Kennzeichen, falls der Wagen noch zugelassen ist
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
  • die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
  • ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Zusätzlich bei folgenden Sonderfällen:
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten sowie des Halters
  • Zulassung durch Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • Zulassung durch eine Firma: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
  • Zulassung durch Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
  • Zulassung eines Oldtimers: Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Kosten in Grevenbroich:
  • ca. 30 bis 40 Euro Amtsgebühren Rhein-Kreis Neuss
  • 12,80 Euro für Grevenbroicher Wunschkennzeichen plus Reservierung
  • ca. 5 Euro für Feinstaubplakette GV oder NE
  • ca. 20 bis 70 Euro für Kfz-Kennzeichen GV oder NE
Mehr Infos:

        >  Kfz anmelden – so geht‘s

Benötigte Unterlagen
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Grevenbroich gezogen sind:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer 
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter 
  • bei Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
  • bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Wenn Sie innerhalb des Bezirks Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • falls Sie noch die alten Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief besitzen, müssen Sie beide mitbringen und eintauschen
  • Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Kosten:
  • mit Bezirkswechsel: ca. 20-30 Euro
  • ohne Bezirkswechsel: ca. 10-15 Euro
  • optional: mit Kennzeichenwechsel:
    • 12,80 Euro für Grevenbroicher Wunschkennzeichen plus Reservierung
    • ca. 5 Euro für Feinstaubplakette GV oder NE
    • ca. 20 bis 70 Euro für Kfz-Kennzeichen GV oder NE
Mehr Infos:

      >  Kfz ummelden – so geht‘s

Benötigte Unterlagen
Abmeldung:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei einer Fahrzeug-Verwertung (Verschrottung):
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Verwertungsnachweis
Kosten:
  • nur Abmeldung: ca. 8 Euro
  • mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro
Mehr Infos:

      >  Kfz abmelden – so geht‘s

Häufige Fragen / FAQ

Eine Online-Zulassung ist theoretisch möglich. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium ist aber derart misslungen, dass der Service praktisch nicht nutzbar ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich hierfür bei der Zulassungsstelle Grevenbroich ausweisen (mit Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung) und zudem eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Zulassungsdienst die Kfz-Zulassung in Grevenbroich für Sie vornimmt.

Entscheidend ist Ihr Wohnort, genauer gesagt Ihr Erstwohnsitz. Sie müssen Ihr Fahrzeug an Ihrem Wohnort bzw. dem zugehörigen Kreis anmelden. Eine Zulassung in einer anderen Stadt / einem anderen Zulassungsbezirk ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für einen Zweitwohnsitz.

Bitte bringen Sie alle notwendigen Dokumente im Original zur Zulassungsstelle Grevenbroich mit. Auch wenn Sie einen Vertreter bevollmächtigen, sollte dieser sowohl seinen eigenen als auch Ihren Ausweis im Original mitführen.

Bitte bringen Sie sicherheitshalber genügend Bargeld mit. Auch wenn eine Kartenzahlung prinzipiell möglich ist, können Lesegeräte ausfallen oder Probleme beim Auslesen von Karten haben.

In manchen Städten und Kreisen ist die Kfz-Zulassungsstelle dem Straßenverkehrsamt untergeordnet. In der Regel stehen die beiden Begriffe aber synonym für dieselbe Behörde. Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind: Zulassungsbehörde, Verkehrsbehörde, Verkehrsamt, Amt für Straßenverkehr, Kfz-Amt. Mitunter sind Zulassungsleistungen aber auch in anderen Behörden zu finden (z.B. Landratsamt, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Bürgeramt, Bürgerservice).

Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss

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Orte im Zulassungsbezirk
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