Wunschkennzeichen in Barendorf reservieren
Kennzeichen-Kürzel: GDB, GVM, NWM, WIS | Zulassungsbezirk: Landkreis Nordwestmecklenburg | Bundesland: Mecklenburg-VorpommernIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Barendorf
Barendorf zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
In Barendorf können GDB, GVM, NWM oder WIS Wunschkennzeichen für 30 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GDB erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GVM erlaubt:
1 Buchstaben + 2 oder 3 Ziffern (z.B. GVM-AB 1234)
2 Buchstaben + 2, 3 oder 4 Ziffern (z.B. GVM-AB 1234)
Die Zahlen 18 und 88 sowie die Buchstaben-Kombinationen BH, IS und SD werden nicht vergeben.
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel NWM erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WIS erlaubt:
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GDB, GVM, NWM oder WIS fallen in Barendorf 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Barendorf.
Die Zulassungsstelle Barendorf reserviert ein GDB, GVM, NWM oder WIS Wunschkennzeichen für 30 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Barendorf nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Barendorf
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Barendorf und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Barendorf auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Barendorf benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Barendorf anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Barendorf. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Barendorf und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Barendorf vereinbaren