Verbandskasten und Warnweste

Autofahrer sollten sich unbedingt mit den Vorschriften für die Fahrzeug-Notfallausrüstung vertraut machen. Ein ordnungsgemäß ausgestatteter Verbandskasten gehört ebenso dazu wie das Mitführen einer Warnweste. Informieren Sie sich über das nötige Zubehör und vermeiden Sie Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr.

Verbandskasten – Was muss ich beachten?

Viel zu oft kommt es vor, dass Autofahrer mit veralteten, abgelaufenen Erste-Hilfe-Koffern unterwegs sind. Sie werden selten benötigt und daher vergessen die Fahrzeughalter häufig, sie rechtzeitig zu ersetzen.

Seit Anfang 2014 gilt eine veränderte DIN-Norm für den Verbandskasten. Seitdem soll der Erste-Hilfe-Kasten neben Feuchttüchern für die Hautreinigung auch ein 14-teiliges Pflaster-Set enthalten. Wenn Ihr Verbandskasten noch gültig ist, können Sie ihn bis zum Verfallsdatum gebrauchen. Hat der Verbandskasten in Ihrem Fahrzeug das Verfallsdatum jedoch überschritten, kaufen Sie am besten direkt ein Modell, das der neuen Norm entspricht. Ab 2015 werden nur noch Erste-Hilfe-Kästen verkauft, die der neuen Vorschrift entsprechen.

Warnweste ist seit Juli 2014 Pflicht

Die Warnweste ist seit dem 1. Juli 2014 Pflicht in Deutschland und auch in den meisten unserer Nachbarländern müssen Warnwesten mitgeführt werden.

Unabhängig von der Zahl der Mitfahrer muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste enthalten sein. Sinnvoll ist es jedoch aus Sicherheitsgründen, für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen. Mit der Weste werden Sie deutlich früher von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Eine Unfall- oder Pannenstelle müssen Sie zusätzlich immer mit Ihrem Warndreieck absichern, mit dem Sie auf eine Risikosituation aufmerksam machen.

Die Warnweste unterliegt einer vorgeschriebenen Norm und muss entweder gelb, orange oder rot-orange sein. Außerdem sind zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich vorgeschrieben. Warnwesten gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und Größen. Neben einfachen Modellen für unter fünf Euro gibt es entsprechend hochwertigere Westen für einen Preis von 50 Euro oder mehr. Die Warnwesten lassen sich platzsparend im Handschuhfach oder unter den Sitzen verstauen. Eine Lagerung im Kofferraum ist nicht sinnvoll, da Sie das Fahrzeug so zunächst verlassen müssen, um an Ihre Weste zu gelangen.

Ausgenommen von der Warnwestenpflicht sind Motorräder und Wohnmobile. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen bei einem Verstoß mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In Deutschland sind bis zu 35 Euro zu zahlen, in anderen Ländern kann Sie die fehlende Warnweste bis zu 70 Euro kosten.

Investieren Sie in die Notfallausrüstung Ihres Fahrzeugs und vermeiden Sie neben einem Bußgeld auch die eventuellen Risiken für Sie, Ihre Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt!