Tipps zum Kfz-Gutachten

Auto mit platten Reifen

Ein Autounfall mit Blechschaden ist schnell passiert, sei es im fließenden Verkehr oder als Parkschaden. Schön, wenn dabei niemand verletzt wurde. Aber nervig, dass man sich darum kümmern muss, sein Auto wieder instand setzen zu lassen. Wenn Sie bei einem Unfall keine Mitschuld tragen, übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners alle entstehenden Kosten für die Schadenregulierung. In diesem Fall sind Sie am besten beraten, wenn Sie sich durch einen freien und unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter beraten lassen. Dieser erstellt nicht nur das Schadengutachten für Sie, sondern übernimmt auch das Schadenmanagement. Außerdem hat er (oder sie) natürlich wertvolle Tipps und Erfahrungen, von denen Sie profitieren.

Wenn der erste Schock überstanden ist: Gutachter finden

Sobald Sie sich von dem Schreck des Unfalls erholt haben und zur Ruhe gekommen sind, machen Sie sich auf die Suche nach einem freien Gutachter. Wichtig ist, dass Sie einen wirklich unabhängigen Sachverständigen finden. Denn wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen und der Autoversicherer Ihres Unfallgegners alle Kosten tragen muss, dann ist eines klar: Sie brauchen ein hieb- und stichfestes Unfallgutachten, um Ihre Rechte und Ansprüche wahrzunehmen. Die Autoversicherungen sind ihrerseits bemüht, so wenig Geld wie möglich für die Schadenregulierung aufzuwenden. Daher könnte man vermuten, dass Sie bei der Zentralnummer der Autoversicherer nicht unbedingt Tipps bekommen, die in Ihrem Sinne – also im Sinne der Geschädigten – sind.

Hier finden sie einen Ratgeber und eine Checkliste im PDF Format, den der ADAC kostenlos zur Verfügung stellt und der aufzeigt wie Sie sich gerade kurz nach einem Unfall verhalten sollten.

Worauf Sie als Geschädigter ein Recht haben

Ihr Fahrzeug wurde beschädigt. Sie tragen keine Schuld. Daher haben Sie das Recht auf:

  • einen unabhängigen KFZ-Gutachter
  • einen Anwalt
  • eine fachgerechte Reparatur Ihres Autos
  • die freie Wahl der KFZ-Werkstatt
  • eventuell einen Mietwagen
  • alternativ eine Nutzungsausfallpauschale

sowie auf die Erstattung weiterer Kosten und Pauschalen. Ruhen Sie deshalb nicht, bis Sie im Internet oder Telefonbuch einen freien KFZ-Sachverständigen oder -Gutachter in Ihrer Nähe gefunden haben.

Welche Sachverständigen unabhängig sind

Natürlich hat ein Gutachter regelmäßig Kontakt mit Autoversicherungen. Allerdings sollte er den nur haben, um dort die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Also beispielsweise nach gegebener Zeit nachzuhaken, wann der Schaden finanziell reguliert wird. Die Gutachter, die Ihnen von den Autoversicherern empfohlen werden, sind eher loyal gegenüber den Versicherungen. Die eigene Suche nach einem Gutachter wird sich hingegen für Sie – im positiven Sinne – bezahlt machen. Aufgrund der oft hohen Reparaturkosten lassen die Versicherungen häufig ein Prüfgutachten (d.h. Gegengutachten) erstellen. Daher empfiehlt es sich auch, wenn Ihr Fahrzeug noch neu war oder wenn in der Schuldfrage nur der geringste Zweifel besteht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser lässt sich nämlich – ebensowenig wie ein erfahrener Gutachter – von einem solchen Prüfgutachten die Butter vom Brot nehmen. Als Opfer steht Ihnen die freie Wahl eines Anwalts ebenso zu wie die des Gutachters und der Werkstatt.

Was ein KFZ-Schadengutachten beinhaltet:

  1. Gutachter: 
    Wenn der Schadenswert den Bagatellbetrag von ca. 750 Euro überschreitet (das passiert schnell) und Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners einen von Ihnen gewählten freien Gutachter bezahlen. Sie kostet das nichts. Diese Hilfe steht Ihnen gesetzlich zu. Schaden am Fahrzeug: Der Sachverständige nimmt den Schaden am Standort Ihres verunfallten KFZ auf. Er dokumentiert die Schäden mit Fotos. Mit der Abtretungserklärung kann der Gutachter Ihre Interessen bei der gegnerischen Versicherung wahrnehmen (die finanzielle Entschädigung geht jedoch immer zu Ihren Händen). Mithilfe einer speziellen Software berechnet der Gutachter anschließend, was es kostet, Ihr Auto fachgerecht zu reparieren. Das bedeutet im Klartext, Sie haben das Recht, Ihren BMW auch in einer BMW-Vertragswerkstatt bzw. beim Händler reparieren zu lassen. Auch hier versuchen die Autoversicherer, mit einem Prüfgutachten dagegen zu halten. Ihr Gutachter und im Zweifelsfall Ihr Anwalt werden Sie unterstützen. Denn Sie haben das Recht auf die freie Wahl der Werkstatt. Es gibt keinen Grund, sich als Unfallopfer einschüchtern zu lassen.
  2. Abschleppkosten: 
    Ist Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig, muss es abgeschleppt werden. Die Kosten dafür übernimmt ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Gegners, aber nur, wenn es für Sie nicht zumutbar ist, Ihr KFZ privat abschleppen zu lassen. Ihr Gutachter sollte Sie dazu beraten.
  3. Mietwagen: 
    Wenn Sie z.B. für die Ausübung Ihres Berufs unbedingt ein Ersatzfahrzeug brauchen, dann bezahlt dies die Versicherung. Sie sollten den Mietwagen dann aber auch tatsächlich so häufig fahren, dass nicht Taxifahrten billiger gewesen wären. Zudem gibt es einen Abzug von dieser Erstattung, die sogenannte Eigenersparnis. Das sind die Kosten, die Ihr eigenes Auto im betreffenden Zeitraum gekostet hätte. Daher der Tipp, einen Mietwagen immer eine Klasse kleiner zu wählen, (rät Herr Hunger vom KFZ-Sachverständigenbüro Hunger aus Dortmund).
  4. Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Sie Ihren PKW gerade nicht so dringend brauchen, lassen Sie den Gutachter besser die Nutzungsausfallentschädigung in das Gutachten aufnehmen und geltend machen.
  5. Totalschaden: 
    Auch wenn das traurig ist: Wenn nichts mehr an Ihrem Auto zu retten ist, dann wird sein Restwert berechnet. Der Gutachter ermittelt außerdem, was es Sie kostet, ein gleichwertiges KFZ zu beschaffen. Davon wird dann der Restwert abgezogen, d.h. die Summe, die ein ‘Resteverwerter’ (Schrotthändler) noch für Ihr Auto zahlt. Achten Sie auch hier darauf: Die Autoversicherungen beziffern den Restwert gerne höher oder den Wiederbeschaffungswert eher niedriger – zu Ihrem Nachteil. Auch hier sind Sie gut beraten, wenn Sie schon von Anfang an einen Anwalt an Ihrer Seite hatten, weiss Borris Häring von ihr-gutachten.com aus Berlin.
  6. Wertverlust: 
    Ein Unfallwagen ist nie mehr, was er vorher war. Diesen Makel im Wiederverkaufswert kalkuliert der Sachverständige mit.

Sicher und gut beraten

Das deutsche Verkehrsrecht ist in Sachen Schadenregulierung von Autounfällen wirklich fair. Allerdings haben Sie davon nur etwas, wenn Sie gleichzeitig mindestens von einem unabhängigen Gutachter und besser noch von einem Gutachter und einem Anwalt beraten werden. Beide sind Fachleute in der Schadensregulierung. Die Haftpflichtversicherungen beanstanden bei 25 bis 30 Prozent der Blechschäden in Deutschland die Schadensummen und benachteiligen damit die Unfallopfer. Daher schonen tatkräftige und partnerschaftliche Profis nach einem Unfall nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Ihren Geldbeutel. Am besten ist jedoch, es knallt gar nicht erst.