So halbieren Sie Ihre zu zahlende Kfz-Steuer

Im Durchschnitt ist ein deutsches Auto acht Jahre alt. Viele Gebrauchtwagen befinden sich dabei noch technisch in einem einwandfreien Zustand. Die Schadstoffemission liegt jedoch bei älteren Modellen signifikant höher als bei neueren Fahrzeugen. Dadurch muss der Inhaber des Pkw höhere Steuern bezahlen. Die Kfz-Steuer kann mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers um die Hälfte gesenkt werden. Auf der Seite des TÜVNORD wird die Steuerersparnis beispielsweise für einen Audi80 vorgerechnet. Wie der Kaltlaufregler funktioniert und um was es sich bei diesem Teil tatsächlich handelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie wird die Kfz-Steuer überhaupt berechnet?

Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer setzt sich aus vier Variablen zusammen:

  • Erstzulassungsdatum
  • Antriebsart
  • Hubraum
  • Emissionsschlüsselnummer

Das Erstzulassungsdatum wird von der Zulassungsbehörde festgestellt und hat maßgeblichen Einfluss auf die Kfz-Steuer. Ein Kurzzeit- und rotes Kennzeichen gelten nicht als Erstzulassung. Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden, unterliegen der reformierten Kfz-Besteuerung. Einen Kfz-Steuerrechner finden Sie auf: https://themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer/.

Bei der Antriebsart wird zwischen Benzin, Diesel und Strom unterschieden. Um einen Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge zu schaffen, sind Pkw die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen werden zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf den Straßen zu haben. Bis 2030 soll die Anzahl der Elektroautos auf bis zu sechs Millionen Stück ansteigen.

Die Größe des Hubraums gibt Aufschluss über den Drehmoment und die Höhe des Kraftstoffverbrauchs. Je größer der Hubraum, desto höher ist der Kraftstoffverbrauch. Pro angefangener hundert Kubikzentimeter Hubraum werden bei Diesel-Pkw 9,50 Euro an Steuern fällig. Für einen Benziner müssen zwei Euro je angefangener hundert Kubikzentimeter gezahlt werden.

Der Emissionsschlüssel gibt Auskunft über die Abgasnorm des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge, die vor dem Jahr 2011 zugelassen wurden, existiert ein CO2-Freibetrag in Höhe von 120 Gramm pro Kilometer. Pkw mit einer Zulassung ab 2012 werden nur noch für 110 Gramm pro Kilometer freigestellt. Ab 2014 gilt ein Freibetrag von 95 Gramm pro Kilometer. Jedes weitere Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer über die Basismasse hinaus wird pauschal mit zwei Euro besteuert.

Steuern sparen mit dem Kaltlaufregler

Den Begriff Kaltlaufregler haben mit Sicherheit noch nicht viele Autofahrer gehört. Dabei kann der Einbau dieses Bauteils die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug um mehr als fünfzig Prozent senken.

Entwickelt wurde der Kaltlaufregler von der Firma Twintec. Die kleine Düse bringt den Motor schneller auf Betriebstemperatur und sorgt für eine heißere Verbrennung des verwendeten Kraftstoffs. Die Kaltlaufphase wird verkürzt. Das Ventil ist ungefähr so groß wie eine Zündkerze und im Handel ab 100 Euro erhältlich. Für den Einbau werden weitere 150 Euro fällig. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf rund 250 Euro.

Anhand eines Beispiels lässt sich die Steuerersparnis am besten verdeutlichen. Für einen VW Golf mit der Schadstoffklasse 1 werden 242 Euro an Kfz-Steuern fällig. Durch den Einbau des Kaltlaufreglers wird das Fahrzeug künftig in der Klasse Euro2 geführt und es fallen nur noch Steuerkosten von 108 Euro an. Die Kosten amortisieren sich bereits nach zwei Jahren und der Fahrzeughalter hat eine Ersparnis von 55 Prozent.

Was muss beim Einbau eines Kaltlaufreglers beachtet werden?

Der Einbau des Kaltlaufreglers ist relativ einfach und dauert etwa eine halbe Stunde. Eine TÜV-Abnahme ist nicht nötig, denn von der Werkstatt erhalten Sie eine Einbaubestätigung sowie ABE und AU-Bescheinigung. Sobald die Unterlagen der Zulassungsstelle vorliegen, setzt diese das Finanzamt über die neue Schadstoffklasse in Kenntnis.

Folgende Unterlagen benötigt die Zulassungsstelle zur Eintragung des Kaltlaufreglers:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. Fahrzeugschein und –brief)
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Kaltlaufreglers
  • Steueränderungsantrag
  • Kat- Test
  • Einbaubescheinigung

Theoretisch kann der Einbau auch vom Hobby-Tüftler vorgenommen werden, da keine Eingriffe in die Motorelektronik nötig sind. Allerdings benötigen Sie die oben erwähnte Bescheinigung von der Fachwerkstatt. Denn nur so können Sie die Schadstoffklasse ändern lassen.

Lohnt sich die Anschaffung des Kaltlaufreglers?

Ältere Fahrzeuge werden vom Staat höher besteuert. Wem sein Auto am Herzen liegt und wer dieses auch noch in den nächsten Jahren behalten möchte, sollte über einen Einbau tatsächlich nachdenken. Der Kaltlaufregler erhöht nebenbei auch den Wiederverkaufswert des Pkw. Für Kosten von rund 250 Euro kann der Halter des Fahrzeugs eigentlich nicht viel falsch machen. Und neben den monetären Vorteilen wird durch den geringeren Schadstoffausstoß auch die Umwelt entlastet.