Kfz-Versicherung
Im Straßenverkehr auf der sicheren Seite

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – mit diesen Begriffen kann wohl jeder Autofahrer etwas anfangen, doch was genau dahinter steckt, wissen die Wenigsten. Wie berechnet sich die Beitragssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung? Welche Schäden deckt eine Teilkaskoversicherung ab und welche Rabattmöglichkeiten bieten sich bei der Vollkaskoversicherung? Diese und weitere Fragen zur Kfz-Versicherung werden im Folgenden beantwortet. Zudem bietet der Ratgeber einen Ausblick, auf welche Veränderungen sich Fahrzeughalter aufgrund der neuen Typklassenstatistik der GDV im kommenden Jahr gefasst machen müssen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Besitzer eines Kraftfahrzeuges obligatorisch, wohingegen Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen freiwillig abgeschlossen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt all jene Schäden ab, die anderen Personen durch das versicherte Fahrzeug zugefügt wurden. Dabei wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftungssumme für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen, die für Sachschäden 1,12 Millionen und die Haftungssumme für Vermögensschäden beläuft sich auf 50.000 Euro. Schäden am eigenen Auto sind bei dieser Versicherung nicht mit inbegriffen.

Zwar ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, aber der Fahrzeughalter kann den Versicherungsanbieter selbst bestimmen. Zudem ist es möglich, bestehende Verträge jährlich, jeweils zum Ende des Kalenderjahres, zu kündigen. Bei den meisten Anbietern ist der Stichtag der 30. November. Einige ältere Kaskoverträge haben jedoch noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer seine Kündigung bereits bis zum 30. September einreichen.

Kündigungsvordrucke sind als PDF kostenlos online erhältlich, so zum Beispiel auf dem Vergleichsportal Verivox (zur PDF). Auch wir selbst haben ein Formular zur Kündigung der Kfz-Versicherung erstellt. Gerade, weil der Versicherungsanbieter die Höhe seiner Beiträge selbst bestimmen kann, ist es ratsam, immer mal wieder neue Angebote einzuholen, um eventuell einen günstigeren Anbieter zu finden.

Doch welche Kriterien spielen bei der Berechnung des Beitrages eine Rolle? Unterschieden wird zwischen sogenannten harten und weichen Faktoren:

Die Typklasse bezieht sich auf die Unfallhäufigkeit eines bestimmten Automodells, die Regionalklasse auf die regionale Schadenshäufung im Wohnort. Die hierfür benötigten statistischen Daten werden einmal jährlich ausgewertet. Veröffentlicht werden sie vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. Eine elementare Bedeutung bei der Berechnung der Beiträge kommt zudem der Schadensfreiheitsklasse des Fahrzeughalters zu. Mit jedem Jahr ohne Zwischenfall steigt der Schadensfreiheitsrabatt und der Versicherte muss niedrigere Beiträge zahlen.

Doch nicht nur im Hinblick auf die Beiträge ist es sinnvoll, verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen. Die einzelnen Anbieter weisen auch bei den Leistungen Unterschiede auf. So bieten einige Versicherer beispielsweise höhere Deckungssummen ohne Aufpreis an, während der Versicherungsnehmer für die gleiche Leistung bei einem anderen Anbieter extra zahlen muss. Es gibt zudem weitere Leistungen, die automatisch enthalten oder zusätzlich buchbar sein können. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Kfz-Schutzbrief (in diesem Fall erhält der Fahrzeughalter kostenlose Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne im Ausland)
  • Die Mallorca-Police (sie bezieht sich auf die Aufstockung des Haftungsschutzes für Mietwagen im Ausland)
  • Die Auslandsunfallversicherung (sie gewährleistet bei Fahrten im Ausland denselben Versicherungsschutz für das eigene Kraftfahrzeug, wie im Inland)

Gerade wer häufig mit dem eigenen PKW im Ausland unterwegs ist, sollte über den Abschluss einer Auslandsunfallversicherung nachdenken oder eine Kfz-Haftpflicht wählen, bei der dieses Angebot automatisch enthalten ist.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss der Kfz-Teilkaskoversicherung freiwillig. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz umfasst Schäden am eigenen PKW. Wie die nachstehende Statistik zeigt, besaßen im Jahr 2013 24,75 Millionen Deutsche eine persönlich abgeschlossene Kfz-Teilkaskoversicherung.

Eine Kfz-Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise folgende Schäden am Fahrzeug ab:

  • Überschwemmung
  • Blitzschlag
  • Hagel
  • Explosion
  • Wildunfälle
  • Kurzschluss
  • Feuer
  • Brandstiftung
  • Raub
  • Diebstahl
  • Glasbruch

Zusätzlich können weitere Gefahrenquellen gegen Aufpreis mit versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Marderbisse, Tierunfälle aller Art oder andere Elementarschäden, die zum Beispiel durch Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben verursacht werden können.

In leistungsstarken Tarifen sind diese zusätzlichen Abdeckungen häufig bereits enthalten. Der Versicherungsnehmer hat zudem die Möglichkeit, vertraglich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dies senkt die Beiträge für die Kfz-Teilkaskoversicherung. Kommt es allerdings zum Schadensfall am Fahrzeug, muss der Versicherungsnehmer diesen auch anteilig selbst bezahlen. Nur die Differenzsumme zwischen dem tatsächlichen Schaden und dem Selbstbehalt des Versicherten wird vom Versicherungsträger übernommen.

Weitere Rabatte sind möglich, wenn sich der Versicherte bereiterklärt, eventuelle Reparaturen, die durch einen Teilkaskoschaden entstanden sind, ausschließlich in einer Vertragswerkstatt der Versicherung beheben zu lassen. Dieser Rabatt wird als sogenannte Werkstattbindung bezeichnet. Versicherungsnehmer sollten allerdings bedenken, dass Reparaturen, die in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden meist teurer sind als in einer freien Werkstatt.

Die Kfz-Vollkaskoversicherung

Im Vollkaskoschutz sind normalerweise alle Leistungen der Teilkaskoversicherung inbegriffen und zudem sind auch Schäden versichert, die durch menschliches Zutun am Fahrzeug entstehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Schäden, die durch Fahrerflucht einer unbekannten Person verursacht wurden
  • durch Vandalismus entstandene Schäden
  • Schäden am Fahrzeug, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat (zum Beispiel bei einem vom Halter verursachten Unfall)

Der hohe Versicherungsschutz spiegelt sich bei der Kfz-Vollkaskoversicherung natürlich auch in den Beiträgen wider, die höher sind als die der Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Teilkaskoversicherung. Doch auch hier greift die Option des Schadenfreiheitsrabattes. Wer also über einen langen Zeitraum die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss, zahlt teilweise weniger als jemand, der eine Teilkaskoversicherung ohne Schadensfreiheitsrabatt besitzt.

So sparen Sie bei der Kfz-Versicherung

Wer seinen Versicherungsschutz speziell nach seinen Bedürfnissen auswählt, regelmäßig Beiträge vergleicht (nutzen Sie hierzu einfach unseren Kfz-Versicherungsvergleichsrechner) und im Zweifelsfall seinen Kfz-Versicherungsanbieter wechselt, kann bei der Kfz-Versicherung deutlich sparen. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht, als auch für die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.