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Wunschkennzeichen in Saarbrücken reservieren

Kennzeichen-Kürzel: SB, VK | Zulassungsbezirk: Regionalverband Saarbrücken | Bundesland: Saarland

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Regionalverband Saarbrücken
Direkt in Saarbrücken reservieren und SB oder VK-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Saarbrücken
Infos zum Wunschkennzeichen Saarbrücken

Saarbrücken zählt zum Zulassungsbezirk Regionalverband Saarbrücken im Bundesland Saarland.
In Saarbrücken können SB oder VK Wunschkennzeichen für 30 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
SB, VK
Reservierungsdauer
30 Tage
Zulassungsbezirk
Regionalverband Saarbrücken
Bundesland
Saarland

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Regionalverband Saarbrücken sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SB erlaubt:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. SB-A 1234)
2 Buchstaben + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. SB-AB 1234)

Im Zulassungsbezirk Regionalverband Saarbrücken sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel VK erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. VK-A 1234)
2 Buchstaben + 1 oder 2 Zahlen (z.B. VK-AB 12)

 

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel SB oder VK fallen in Saarbrücken 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Saarbrücken.

Die Zulassungsstelle Saarbrücken reserviert ein SB oder VK Wunschkennzeichen für 30 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Saarbrücken nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Saarbrücken

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Saarbrücken und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Saarbrücken auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Saarbrücken benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Saarbrücken anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Saarbrücken. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Saarbrücken und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Saarbrücken vereinbaren

Zulassungsbezirk Regionalverband Saarbrücken

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